Ausgabe 1/2014


Urbane Resilienz

Ein neues Paradigma der städtebaulichen Kriminalprävention?

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Tim Lukas

Resilienz gilt als neues Schlagwort in der nationalen wie europäischen Sicherheitsforschung. Entsprungen aus sehr unterschiedlichen Forschungskontexten, verspricht das Konzept Antworten für verschiedene Sicherheitsprobleme bereitzuhalten. Resilienz soll einen Beitrag dazu leisten, Risiken und Bedrohungen zu minimieren und Schadensereignisse zu begrenzen bzw. im besten Fall zu verhindern (vgl. Floeting 2013a, 19). Im spezifischen Kontext der Stadt bedeutet urbane Resilienz die Schaffung widerstandsfähiger Strukturen, die zugleich flexibel genug sind, um unerwartete Ereignisse auffangen zu können. Der Aufbau urbaner Resilienz folgt dabei Ansätzen und Strategien, wie sie in der städtebaulichen Kriminalprävention bereits seit vielen Jahren diskutiert und zunehmend auch umgesetzt werden. Fraglich ist jedoch, inwieweit die städtebauliche Kriminalprävention ihrerseits vom Diskurs um die urbane Resilienz profitieren kann und ob sich aus einer Resilienzperspektive ein neues Paradigma der Kriminalprävention im Städtebau herleiten lässt. Urbane Resilienz kann als Fortführung der Kriminalprävention in der Risikogesellschaft verstanden werden. Es zeigt sich allerdings, dass das Konzept im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention nur dann als vielversprechend erachtet werden kann, wenn Fragen der Sicherheit nicht allein in baulichtechnischer Hinsicht, sondern in ihrem weiteren sozialen Kontext adressiert werden.

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Wahrnehmungsprozesse und Gedächtnisleistungen in Vernehmungen

Eine deskriptive Betrachtung von Ursachen und Auswirkungen dieser Phänomene auf Vernehmungsgespräche

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Josef Pfaffenlehner

Der folgende Text beschreibt einige ausgewählte Wahrnehmungsphänomene und die damit verbundenen Auswirkungen auf mögliche Gedächtnisleistungen des Menschen in Vernehmungssituationen. Die Bearbeitung dieser Thematiken erfolgt mit der besonderen Berücksichtigung von unbewussten bzw. impliziten Aspekten von Wahrnehmung, welche einen nachweislichen Einfluss auf das menschliche Erleben und somit auch auf die (gewollte) Handlungsfähigkeit des Menschen haben. Welchen Einfluss haben die dem Menschen inhärenten Emotionen in diesen besonderen Gesprächssituationen? Die diskursive Bearbeitung der Materien basiert auf elaborierten Forschungsergebnissen unterschiedlicher Disziplinen und folgt im Wesentlichen den nachstehenden Fragestellungen. Welche Möglichkeiten bzw. Unmöglichkeiten ergeben sich dadurch für Vernehmungsgespräche? Wie kann dem notwendigen Anspruch des Gesetzgebers nach möglichster Objektivität im Spannungsfeld um das Wissen zur Subjektivität des Menschen beim Generieren von Informationen in Vernehmungen dennoch weitestgehend entsprochen werden? Im vorliegenden Artikel kommt der Befragung von Zeugen eine ganz besondere Bedeutung zu. Im Wissen um die damit verknüpften Rollenzuschreibungen der Akteure und der sich daraus möglicherweise ableitenden Erwartungshaltungen an das Erinnerungsvermögen wird ein großes Potenzial für (unbewusste) Beeinträchtigungen beim Erzählen von erlebten Situationen vermutet. Mit gutem Grund nähern sich daher erfahrene Vernehmer mit sehr viel Respekt und auch Demut an diese Aufgabenstellungen heran. Die Zeugenvernehmung wird in der Fachliteratur zu Recht als eine der großen Herausforderungen einer verantwortungsvollen und zielgerichteten Polizeiarbeit bzw. Ermittlungsarbeit beschrieben.

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Sichere Schweizer Städte 2025

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Lilian Blaser, Tillmann Schulze

Vandalismus, Stromausfall oder Hochwasser – die Themen städtischer Sicherheitsverantwortlicher sind vielseitig und dauerndem Wandel unterworfen. Entsprechend groß sind die Herausforderungen, nicht zuletzt auch, da Sicherheit für Städte zunehmend von Bedeutung ist. Die Studie "Sichere Schweizer Städte 2025" des Schweizerischen Städteverbandes und der Firma Ernst Basler + Partner analysiert die aktuelle sowie die künftige Sicherheitslage in Schweizer Städten und präsentiert Lösungsansätze zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. Die dazu notwendigen Strategien zur aktiven und weitsichtigen Gestaltung urbaner Sicherheit entstanden in Zusammenarbeit mit 33 Städten aus der deutsch- und französischsprachigen Schweiz.

