Asyl

Freiwillige Rückkehr und Außerlandesbringung


Allgemein

Eine glaubwürdige und funktionierende Asyl- und Migrationspolitik benötigt eine konsequente Rückkehrsystematik. Die freiwillige Rückkehr ist dabei im Sinne einer humanen und effektiven Rückführungspolitik und in Verfolgung der EU-Strategie zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration Grundpfeiler der nationalen Rückkehrstrategie. Sie wird durch Reintegrationsprogramme in migrationsrelevanten Herkunftsländern ergänzt und damit in ihrer Nachhaltigkeit gestärkt. Erst wenn Fremde nicht freiwillig ausreisen, werden sie zwangsweise außer Landes gebracht.

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Freiwillige Rückkehr

Die freiwillige Rückkehr hat für das Bundesministerium für Inneres (BMI) oberste Priorität. Sie stellt im Sinne einer effektiven und humanen Rückkehrpolitik sowie entsprechend der EU-Rückführungsrichtlinie den Grundpfeiler der nationalen Rückkehrstrategie dar.

Aus diesem Grund werden seitens des BMI seit Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die freiwillige Rückkehr intensiv zu unterstützen und zu fördern. Die Maßnahmen bauen dabei auf ein umfassendes 4 Säulenmodell bestehend aus Informationstools, Rückkehrberatung, Rückkehrunterstützung und Reintegrationsangeboten auf und erfolgen unter bestmöglicher Nutzung von Ko-Finanzierungsmöglichkeiten durch bestehende EU-Fördertöpfe des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Eine Kooperation besteht dabei seitens des BMI bereits seit Jahren mit ankerkannten Partnern im Migrationsbereich wie der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) , der Internationalen Organisation für Migration (IOM)  sowie der Caritas .

Grundsätzlich ist eine freiwillige Rückkehr in jedem Verfahrensstadium möglich. Besteht ein behördlicher Auftrag zur Ausreise, hat diese innerhalb der festgelegten Frist zu erfolgen, da ansonsten Zwangsmaßnahmen von der zuständigen Behörde ergriffen werden. Auch Personen, die sich in einem laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, können sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden.

Bei einer freiwilligen Ausreise kann die betroffene Person selbständig und ohne polizeiliche Begleitung Österreich verlassen. Sie ist weniger eingriffsintensiv und damit auch nachhaltiger. Endet ein Asylverfahren oder fremdenrechtliches Verfahren mit einer Rückkehrentscheidung, wird im Regelfall eine Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt und genießt diese Option Vorrang gegenüber dem staatlichen Vollzug. Die Frist für die freiwillige Rückkehr beträgt in der Regel 14 Tage ab Rechtskraft des Bescheides.

Rückkehrhilfe und -beratung

Für die Vorbereitung und Durchführung der freiwilligen Ausreise kann in jedem Stadium des Verfahrens staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden, die unter dem Begriff Rückkehrhilfe zusammengefasst wird. Dazu zählt auch die individuelle Rückkehrberatung, bei der die Perspektiven der betroffenen Person während oder nach Abschluss eines asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens abgeklärt werden und über Unterstützungsleistungen informiert wird.

Seit 1. Jänner 2021 – annähernd 30 Jahre nach der ersten gesetzlichen Verankerung – wird die Rückkehrberatung in Österreich von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU GmbH) durchgeführt. Die Rückkehrberatung, als wichtiger Pfeiler des Rückkehrsystems, dient dazu, die Vorteile einer freiwilligen Rückkehr aufzuzeigen und Fremde bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Fremde sollen zeitnah und aktuell über ihre Perspektiven in Österreich und die Unterstützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und der Reintegrationsprogramme informiert werden. Damit wird auch verstärkt auf die Vermeidung der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung mit behördlichem Zwang hingewirkt.

Die im Rahmen der Rückkehrhilfe vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Rückkehr der betroffenen Personen in ihren Herkunftsstaat vorzubereiten und die Ankunft sowie die nachhaltige Reintegration in die Gesellschaft des Ziel- bzw. Herkunftsstaates zu erleichtern. Die Mitarbeiter*innen der BBU GmbH klären individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und die verschiedenen Unterstützungsleistungen auf und leiten die notwendigen Vorbereitungsschritte in die Wege. Erfolgt eine Unterstützung durch die BBU GmbH im Rahmen der freiwilligen Rückkehr, spricht man von einer unterstützten freiwilligen Rückkehr.

