Ausgabe 3/2014


Die Anfänge der geheimen Polizei in Österreich

Teil 2

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Friedrich Wilhelm Schembor

In Teil 1 (Schembor 2014) wurden die theoretischen Grundlagen der Polizeiarbeit, nämlich die Amtsinstruktion und die Geheime Instruktion, erläutert, wie sie sich in den Jahren der Gründung der Polizei im heutigen Sinn darstellten. Die Polizeibeamten wurden dabei wiederholt ermahnt, sich um ein gutes Einvernehmen mit der Bevölkerung zu bemühen. Nicht die genaue Erfüllung von Gesetzen und Vorschriften stand im Vordergrund, sondern die Aufgabe, in jeder Hinsicht für Ruhe und Ordnung zu sorgen und die Sicherheit der einzelnen Person und des Eigentums zu gewährleisten. In Teil 2 wird auf die Tätigkeit der damaligen geheimen Polizei in der Praxis eingegangen.

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Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten für 2013

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Manfred Burgstaller, Carlotta Pirnat

Dass der Rechtsschutzbeauftragte (künftig kurz: RSB) beim Bundesministerium für Inneres (BMI) – ihm obliegt vor allem die Kontrolle der in § 91c Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aufgezählten sicherheitspolizeilichen Ermittlungshandlungen, die dem Betroffenen typischerweise zumindest zunächst nicht bekannt werden und somit auf dem Rechtsmittelweg nicht bekämpft werden können – Informationen über seine konkrete Tätigkeit im vorangegangenen Jahr auch der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist inzwischen bereits gute Tradition. Diese dem Transparenzanliegen des RSB dienende Tradition soll mit dem vorliegenden Beitrag, der zentrale Daten für 2013 bietet, fortgeführt werden. Die Erhebung der Daten aus den Meldungen wurde von Carlotta Pirnat durchgeführt. Die nähere Datenanalyse sowie die Auswahl und Aufbereitung der im Folgenden präsentierten Daten aus dem von RSB Manfred Burgstaller verfassten Jahresbericht 2013, der gemäß § 91d Abs 4 SPG der Frau Bundesministerin für Inneres zu erstatten war, erfolgte durch Manfred Burgstaller und Carlotta Pirnat gemeinsam.

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Ausbildung der deutschen Polizei für Auslandsmissionen

Motivationen, Schwierigkeiten und der Mehrwert aus Sicht der Polizisten

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Lena Lehmann

Deutsche Polizeibedienstete sind mit verschiedensten Aufgaben im Ausland beauftragt. Dazu gehören neben Personenschützern, Hausordnungs- und Objektschützern etc. auch Polizeivollzugsbeamte (PVB), die in internationalen Missionen tätig sind. Die Teilnahme an Auslandsmissionen ist für die Polizeibediensteten freiwillig und bedeutet sehr häufig einen erhöhten zeitlichen Aufwand für die PVB. Deutsche Polizisten nahmen erstmals 1989 an einer Auslandsverwendung im Rahmen der Vereinten Nationen in Namibia teil. Im Laufe der Jahre kamen weitere Missionen mit verschiedenen Mandatsträgern dazu. Insgesamt bestehen seit 1994 17 Entsender (16 Bundesländer und der Bund mit Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll), aus denen PVB geschickt werden können. Bevor der PVB an einer Auslandsverwendung teilnehmen kann, muss dieser zuvor erfolgreich das Einzelauswahlverfahren, Basis- und Vorbereitungsseminar bestehen. Zusätzlich gibt es für PVB des höheren Dienstes (h.D.) eine ergänzende Vorbereitung (Führungskräftetraining). Nach einer Auslandsmission ist der Besuch des Nachbereitungsseminars verpflichtend. Der folgende Beitrag stellt zunächst einen historischen Abriss der Auslandsmissionen dar. Daran schließen die Voraussetzungen und die Ausbildung für die Auslandsverwendung an. Zudem werden Auszüge einer Befragung aufgeführt, die im Rahmen meiner Dissertation zum vorliegenden Thema zeigte, dass sich die Polizisten auf die Tätigkeiten in der Mission gut vorbereitet fühlen. Die Antworten bzgl. Motivationen, Hauptschwierigkeiten, Mehrwert für die Heimatdienststelle und Akzeptanz in dieser zeigen unterschiedliche Tendenzen auf.

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Phänomen Jugendokkultismus

Verbreitung, Ursachen, Folgen

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Jörg Spenger

Okkultismus bei Jugendlichen ist ein Phänomen, das – ebenso wie der Erwachsenenokkultismus – stets aktuell ist, und das schon seit längerer Zeit. Ein diesbezüglicher Boom setzte vor ca. 25 bis 30 Jahren ein, und besonders in den 1990er Jahren begann sich die Jugendkulturforschung verstärkt diesem Trend zu widmen. Im Gefolge dieses Forschungsinteresses gab es zahlreiche Studien und Publikationen zur Thematik. Schließlich kam es – neben den länger schon existierenden kirchlichen Referaten für Weltanschauungsfragen, die sich diesen u.a. ähnlich gelagerten Problemkreisen widmen – zur Gründung der Bundesstelle für Sektenfragen, die in den vergangenen Jahren sehr kompetent von German Müller und seinem Team aufgebaut wurde. Und auch wenn andere Themen der Jugendkultur mittlerweile den okkulten Beschäftigungen der Heranwachsenden medial ein wenig den Rang abgelaufen haben, sind diese "Freizeitaktivitäten" nach wie vor präsent und stellen für einen gewissen Teil der Betroffenen ein nicht geringes Gefährdungspotential dar. Der vorliegende Artikel soll deshalb das Phänomen Jugendokkultismus näher beleuchten und die Problematik wieder ein wenig ins Gedächtnis rufen. So sollen in einem ersten Schritt die Verbreitung okkulter Praktiken unter Jugendlichen aufgezeigt und mögliche Ursachen dafür analysiert werden. In weiterer Folge kommen auch potentielle Gefahren der Beschäftigung mit dem Übersinnlichen zur Sprache. Einschränkend sei darauf verwiesen, dass die Analyse das Phänomen lediglich im Überblick darstellen kann, ohne allerdings wirklich in die Breite gehen zu können. Verwandte Themen, wie etwa die Sektenproblematik oder der Erwachsenenokkultismus, insbesondere in Form einer okkultesoterischen Lebenshilfe müssen aus Platzgründen ausgespart bleiben. Diese Bereiche verdienten sich eine eigene Betrachtung.

