Ausgabe 4/2011


Transnationalismus – Migration – Integration

Migration und Nationalstaat in der modernen Weltordnung am Beispiel des Konzeptes des Transnationalismus

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Linda Jakubowicz

Vor dem Hintergrund der ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Internationalisierung ist die Zunahme der unterschiedlichen Erscheinungsformen grenzüberschreitender Migration ein aktueller und bedeutsamer Aspekt. Neben der mehrheitlich üblichen Aufteilung der Forschungsinteressen in Herkunfts- bzw. Aufnahmeländer hat sich in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der transnationalen Komponente von Migration herausgebildet. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Theorie des Transnationalismus als Teilbereich der Migrationstheorie, welche sich wiederum als Bereich der Internationalen Beziehungen heraus entwickelt hat. Beschäftigt man sich mit dem Transnationalismus als Forschungsgegenstand und Teil der migration studies, trifft man unweigerlich auf Themenfelder wie "Nation", "Nationalstaat" und "Citizenship" sowie seit Anfang des Jahrtausends vermehrt auch auf den "Sicherheitsaspekt" von Migrationsbewegungen, der im Zuge eines (immer) umfassend(er)en Sicherheitsbegriffs verstärkt ins Zentrum des Interesses rückt. Aus diesen Zusammenhängen ergeben sich Fragen nach unterschiedlichen und sich wandelnden Identitätskonzepten, diaspora politics und hybrid cultures und nicht zuletzt Implikationen für Integrations- und Assimilationsmuster. Dies alles inhaltlich zu erfassen, übersteigt die Kapazitäten der vorliegenden Arbeit. Nichtsdestotrotz wird auf bestimmte Zusammenhänge hingewiesen, ohne alle die oben angeführten Konzepte näher zu erläutern. Zunächst wird ein Einblick in den Forschungsstand geboten und das theoretische Konzept des Transnationalismus erläutert werden. Basierend auf diesem Unterbau werden in Folge Berührungspunkte und notwendige Implikationen für das Verständnis des Nationalstaats und der Bedeutung von Identität für dessen Bevölkerung herausgearbeitet. Hier steht u.a. die EU als größter transnationaler Raum im Zentrum des Interesses und die Frage, welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf die Transformation von Staatlichkeit haben. In Folge führt der Gedankengang unweigerlich dazu, das Konzept des methodologischen Nationalismus – also der Annahme, dass der Nationalstaat den logischen und natürlichen Rahmen darstellt, in dem soziales Leben stattfindet und der Identitäten stiftet – kritisch zu hinterfragen und zu reflektieren. In einem weiteren Schritt wird der Versuch unternommen, von diesem generellen Blick auf die Frage der Identität auf einen individuelleren zu gelangen, indem die Schnittstelle der Konzepte Transnationalismus, circular migration, Diaspora bzw. hybrid culture einer genaueren Betrachtung zugeführt wird.

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Vom Nationalen Aktionsplan für Integration zum Integrationsbericht 2011

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Bernd Brünner, Martin Kienl. Philippe Kupfer, Natalie Wojtrarowicz

Das Jahr 2008 kann als Ausgangspunkt für die derzeitigen Bestrebungen im Rahmen der österreichischen Integrationspolitik betrachtet werden. Bis dahin wurde dem Thema Integration nur punktuell Bedeutung zugemessen, ohne dieser Querschnittsmaterie umfassend zu begegnen. Im besagten Jahr verständigte sich die Bundesregierung auf die Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Integration und stellte somit die Weichen für eine koordinierte Integrationspolitik neu. Ausgehend von dieser Entwicklung konnten eine Reihe von strategischen Rahmenbedingungen umgesetzt werden: die Erstellung von 25 Integrationsindikatoren, die in das Statistische Jahrbuch Eingang fanden; eine Studie über den Stand der Integration in Österreich; die Etablierung von Integrationsgremien; strukturelle und personelle Neuerungen im Innenressort; die Einrichtung eines Staatssekretariats und schlussendlich, als jüngster Meilenstein, die Veröffentlichung des Integrationsberichtes 2011. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklungen der letzten drei Jahre. Abschließend werden ein Ausblick auf die weiterführenden integrationspolitischen Aktivitäten geboten ("20-Punkte-Programm") sowie statistische Eckdaten dargestellt.