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Zusammenleben in Vielfalt im ländlichen Raum

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Marika Gruber

Im Jahresdurchschnitt 2012 hatten 1,58 Millionen (18,9 %) der etwa 8,35 Millionen Menschen in Österreich einen Migrationshintergrund. Der Großteil davon lebt in Städten mit mindestens 20.000 Einwohnern. Doch Zuwanderung ist längst kein rein städtisches Phänomen mehr, sondern findet auf Grund von Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Flucht und Vertreibung und der Beherbergung von Asylsuchenden verstärkt auch in ländlichen Regionen statt. Gemeinden im ländlichen Raum finden aber im Unterschied zu Städten andere integrationspolitische Rahmenbedingungen und Infrastrukturen vor. Die Erfahrungen aus der städtischen Integrationsarbeit sind daher nur bedingt auf Gemeinden des ländlichen Raums übertragbar. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, den ländlichen Raum als Zuwanderungsort zu fokussieren und dabei seine integrationsrelevanten Besonderheiten und Rahmenbedingungen zu verdeutlichen. Der Beitrag setzt sich zunächst kritisch mit dem Begriff der Integration auseinander und versucht Abgrenzungen zu anderen in diesem Kontext
verwendeten Begriffen wie Pluralismus, Diversität oder Inklusion vorzunehmen. Anschließend erfolgt ein Überblick über den Forschungsstand zu Integration im ländlichen Raum. In weiterer Folge verdeutlicht der vorliegende Beitrag wesentliche integrationsrelevante Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gemeinden und zeigt Möglichkeiten zur organisatorischen Verankerung sowie Beispiele für die praktische Gestaltung von Integrationsarbeit im ländlichen Raum auf. Als eine zentrale Voraussetzung für gelingende Integrationsarbeit wird entsprechendes Know-how sowie Planungs- und Umsetzungskompetenz der handelnden Integrationsakteurinnen und -akteure genannt. Damit Gemeinden diese Querschnittsmaterie aktiv gestalten können, brauchen sie häufig Unterstützung: finanzieller Art, aber auch etwa in Form von Kompetenzvermittlung oder Prozessbegleitungen.

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Partizipative Sicherheitsforschung in Ausbildung und Lehre

Rück- und Ausblick zur Implementierung von Wissen um die subjektive Sicherheit in die polizeiliche Lehre

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Katharina Miko, Elisabeth Mayr

In Österreich gibt es keine No-go-Areas und objektiv betrachtet kann sich jede bzw. jeder im öffentlichen Raum relativ sicher fühlen. Diese objektive Sicherheit hängt jedoch nicht direkt mit der subjektiven Sicherheitswahrnehmung jeder bzw. jedes Einzelnen zusammen. Stellt man den Umstand, dass Sicherheit sozial konstruiert ist, in das Zentrum der Forschungstätigkeit, leistet dies nicht nur einen Beitrag zur Schärfung des Sicherheitsbegriffes, sondern kann auch wertvolles Wissen für Gruppen generieren, die professionell im öffentlichen Raum tätig sind – wie beispielsweise die Polizei. Das Projekt "Partizipative Sicherheitsforschung in Ausbildung und Lehre in Österreich", das im folgenden Beitrag vorgestellt wird, verband empirische Erhebungen zur subjektiven Sicherheit mit der Implementierung der Ergebnisse in die polizeiliche Lehre. Diese Implementierung der Studienergebnisse erfolgte exemplarisch durch die Ausbildung von polizeilichen Führungskräften im Bachelor-Studiengang "Polizeiliche Führung" der Fachhochschule Wiener Neustadt. Ziel war es, die in der Studie erworbenen Ergebnisse in die polizeiliche Lehre zu implementieren. Dadurch wurden nicht nur detailliertes Wissen über subjektive Verunsicherungsphänomene in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen generiert, sondern auch konkrete Szenarien für ausgewählte Hot Spots in Österreich erstellt. Die positiven Rückmeldungen auf das Projekt PARSIFAL und den Wunsch nach weiterer Implementierung der Ergebnisse in die polizeiliche Lehre nahmen die Sozialwissenschaftlerinnen ernst und entwickelten das Projekt POLIS als Folgeprojekt. Im vorliegenden Beitrag werden jedoch nicht nur diese beiden Projekte vorgestellt und entlang eines Sicherheitsbegriffes diskutiert. Weiters wird der Mehrwert, der dadurch entsteht, dass sich Polizistinnen und Polizisten mit Situationen im öffentlichen Raum diskursiv beschäftigen, um auch andere Sichtweisen einzunehmen, veranschaulicht.