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Die vernachlässigten Schattenseiten der Vernetzung

Oder warum wir uns auf turbulente Entwicklungen vorbereiten sollten

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Herbert Saurugg

Die vergangenen Jahrzehnte waren durch Wachstum, Wohlstand, Sicherheit und Stabilität gekennzeichnet. Die bipolare Welt des Kalten Krieges mit dem "Gleichgewicht des Schreckens" endete vor 25 Jahren. Danach formte die Globalisierung unsere heutige Weltordnung. Eine wesentliche Rolle spielte dabei die technische Vernetzung durch Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), im Allgemeinen mit dem Internet gleichgesetzt. Noch nie hatte die Menschheit einen so hohen Lebensstandard wie heute. Dennoch häufen sich die Anzeichen für massive Umbrüche und turbulente Zeiten. Was häufig nur auf ein Bauchgefühl zurückgeführt wird, soll in diesem Beitrag aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden und zum besseren Verständnis der Entwicklungen beitragen.

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Compliance im Bundesministerium für Inneres und Dienstrecht

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Albert Koblizek

Compliance entwickelt sich zu einem strategischen Instrument des Bundesministeriums für Inneres als Sicherheitsdienstleister. Es dient der Prävention und der Bekämpfung von Korruption sowie anderer unerwünschter Verhaltensweisen in den eigenen Reihen. In der bisherigen begleitenden Diskussion zur Einführung von Compliance zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung wird rechtlich sehr stark auf die Strafrechtsnormen abgestellt, bedingt durch die diversen Novellierungen des Strafgesetzbuches in den letzten Jahren, zuletzt die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012. Betreffend die organisatorische Umsetzung von Compliance liegt der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung im privatwirtschaftlich geführten unternehmerischen Management. Gleichzeitig hat die Organisation von Compliance-Strukturen in manchen Unternehmen einen beträchtlichen Umfang erreicht. In dem folgenden Artikel soll aufgezeigt werden, dass bei der Implementierung einer Compliance, die unter anderem der Bewusstseinsbildung und Beratung dient, in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, die durch ein Dienstrecht bestimmt ist, weniger die Schaffung neuer Regelungen und Organisationseinheiten im Vordergrund stehen muss, sondern auf bereits bestehende Regelungen und Organisationseinheiten zurückgegriffen werden kann.

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Die militärische Organisation der k. k. Gendarmerie von 1849 bis 1918

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Helmut Gebhardt

Die Gendarmerie bestand in Österreich 156 Jahre – vom 8. Juni 1849 bis zum 30. Juni 2005. Damit verfügte man über einen Wachkörper, dessen Wurzeln nach Frankreich reichen und von dort aus zu einem weltweiten Modell für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung wurde. Mit diesem Beitrag soll ein Blick auf die erste große Epoche der österreichischen Gendarmeriegeschichte geworfen werden, als die k. k. (kaiserlich-königliche) Gendarmerie noch ein Bestandteil der Armee und deshalb großteils den militärischen Regeln unterworfen war. Dabei zeigt sich, dass die nach der Bauernbefreiung des Revolutionsjahres 1848 eingeführte Gendarmerie zunächst im ländlichen Raum ein sicherheitspolitisches Vakuum füllte, schon bald aber auch zu einem Instrument des absolutistischen Kaiserreichs wurde. Nach der schrittweisen Demokratisierung und Umgestaltung des Habsburgerreiches in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn in den Sechzigerjahren des 19. Jahrhunderts gab es deshalb gravierende Umbrüche. Die Gendarmerie war nur mehr für die österreichische Reichshälfte zuständig und musste sich massive Reduktionen gefallen lassen. Außerdem verlangten viele Politiker die weitgehende Eliminierung des militärischen Einflusses und damit die Umwandlung in einen Zivilwachkörper. Letztlich fand sich dafür keine parlamentarische Mehrheit. Trotzdem erfolgte zunächst eine Zurückdrängung des militärischen Charakters. Dieser Weg wurde allerdings um die Jahrhundertwende teilweise wieder verlassen, und so war es möglich, dass die Gendarmerie auch im Kriegsfall eingesetzt werden konnte, was dann im Ersten Weltkrieg von großer Bedeutung wurde. Kurz nach Errichtung der Republik im Jahre 1918 entschieden sich die österreichischen Politiker dann doch für die Herauslösung aus dem Verband des Heeres und damit für ein Abgehen vom internationalen Modell der Gendarmerieorganisation.

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