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GSVP-Aufgaben von Petersberg bis Lissabon

Ihre Entwicklung und Auswirkungen auf zivile und militärische Planung

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Leopold Schmertzing

Die sicherheits- und geopolitische Situation in Europa nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 verlangte nach der Mitarbeit der Europäischen Union (EU) in der autonomen Friedenssicherung im europäischen Umfeld. Um ihren heterogenen Mitgliederkreis auf dieses gemeinsame Ziel einzuschwören, benötigte die Union wiederum einen Aufgaben- und Regelkatalog: Als Petersberg- oder GSVP-Aufgaben sind diese 1992 aufgestellten Regeln zu einiger Berühmtheit gelangt. Im Folgenden werden die GSVP-Aufgaben analysiert, in einen größeren und aktuellen Zusammenhang gestellt sowie Implikationen für die Institutionen der militärischen und öffentlichen Sicherheit besprochen. Mit dem Ziel eines besseren Verständnisses dieser Aufgaben gliedert sich dieser Beitrag in vier aufeinander aufbauende Einheiten: Abschnitt 2 zeigt die Entwicklung des Aufgabenkatalogs, der, anfangs von den Ereignissen eingeholt, gegenwärtig einen vollständigen Raster möglicher EU-Einsätze darstellt. Abschnitt 3 bettet den Katalog in eine materielle "GSVP-Doktrin" und zeigt Schnittstellen zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Abschnitt 4 analysiert die GSVP-Aufgaben und die Erneuerungen der GSVP nach Lissabon anhand ihrer einschränkenden oder befähigenden politischen Wirkung. Zu guter Letzt entwirft Abschnitt 5 aus den gewonnenen Informationen wahrscheinliche Grundsätze für Szenarien und verbindet diese mit der Diskussion um die Zukunft der GSVP mit Implikationen für die Institutionen der militärischen und öffentlichen Sicherheit.

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Polizei in internationalen Friedenseinsätzen

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Mario Muigg

Internationale Friedensoperationen werden gemeinhin mit militärischen Einsätzen und den allseits bekannten "Blauhelmen" – den Friedenssoldaten der Vereinten Nationen (und anderer Organisationen) – verbunden. Weit weniger bekannt als die militärischen sind hingegen die polizeilichen bzw. andere zivile Einheiten dieser Missionen.1 Obwohl polizeiliche Komponenten bereits in den ersten Friedensoperationen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts eine Rolle spielten, wurde ihnen im Vergleich zu den militärischen Komponenten wenig Beachtung geschenkt. In Forschung und Literatur deutlich unterrepräsentiert, scheint die Präsenz polizeilicher Einheiten im Rahmen internationaler Friedenseinsätze auch im öffentlichen Bewusstsein äußerst gering bis gar nicht vorhanden zu sein. Dies mag einerseits verständlich erscheinen, weil sie zahlenmäßig eine weit geringere Rolle als Militärs spielen, ist andererseits aber umso befremdlicher, weil gerade die polizeilichen Komponenten ein sehr wesentliches Element innerhalb der internationalen Friedensmissionen darstellen. Vor allem in Einsätzen nach "inneren" Konflikten (im Gegensatz zu "traditionellen" Friedensoperationen nach zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen) wurde die Rolle der Polizei in den letzten Jahrzehnten immer wichtiger. So hat nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes ("Kalter Krieg") die Anzahl und Bedeutung von Polizeieinsätzen im Rahmen internationaler Friedenseinsätze deutlich zugenommen.

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Frauen und Männer in der Polizei 2011

Es gibt noch viel zu tun ...

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Angelika Kofler

Das Meinungsbild, das sich in der Befragung von 9.680 österreichischen Exekutivbediensteten zeigt, bietet einen Einblick in die "Arbeitswelt Polizei" aus gender-relevanter Perspektive, aber im Kontext eines breiten Spektrums relevanter Einflüsse. Geschlechtsspezifisch zeigt sich Ähnliches wie bei anderen Themen, die über Jahrzehnte einem Wertewandel unterliegen: Die theoretische Akzeptanz von Gleichberechtigung verbessert sich im Lauf der Jahrzehnte, aber die gelebte Praxis bleibt noch wesentlich länger hierarchisch zu Gunsten von Männern. Diese Orientierung wird auch von den betroffenen Frauen geteilt, wenn auch nicht im selben Ausmaß. Die Ergebnisse belegen aber auch, dass es in vielerlei Hinsicht keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, wohl aber nach Dienstjahren. Die Akzeptanz von frauenfördernden Maßnahmen ist bei Männern deutlich unbeliebter, aber sie sind besser darüber informiert, vor allem über jene Maßnahmen, die sie am meisten ablehnen, wie die aktive Förderung von Frauen in Führungspositionen. Zu den auffälligen Ergebnissen über den Beruf an sich gehören einerseits die hohe Identifikation mit den Einsatzbereichen und eine individuell erfahrene Akzeptanz, andererseits das hohe Gefährdungs- und Belastungsniveau, das Herausforderungen an Gleichstellungsbeauftragte ebenso wie Personal- und Organisationsentwickler bietet (Vereinbarkeit, Überstunden, Strukturen für Weiterentwicklung Frauen in Führungspositionen).