Die Rückkehrhilfe enthält folgende Unterstützungsleistungen:

  • Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr durch die BBU Rückkehrberatung
  • Unterstützung bei der Beschaffung der notwendigen Reisedokumente
  • Unterstützung bei der Reiseorganisation und Flugbuchung
  • Ggf. Übernahme der Heimreisekosten bei Mittellosigkeit
  • Ggf. medizinische Versorgung beim Transfer
  • Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis 900 EUR
  • Anmeldung zur Aufnahme in ein spezielles Reintegrationsprogramm (für die wesentlichen Rückkehrländer verfügbar).

Auf die Gewährung von Rückkehrhilfe besteht auch bei Vorliegen der Kriterien kein Rechtsanspruch.

Reintegration

Für ca. 40 relevante Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer*innen ganz nach dem Leitgedanken „Rückkehr mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen. Zusammen mit Hauptkooperationspartnern sowie unzähligen lokalen Organisationen unterstützt Österreich durch Reintegrationsprogramme die Wiedereingliederung von Rückkehrenden in die Gesellschaft des Herkunftsstaats. Personen, die sich zu einer freiwilligen Ausreise entscheiden, haben die Möglichkeit – bei Erfüllung der allgemeinen sowie projektspezifischen Voraussetzungen – Unterstützungsleistungen zu bekommen.

„Rückkehr mit Perspektiven“ bedeutet individuelle Unterstützung vor Ort. Rückkehrende werden bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland wirtschaftlich, sozial und psychosozial unterstützt. Die Programme erleichtern durch Beratung, Sachleistungen (z.B. landwirtschaftliche Geräte), Weiterbildung, Finanzierung einer Geschäftsidee, Bezahlung einer Unterkunft oder medizinische Unterstützung einen Neustart in der Heimat. Andererseits leisten die Unterstützungsprogramme etwa durch Stärkung der Wirtschaft auch einen Beitrag zum Aufbau von Strukturen in den Herkunftsländern, da oftmals Unternehmensgründungen in den Bereichen Handel, Handwerk oder Dienstleistung gefördert werden. Anreize für (erneute) Migration sollen durch die bis zu einem Jahr andauernde Begleitung im Reintegrationsprozess nachhaltig minimiert werden – für Einzelpersonen als auch die Gesamtgesellschaft.

Das BMI fördert aktuell vier Reintegrationsprogramme in rund 40 Ländern und bietet eine umfangreiche Reintegrationsunterstützung für freiwillige Rückkehrer*innen an:

Frontex im Bereich Reintegration

Beginnend im April 2022 hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)  schrittweise Aufgaben im Rückkehr- und Reintegrationsbereich auf EU-Ebene übernommen. Durch die Mandatserweiterung unterstützt Frontex die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder im Bereich der Rückkehr und Reintegration. Österreich nimmt das von Frontex koordinierte „EU Reintegration Programme“ (EURP) für über 20 Länder in Anspruch. Somit deckt Frontex als Koordinationsplattform in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern mehr als die Hälfte der österreichischen Reintegrationsangebote ab. Die Finanzierung davon erfolgt über Frontex.

Die von Frontex finanzierten und koordinierten Dienstleistungen sind in zwei Pakete unterteilt: einerseits ein auf schnelle Hilfe ausgerichtetes Post-arrival Paket und andererseits eine längerfristige Reintegrationsunterstützung. Das Post-arrival Paket im Wert von 615 EUR dient der unmittelbaren Unterstützung nach der Ankunft im Herkunftsland und beinhaltet Sofortleistungen wie Airport Pick-up, Unterstützung bei der Weiterreise, temporäre Unterkunft und unmittelbare medizinische Unterstützung. Dieser Betrag kann auch in bar ausgezahlt werden. Die längerfristige Reintegrationsunterstützung beläuft sich auf 2.000 EUR. Davon werden 200 EUR ausbezahlt und 1.800 EUR in Form von Sachleistungen auf Grundlage eines Reintegrationsplans, der mit Hilfe der lokalen Partnerorganisation in den ersten 6 Monaten nach der Rückkehr erstellt wird, geltend gemacht. Zu den angebotenen Sachleistungen des Post-return Pakets gehören unter anderem Unterstützung bei der Gründung eines Kleinunternehmens, Bildungsmaßnahmen und Trainings sowie psychosoziale Unterstützung.

