Ausgabe 3/2012


Sozialkapital durch Gewaltprävention

Erkenntnisse aus einem Mediatorenprogramm bei jungen MigrantInnen

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Hermann Strasser, Steffen Zdun

Das Mediatorenprogramm Medi.Peer richtete sich an sozial benachteiligte, besonders durch Gewaltanwendung auffällige Jugendliche aus Duisburg, die zu Projektbeginn dem Milieu der Wiederholungs- und Intensivstraftäter zuzurechnen waren. Hierbei wurde von zwei zentralen Annahmen ausgegangen. Erstens verfügen selbst gewaltauffällige Jugendliche über Streitschlichtungskompetenzen, die sie im Alltag anwenden, damit nicht jeder Konflikt in Gewalt mündet. Zweitens hat Gewaltprävention bei auffälligen jungen MigrantInnen dann eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit, wenn in die Szene erfahrene Jugendliche eingebunden werden. Davon ausgehend sollten zwei Gruppen von Jugendlichen einem einjährigen Training und gezielten Schulungen unterzogen werden, um deren Sozialkompetenzen zu stärken sowie bisherige Einstellungen und Verhaltensweisen zu überdenken. Dies sollte dazu beitragen, das delinquente Verhalten der Jugendlichen deutlich zu reduzieren, indem auch alternative Handlungsoptionen zunächst bei den Schulungen diskutiert und einstudiert wurden, um anschließend auch außerhalb praktiziert werden zu können. Darüber hinaus war das Programm darauf ausgelegt, dass die TeilnehmerInnen im Alltag sowohl als MediatorInnen als auch als MultiplikatorInnen auftraten. Diese Ziele wurden aus verschiedenen Gründen nur in einer Trainingsgruppe mit Erfolg erreicht; das Scheitern der zweiten Gruppe beruhte vor allem auf der akuten Drogenproblematik der TeilnehmerInnen und der fehlenden Bereitschaft, etwas am Konsumverhalten zu ändern. Aus den Erfahrungen mit beiden Gruppen kann viel gelernt werden, nicht nur aus den Erfolgen mit der Gruppe, bei der neben den geplanten Zielen auch das Sozialkapital deutlich gestärkt werden konnte.

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Psychologische Sicherheitsforschung

Ursachen und Folgen von subjektiven Fehleinschätzungen und ihre Bedeutung für den Straßenverkehr

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Markus Hackenfort

Ist "Gehen" eine gefährliche Tätigkeit? Während diese Frage – beispielsweise formuliert gegenüber Mitarbeitenden in Industriebetrieben – oft ein reges Kopfschütteln nach sich zieht, wissen Unfallversicherer um die tatsächlich außerordentlich häufigen und schwerwiegenden Unfälle beim Gehen. Ähnlich verhält es sich zuweilen im Kontext von sicherheits- oder regelwidrigem Verhalten im Straßenverkehr, was in gewissen Zusammenhängen fast schon als Normalität erscheint – und damit ein Höchstmaß an Unverständnis auslöst, insbesondere wenn es zu Unfällen führt. Gleichwohl stellt man zuweilen eine Immunität gegenüber Präventionsmaßnahmen fest, die dem sicherheitswidrigen Verhalten entgegen wirken sollen. Beide Aspekte besitzen aber einen konkreten Zusammenhang, der in der Auseinandersetzung mit vermeintlichen und tatsächlichen Unfallursachen, dem System Straßenverkehr und dem "Risikofaktor" verdeutlicht werden kann. Es wird daher im Folgenden ein Blick auf Konzepte gelenkt, die dafür sorgen, dass Menschen sich – obwohl in hoher objektiver Gefahr befindlich – manchmal für völlig ungefährdet halten. Zunächst wird die Vielzahl der Risikofaktoren und Unfallursachen anhand der Triade aus Mensch, Technik und Organisation betrachtet, woraufhin – mit Blick auf menschlich bedingte Risikofaktoren – das Fahrverhalten auf Basis der Fahreignung, der Fahrfähigkeit und insbesondere der Fahrkompetenz analysiert wird. Letztere bestimmt sich beispielsweise anhand des anschließend betrachteten und in seiner Bedeutung analysierten verkehrssicherheitsrelevanten Wissens. Aber auch sicherheitsrelevante Einstellungen der Fahrkompetenz beeinflussen das Fahrverhalten. Diese werden daher ebenso thematisiert wie das subjektive Gefährlichkeitsurteil, das offenbar auf den Grad des resultierenden sicherheits- und regelgerechten Handelns einen besonderen Einfluss besitzt. In diesem Sinne ist beispielsweise festzustellen, dass sorgloses Verhalten einhergeht mit der Unterschätzung des objektiven Risikos und – noch häufiger – einer individuellen Überschätzung der eigenen Kontrollmöglichkeiten der objektiven Gefahr. Der letzte Abschnitt des Beitrags transferiert die dargestellten Aspekte auf Eckpunkte für die Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention von Unfällen im Straßenverkehr.

