Fonds für die innere Sicherheit 2014-2020 (ISF) - Unionsmaßnahmen

Auf Initiative der Europäischen Kommission können Mittel des ISF 2014-2020 dazu verwendet werden, länderübergreifende Maßnahmen oder Maßnahmen zu finanzieren, die für die Union von besonderem Interesse sind ("Unionsmaßnahmen") und dazu beitragen, die allgemeinen, spezifischen und operativen Ziele gemäß des IFS zu verwirklichen.

Instrument Grenzen und Visa (ISF-Grenzen 2014-2020)

Förderfähig sind Unionsmaßnahmen mit denen insbesondere die nachstehenden Ziele verfolgt werden:

  • Beitrag zu Vorbereitung und Monitoring und zu administrativen und technischen Maßnahmen, die für die Durchführung der Maßnahmen im Bereich Außengrenzen und Visa erforderlich sind, auch zur Stärkung der Governance des Schengenraums durch Ausarbeitung und Durchführung des Bewertungsmechanismus aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und des Schengener Grenzkodex, insbesondere Reisekosten für Sachverständige der Kommission und der Mitgliedstaaten, die an Besuchen vor Ort teilnehmen
  • Verbesserung des Wissenstands und der Kenntnis der Lage in den Mitgliedstaaten und in Drittländern mittels Analysen, Evaluierungen und enger Begleitung der Maßnahmen
  • Förderung der Entwicklung statistischer Instrumente, einschließlich gemeinsamer statistischer Instrumente, Methoden und gemeinsamer Indikatoren
  • Förderung und Überwachung der Umsetzung des Unionsrechts und der politischen Ziele der Union in den Mitgliedstaaten sowie Bewertung ihres Erfolgs und ihrer Wirkung, auch in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und die Grundfreiheiten, soweit der Geltungsbereich des Instruments betroffen ist
  • Förderung der Vernetzung, des gegenseitigen Lernens sowie der Ermittlung und Weitergabe bewährter Verfahren und innovativer Ansätze unter verschiedenen Beteiligten auf europäischer Ebene
  • Förderung von Projekten, die auf die Harmonisierung und Interoperabilität von mit dem Grenzmanagement im Zusammenhang stehenden Maßnahmen nach Maßgabe der gemeinsamen Unionsnormen abzielen, um ein integriertes europäisches Grenzmanagementsystem aufzubauen
  • Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die Strategien und Ziele der Union, einschließlich der Vermittlung der politischen Prioritäten der Union nach außen
  • Stärkung der Fähigkeit europäischer Netze, die Strategien und Ziele der Union zu bewerten, zu fördern, zu unterstützen und weiterzuentwickeln
  • Förderung besonders innovativer Projekte zur Entwicklung neuer Methoden und/oder Technologien, die sich möglicherweise auf andere Mitgliedstaaten übertragen lassen, vor allem Projekte zur Erprobung und Validierung von Forschungsprojekten
  • Unterstützung von Maßnahmen mit Bezug zu oder in Drittländern gemäß Artikel 4, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014.

Instrument polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement (ISF-Polizei 2014-2020)

Förderfähig sind Unionsmaßnahmen, die den auf Unionsebene festgelegten Prioritäten und Initiativen der einschlägigen Strategien, Politikzyklen, Programme und Bedrohungs- und Risikobewertungen entsprechen, insbesondere denjenigen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurden, und die vor allem Folgendes unterstützen:

  • Vorbereitungs-, Monitorings-, Verwaltungs- und technische Maßnahmen sowie die Entwicklung eines Evaluierungsmechanismus, der zur Umsetzung der Strategie in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention, Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement erforderlich ist
  • Länderübergreifende Projekte, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten oder mindestens ein Mitgliedstaat und ein Drittland beteiligt sind
  • Analyse-, Monitoring- und Evaluierungstätigkeiten, einschließlich Bedrohungs- und Risikobewertungen sowie Folgenabschätzungen, die auf Fakten gestützt sind und den auf Unionsebene festgelegten Prioritäten und Initiativen entsprechen, insbesondere denjenigen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurden, und Projekten zum Monitoring der Umsetzung des Unionsrechts und der politischen Ziele der Union in den Mitgliedstaaten
  • Projekte zur Förderung der Vernetzung, öffentlich-privater Partnerschaften, des gegenseitigen Vertrauens, Verständnisses und Lernens, der Ermittlung und Weitergabe bewährter Verfahren und innovativer Ansätze auf Unionsebene sowie zur Förderung von Fortbildungs- und Austauschprogrammen
  • Projekte zur Unterstützung der Entwicklung methodischer, vor allem statistischer Instrumente und Methoden und gemeinsamer Indikatoren
  • Erwerb, Instandhaltung und/oder weitere Modernisierung von technischen Ausrüstungen, Know-Hows, sicheren Anlagen, Infrastrukturen, zugehörigen Gebäuden und Systemen, insbesondere IKT-Systemen und deren Bestandteilen auf Unionsebene, unter anderem zum Zwecke der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit und Cyberkriminalität, vor allem durch das Europäische Zentrum gegen Cyberkriminalität
  • Projekte zur Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für Strategien und Ziele der Union, einschließlich der Vermittlung der politischen Prioritäten der Union nach außen
  • Besonders innovativer Projekte zur Entwicklung neue Methoden und/oder zur Nutzung neuer Technologien, die sich möglicherweise auf andere Mitgliedstaaten übertragen lassen, vor allem Projekte zur Erprobung und Validierung der Ergebnisse von der Union finanzierter Projekte im Bereich der Sicherheitsforschung

Im Rahmen der in Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 genannten Ziele werden mit dem Instrument auch Maßnahmen mit Bezug zu und in Drittländern unterstützt, insbesondere:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls den internationalen Organisationen, einschließlich gemeinsamer Ermittlungsgruppen und sonstiger gemeinsamer grenzüberschreitender Aktionen, Zugang zu und Austausch von Informationen und interoperablen Technologien
  • Vernetzung, gegenseitiges Vertrauen, Verständnis und Lernen, Ermittlung, Austausch und Weitergabe von Know-Hows, Erfahrungen und bewährten Verfahren, Informationsaustausch, gemeinsames Situationsbewusstsein und Zukunftsforschung, Notfallplanung und Interoperabilität
  • Erwerb, Instandhaltung und weitere Modernisierung technischer Ausrüstungen, einschließlich IKT-Systemen und deren Bestandteilen
  • Austausch sowie Aus- und Fortbildung von Bediensteten und Sachverständigen der zuständigen Behörde, einschließlich Sprachausbildung
  • Sensibilisierungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
  • Bedrohungs- und Risikobewertungen und Folgeabschätzungen
  • Studien und Pilotprojekte

Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich. Die Förderungen der Unionsmaßnahmen werden daher von der Europäischen Kommission vergeben. Grundlage dafür sind Jahresarbeitsprogramme der Europäischen Kommission.

Projektaufrufe der Europäischen Kommission

  • Zum Instrument Grenzen und Visa (ISF-Grenzen) sind die Projektaufrufe 2020 der Europäischen Union im Rahmen der Unionsmaßnahmen noch nicht erfolgt.

Für mehr Information: Website der Europäischen Kommission zum ISF-Grenzen  

  • Zum Instrument polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und Krisenmanagement (ISF-Polizei) sind die Projektaufrufe 2020 der Europäischen Union im Rahmen der Unionsmaßnahmen bereits erfolgt.

Für mehr Information: Website der Europäischen Kommission zum ISF-Polizei 

Kontaktstelle im BMI für Unionsmaßnahmen
Bundesministerium für Inneres (BMI), Referat V/A/4/b
E-Mail: BMI-V-A-4-b@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-2785