Um diese gesamtheitlichen Services sicherstellen zu können, hat die Agentur zuverlässige Reintegrationspartner auf der ganzen Welt (Caritas Int. , IRARA , ETTC , Weldo , Lifemakers Foundation ) unter Vertrag genommen, die Reintegrationsdienstleistungen für Drittstaatsangehörige erbringen. Die Qualität der Leistungen vor Ort wird durch spezielle Qualitätssicherungsmaßnahmen überprüft, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickelt und stetig erweitert werden. Das Ziel von Frontex besteht darin, sowohl Einzelpersonen als auch Familien je nach den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und dem verfügbaren Budget zu unterstützen.

Reintegrationsgeschichten – Unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration aus Österreich: Booklet Reintegration 

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Zwangsweise Außerlandesbringung

Die zwangsweise Außerlandesbringung von Fremden ist nur auf behördliche Anordnung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)  möglich, wenn eine durchsetzbare Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot vorliegt.

Im Einzelfall kann das BFA eine Sicherungsmaßnahme verhängen, wenn aufgrund von Fluchtgefahr ein Sicherungsbedarf zur Durchführung der Abschiebung besteht.

Der Vollzug einer Abschiebung setzt voraus, dass der betroffene Fremde nach Zustellung der rechtskräftigen Entscheidung nicht freiwillig ausgereist ist, trotz Einreise- oder Aufenthaltsverbots eine Wiedereinreise erfolgt ist, die begründete Annahme besteht, dass eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen wird oder wenn eine Überwachung der Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig erscheint. Bei drohender Verletzung von Grundrechten, insbesondere des Rechts auf Privat- und Familienleben oder des Verbotes unmenschlicher Behandlung, kann die Ausreiseverpflichtung auf Dauer unzulässig sein oder vorübergehend aufgeschoben werden.

Eine Abschiebung erfolgt im Auftrag des BFA und wird von der Landespolizeidirektion (LPD)  durchgeführt, wobei das BFA alle zur Durchführung der Abschiebung erforderlichen Veranlassungen zu treffen hat. Gegen die Amtshandlung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)  erhoben werden. Grundsätzlich ist einer freiwilligen Ausreise der Vorzug zu geben, da in geringerem Maße in die Rechte des Betroffenen eingegriffen wird und diese nachhaltiger als eine zwangsweise Rückkehr ist.

Maßnahmen im Bereich Außerlandesbringung

Eine glaubwürdige und funktionierende Asyl- und Migrationspolitik braucht eine umfassende und konsequente Rückführungspolitik. Die freiwillige Rückkehr ist dabei im Sinne einer humanen und effektiven Rückführungspolitik und in Verfolgung von EU-Vorgaben Grundpfeiler des nationalen Rückkehrsystems. Erst wenn ein Fremder nicht freiwillig ausreist, wird er zwangsweise außer Landes gebracht.

Um dieses gesamtstaatliche Ziel zu verfolgen, hat das BMI neben zahlreichen Maßnahmen für die freiwillige Rückkehr die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunftsstaaten intensiviert, wobei der Fokus auf der Außerlandesbringung von straffälligen Fremden liegt. Auch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit in den Herkunftsländern und in den sozialen Netzwerken soll dazu beitragen, illegale Migration einzudämmen, indem verzerrten, einseitigen Vorstellungen über Österreich und Europa entgegengewirkt und eine realistische Einschätzung geboten wird.

Rasche und effektive Rückführungen gehören im Sinne einer umfassenden Migrationspolitik auch zu den vorrangigen Zielen der EU. In dem von der Europäischen Kommission im September 2020 vorgelegten Asyl- und Migrationspakt wird daher ein besonderes Augenmerk auf Rückkehr und Reduzierung illegaler Migration gelegt. Ein gemeinsames EU-Rückkehr System zielt auf die Harmonisierung und Beschleunigung nationaler Rückkehrverfahren und den Aufbau nationaler Systeme, eine wirksame Kooperation mit Herkunftsstaaten sowie die operative Unterstützung durch Frontex ab.

Bundesministerium für Inneres
Sektion V – Migration und Internationales
Abteilung V/B/10 – Rückkehr, Reintegration und Qualitätsentwicklung
BMI-V-B-10@bmi.gv.at
BMI-V-B-10-Reintegration@bmi.gv.at