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Neue Wege der Kulturgutfahndung im Internet

Ein interdisziplinäres Projekt

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Anita Gach, Helmut Gollner et al.

Kulturgutkriminalität ist eine der lukrativsten Kriminalitätsformen weltweit. Eine der wichtigsten Kriminalitätsformen in diesem Bereich ist der Diebstahl. Auch beim Kunstdiebstahl besteht das Ziel der Täter im raschen Weiterverkauf des gestohlenen Kulturgutes. Diese Art der Kriminalität wird auch von der Exekutive in ihrer Bedeutung anerkannt und in den meisten europäischen Ländern, auch in Österreich, gibt es spezielle Abteilungen zur Bekämpfung der Kulturgutkriminalität. Für die Fahndung hat das Internet große Vorteile gebracht, denn noch nie konnte so schnell nach einem gestohlenen Gegenstand gefahndet werden und noch nie war die Übermittlung von Daten und Fotos so einfach wie heute. Doch auch gestohlene, gefälschte oder illegal ausgegrabene Kulturgüter werden heute häufig via Online-Auktionen verkauft, und so bietet das Internet nicht nur verbesserte Möglichkeiten der Fahndung, sondern auch die Möglichkeit, Diebesgut oder sonstige bedenkliche Güter weltweit relativ unproblematisch und risikolos sowie beinahe anonym abzusetzen. Die unübersehbare Anzahl von zeitlich begrenzten Online-Angeboten unter der Rubrik "Antiquitäten und Kunst" kann auf herkömmliche Art und Weise nicht überprüft werden. Aus diesem Grund entstand die Idee, den illegalen Handel mit Kulturgütern im Internet gezielt zu bekämpfen. Ein Team von Experten des Bundeskriminalamtes des Bundesministeriums für Inneres, des Technikums Wien und der Universität Wien mit Unterstützung des Österreichischen Nationalkomitees Blue Shield hat es sich zur Aufgabe gestellt, Methoden zu entwickeln, um entsprechende Angebote im Internet regelmäßig und systematisch zu überprüfen und gestohlenes, gefälschtes oder illegal ausgegrabenes Kulturgut identifizieren zu können.

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SPG-Novelle 2011

Sicherheitserfordernisse versus bürgerliche Freiheiten

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Petra Huber-Lintner

Am 1. April 2012 trat die unter dem Kurztitel "SPG-Novelle 2011" bekannte Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sowie des Polizeikooperationsgesetzes (PolKG) und des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Fassung des Bundesgesetzblattes (BGBl) I Nr. 13/2012 in Kraft. Die damit einhergehenden Neuerungen im SPG wurden in den Medien als Maßnahmen des Anti-Terror-Paketes der Bundesregierung vielfach diskutiert. Die SPG-Novelle 2011 deshalb als Anti-Terror-Gesetz zu bezeichnen, würde angesichts der damit verbundenen, weit umfassenderen Überarbeitung des Sicherheitspolizeigesetzes zu kurz greifen. So versteht sich die Novelle nicht nur als Maßnahmenpaket zur Stärkung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus, sondern auch als Mittel zur Optimierung von Befugnissen in den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen – so auch im Bereich des Opferschutzes und der Zusammenarbeit mit Jugendwohlfahrtsträgern. Im Folgenden werden die wesentlichsten Inhalte der SPG-Novelle 2011 nach Themenbereichen gegliedert dargestellt.

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Neue Ausbildung für Szenekundige Beamte

Zur Entwicklung von internationalen Ausbildungsstandards

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Ireen Christine Winter, Bernhard Jäger et al.

Bei Fußball- und Eishockeyspielen werden regelmäßig Szenekundige Beamte (SKB/Spotter) eingesetzt, die eine wichtige Rolle im einsatztaktischen Vorgehen der Polizei einnehmen. Die österreichischen SKB bewegen sich dabei im Bereich der Fanszenen und treten im offenen Dialog mit den Fans vor, während und nach Sportgroßveranstaltungen auf, um sicherheitsrelevante Vorfälle durch etwaige Problemfans bereits im Vorfeld zu verhindern. Entsprechende nationale Ausbildungsprogramme oder einheitliche Schulungsrichtlinien für SKB bestanden jedoch bisher nicht. Daher wurde in einer Vergleichsstudie in Österreich sowie in fünf weiteren europäischen Ländern eine umfangreiche Iststand-Analyse vorgenommen und professionelle Aus- und Fortbildungsstandards für SKB in einem European Best Practice Manual entwickelt, nach dessen Vorbild voraussichtlich 2013 die österreichische SKB-Ausbildung aufgebaut werden wird.