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Juvenile crimes in Austria and Sweden

Challenges of and policies for tackling youth crime

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Monika Potkanski

Fuelled by media reports of high-profile cases, youth crime has become a particularly high priority issue in the current public debate. Stories about gangs or individual criminals who show increasingly violent and delinquent behaviour at school, towards homeless people, foreigners, and minority groups feature more and more often in newspaper headlines. According to national crime statistics, young people are one of society’s most criminally active age group. Most offenses committed by children, teenagers and young adults are property crimes. However, young people are also at risk of becoming the victims of theft, robbery, extortion and coercion. The perpetrators are mostly members of the same age group, often the victims’ classmates or acquaintances. These perpetrator victim relationships are most common among boys and young men, despite the slightly increasing crime rate among girls and young women. As official crime statistics suggest, there are other contributing factors such as social background. The police and judicial system alone are unable to solve the problem, especially since criminal tendencies are often associated with family background, and are strengthened through group dynamics at school. For this reason, an active cooperation between the parents, school authorities, security agencies, and young people themselves is required to tackle youth crime and make the necessary prevention effective.

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Einführung in die Blutspurenmusteranalyse

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Silke Brodbeck

Die Blutspurenmusteranalyse ist eine forensische Disziplin, die sich mit der Physik des Blutes beschäftigt und die Blutspuren an Tatorten mittels visueller Mustererkennung auswertet. Sie wird zur Klärung unterschiedlicher forensischer Fragestellungen eingesetzt, z.B. Tathergangsrekonstruktion, Differentialdiagnose Unfall/Tötung, Abgrenzung täterrelevanter Bereiche zur DNA-Probenentnahme und anderen Einsatzindikationen. Schon in früheren Jahrhunderten sind Quellen dokumentiert, die sich mit der Formbeschreibung von Blutspuren an Tatorten beschäftigen. Durch den Samuel-Sheppard-Fall in Amerika begann die fortschrittliche Entwicklung dieser Methode. Die Methode wird weltweit interdisziplinär von Wissenschaftlern, Polizisten und Ärzten angewendet. Wichtig für die Beurteilung der Spuren sind nicht nur das Blut selbst, sondern oftmals auch die Oberflächen, auf denen sich die Blutspuren befinden. Die Dachorganisation der Blutspurenmusteranalysten ist die International Association of Bloodstain Pattern Analysts (I.A.B.P.A.), welche unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft hat. Die Methode wird oft auch als "BPA" bezeichnet, als Abkürzung aus dem Englischen kommend, für "Bloodstain Pattern Analysis".

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Luftfahrtsicherheitsrecht – Neu

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Peter Andre

Am 1. Jänner 2011 ist das Luftfahrtsicherheitsgesetz – LSG 2011 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, die Regelungen über Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Zivilluftfahrt in einem neuen Gesetz zu kodifizieren. Mit dieser Neuregelung werden die Rechtsgrundlagen für das auf Grund unionsrechtlicher Vorschriften erforderliche nationale Sicherheitsprogramm sowie die Sicherheitsprogramme der Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und Stellen (z.B. reglementierte Beauftragte, bekannte Versender etc) geschaffen. Das LSG sieht somit erstmals eine Aufgaben- und Verantwortlichkeitsverteilung der in Betracht kommenden natürlichen und juristischen Personen mit dem Ziel, die Sicherheit auf Zivilflugplätzen sicherzustellen, vor. Schon bisher sah das LSG 1992 eine Inpflichtnahme von Zivilflugplatzhaltern großer Zivilflugplätze (mit einem jährlichen Passagieraufkommen von zwei Millionen Passagieren) vor. Die Inpflichtnahme wird auf alle Zivilflugplatzhalter mit einem jährlichen Passagieraufkommen von mehr als 100.000 Passagieren ausgedehnt. Der behördlichen Aufsicht und Qualitätskontrolle wird besonderes Augenmerk geschenkt. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Passagierdurchsuchung untersteht der Zivilflugplatzhalter der Aufsicht und den Anordnungen der Sicherheitsbehörde erster Instanz. Die Qualität der in den Sicherheitsprogrammen oder den behördlichen Entscheidungen oder Bewilligungen vorgesehenen Maßnahmen wird vom Bundesministerium für Inneres (BM.I) oder dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) je nach Zuständigkeitsbereich kontrolliert. Es erfolgt auch ein Abgehen vom System der im Gesetz festgelegten Sicherheitsabgabe. Die vom Zivilflugplatzhalter auf Grund des LSG 2011 wahrzunehmenden Leistungen werden in Form eines – eigenverantwortlich zu berechnenden – Sicherheitsentgeltes finanziert werden. Die Normierung der Verantwortlichkeiten erfolgt durch die Nationales-Sicherheitsprogramm-Verordnung (NaSP-VO).

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