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Undocumented immigrants: Health needs in Sweden and Austria

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Monika Potkanski

Undocumented immigrants represent a particularly vulnerable group within the migrant community. Approximately 1.9 to 3.8 million undocumented persons were estimated to be staying within the European Union in 2008. Since 2002, the number of unauthorized people within the Union has been declining due to the expansion of EU borders, increased border enforcement as well as changes regarding laws and regulations within the European countries (Morehouse/Blomfield 2011, 6). There is a general lack of knowledge regarding the specific health problems of undocumented migrants and their strategies for dealing with these problems. Their access to health care is influenced by a variety of factors, ranging from formal barriers (legislation and economic barriers such as low income), to informal barriers like lack of knowledge about the health and care system of the country they are staying in, as well as access to said system. Illegal immigrants often fear being reported to the police or immigration office by health workers. Illegal children are one of the most disadvantaged groups when it comes to irregular migration as they are in a position of triple vulnerability: being children; being migrants; and being undocumented migrants. Although their right to access to healthcare is protected by international and European law, on a national level the access varies depending on country and types of access. In Sweden, undocumented people under the age of 18 are entitled to full care including regular comprehensive dental care. Furthermore, all children between 6 and 18 years old are legally entitled to attend school, even if undocumented children are not subject to compulsory school attendance. In contrast to Sweden, Austria has no specific regulation regarding the legislation for health care of undocumented migrants. However, public hospitals are advised to give medical assistance to anyone in case of an emergency (Karl-Trummer et al. 2009, 4).

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Datensicherheit und Enträtselungskunst

Über das Verbergen und Entschlüsseln von Informationsinhalten

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Walter Blasi

Wenn auch derzeit die Hysterie über die relativ junge Bedrohungsform von Cyberangriffen in all ihren Ausprägungen von "Crime" bis "War" sowie die Aufregung über Datendiebstahl und Abhörskandale die mediale Welt beherrschen und die Bevölkerung durch Sensationsberichte und Whistleblower in Unruhe versetzt wird, war es immer schon ein Grundbedürfnis des Menschen, Nachrichten so zu übermitteln, dass sie vor unbefugten Zugriffen geschützt sind. Über Jahrhunderte wurden daher Verschlüsselungstechniken entwickelt, die von einfachen Verfahren, wie Transposition und Substitution, bis hin zum Chiffrieren durch Computerprogramme reichen. Gleichzeitig haben Menschen auch immer wieder versucht, dem auf den ersten Blick unbrauchbaren Text sein Geheimnis zu entlocken und begannen sich mit Entschlüsselungstechniken zu beschäftigen. Der Wettlauf zwischen Nachrichtenschutz und "Knacken" von Informationen war eröffnet. Österreich sollte am Beginn des 20. Jahrhunderts einen bedeutenden Platz auf dem Sektor der Kryptologie (Lehre von Geheimschriften) einnehmen, wobei sich zunächst der diplomatische Bereich gegenüber dem Militär überlegen zeigte – so war man, was die Verfahren zum Brechen von Chiffren betraf, das ständig betrieben wurde, auf dem aktuellen Wissensstand. In dem vorliegenden Artikel soll vor allem jener zwei Personen gedacht werden, die bereits in der Monarchie bzw. in der Ersten Republik – unter anderem im Innenministerium – tätig waren und sich durch diverse Publikationen internationale Anerkennung als Fachleute erwerben konnten. Das Ende des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918 sollte schließlich einen Bruch im (militärischen) Chiffrewesen markieren, denn die bis dahin verwendeten umständlichen und unsicheren manuellen Verschlüsselungsverfahren wurden durch maschinelle Rotor-Verschlüsselungsmaschinen (wie z.B. der "Enigma") ersetzt, die eine höhere kryptographische Sicherheit versprachen. In den ausgehenden 1920er bzw. 1930er Jahren konnte sich auch Österreich dem Trend zur maschinellen Verschlüsselung nicht verschließen und die später so berühmt gewordene Enigma sollte sowohl im Innen- als auch im Verteidigungsministerium Verwendung finden.

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Neuerungen im Zivildienstrecht

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Peter Andre

Mit 1. Oktober 2013 trat das Bundesgesetz, in dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Zivildienstgesetz [ZDG]-Novelle 2013), in Kraft (BGBl I 2013/163 vom 2. August 2013). Die ZDG-Novelle 2013 enthält zahlreiche Maßnahmen, die zu einer Attraktivierung des Zivildienstes sowohl für Zivildienstleistende als auch für Einrichtungen beitragen können, sowie einige Verwaltungsverbesserungen (ErlRV 2406 BlgNR 24.GP, 11). Ein diesbezüglicher Ministerialentwurf (520/ME 24.GP) wurde nach der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013 erstellt und einer breiten Begutachtung unterzogen, die zu einer Vielzahl an Stellungnahmen führte. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen und intensiver parlamentarischer Diskussion erfolgten der Beschluss des Nationalrates am 4. Juli 2013 (NR: AB2537, BR: AB 9060) und die Kundmachung am 2. August 2013. Das Ziel einer attraktiveren Gestaltung des Zivildienstes erscheint durch die vorliegende Reform gelungen. Die neuen Bestimmungen bringen eine Verbesserung für alle Betroffenen und sind geeignet dazu beizutragen, die Leistungen der Zivildienstleistenden für gemeinnützige Einrichtungen weiter zu schätzen und zu erhöhen und die ausgezeichnete Verwaltung des Zivildienstes durch die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA, § 2a ZDG) und die anderen involvierten Behörden sowie das Engagement der Zivildiensteinrichtungen weiter zu festigen.

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