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Die Bewahrung aussterbender Lebewesen

Artenschutz zwischen Ästhetik, Legislative, Ökonomie und Evolution

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Andreas R. Hassl

Im Jahre 1982 ist Österreich dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, dem CITES-Abkommen, beigetreten. Die heute 175 Unterzeichnerstaaten streben mit diesem Übereinkommen durch eine Beschränkung des transnationalen Handels eine Existenzsicherung von Tier- und Pflanzenarten an, deren Bestehen gefährdet ist. In mehreren Rechtssetzungsakten der Europäischen Gemeinschaft und des nationalen Gesetzgebers wurde ein auf dem CITES-Abkommen basierendes, komplexes Regelwerk geschaffen, das die Verbringung von ausgewählten höheren Organismen, Teilen von ihnen und aus ihnen hergestellte Produkte durch bürokratische Maßnahmen erschwert. Das eigentliche Ziel von CITES, die Wildexemplarentnahmen aus der Natur zu reduzieren, ist leider kaum mehr wahrnehmbar. Die zunehmende Verbreiterung und Vertiefung des Regelungsraumes führen sowohl bei den von den Normen betroffenen Bürgern, meist Laien in der Rechtskunde, als auch bei den vollziehenden Organen der öffentlichen Sicherheit, meist wenig vertraut mit der Naturkunde, bei der Umsetzung zu erheblicher Frustration. In diesem Aufsatz wird versucht, die Reibungspunkte bei der Verwendung von Begriffen aufzuzeigen, die sowohl in der juristischen als auch in der biologischen Sphäre verwendet werden, aber keine sich deckenden Inhalte haben, den Gehalt biologischer Fachtermini anschaulich zu machen, und die biologischen Zusammenhänge darzulegen, deren Verläufe von den CITES-Normen beeinflusst werden sollen. Als Leitfaden zieht sich durch den Essay eine Würdigung der Aussicht auf eine erfolgreiche Verwirklichung der Existenzsicherung von Tier- und Pflanzenarten durch das Ausschalten der natürlichen Selektion mittels einer den Handel beschränkenden Normensetzung.

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Seltene Erden und deren Anwendung im Hochsicherheitsdruck

Sicherheitspigmente aus Seltenen Erden und die Anti-Stokes-Lumineszenz bei Seltenen Erden im Hochsicherheitsdruck der OeSD

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Anna Maria Findeisen, Stephan Aigner

Sicherheit und Identität sind Begriffe, die mit der Österreichischen Staatsdruckerei (OeSD) seit über 200 Jahren verbunden sind. Schon seit der k.u.k. Monarchie sind Sicherheitsdrucksorten ein wichtiger Bestandteil für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Produkte der Österreichischen Staatsdruckerei, wie Reisepässe, Visa, Aufenthaltstitel, Führerscheine, Besitznachweise, Urkunden, Wertzeichen oder Briefmarken, stellen neben einem direkten materiellen Wert auch oftmals einen Nachweis der jeweiligen Identität des Besitzers dar. Aus diesem Grund ist es notwendig besonders solche Produkte vor Fälschern zu schützen. Bei eingebauten Sicherheitsmerkmalen nimmt jedoch mit der Dauer ihrer Anwendung auch die Wahrscheinlichkeit einer kriminellen Nachahmung und des Missbrauchs zu. Um diesen Effekt und daraus das Risiko von Fälschungen zu minimieren, ist es im Bereich des Hochsicherheitsdruckes notwendig, durch stetiges Forschen, Verbessern und Weiterentwickeln die verwendeten Sicherheitsmerkmale auf dem modernsten Stand der Technik zu halten und neue Innovationen in die verschiedenen Produkte einfließen zu lassen. Die OeSD hat aus diesem Grund im Jahr 2010 ein neues Forschungs- und Qualitätszentrum gegründet, das eine "state of the art"-Produktion ermöglicht, die hohe Qualität der Druckprodukte prüfen und garantieren kann und sich dem konfrontierten Innovationsdruck im Bereich der Sicherheitsdruckereien stellt.

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Notfallmedizinischer Polizeieinsatz

Rechtsfragen der Zusammenarbeit von Polizei und Rettungs-/Notarztdienst

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Michael Halmich

Tagtäglich ereignen sich Einsätze, die sowohl eine Beiziehung der Polizei als auch des Rettungs-/Notarztdienstes erfordern. Die Basis für die reibungslose Bewältigung dieser Einsatzsituationen bilden zahlreiche Rechtsvorschriften, die von den Handelnden einzuhalten sind. Doch zeigt die Praxis, dass es trotz klarer Richtlinien immer wieder zu Unsicherheiten über wechselseitige Zuständigkeiten im Rettungs- und Polizeieinsatz kommt. Dieser Artikel soll diese Unsicherheiten beseitigen. Er beschäftigt sich einleitend mit Wissenswertem zu Rettungs-/Notarzteinsätzen, erläutert im Anschluss die Anforderungen an die Polizei bei der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht und bei der Vorführung zur Unterbringung psychisch Erkrankter und löst am Ende immer wieder auftretende Rechtsfragen zu den Themen "Polizei im Rettungseinsatz" und "Sanitäter/Notärzte im Polizeieinsatz". Die somit geschaffene Klarheit soll zukünftig zum wechselseitig besseren Verständnis beitragen, reibungslose Einsatzabläufe gewährleisten und somit bestmögliche Patientenversorgung sichern.

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