Rechtsstaat und Menschenrechte

Kommissionen Jahresberichte


2011 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Bei ihren mehr als 600 einzelnen Beobachtungen und Besuchen haben die sechs Kommissionen des Menschenrechtsbeirates im Jahr 2011 ein sehr genaues und differenziertes Bild der Arbeit der Polizei, insbesondere um Umgang mit Angehaltenen, gewinnen können.

In manchen Bereichen – vor allem Großeinsätze anlässlich von Sportveranstaltungen und Demonstrationen – kommt die Polizei ihrem eigenen Anspruch, eine „Menschenrechts-Schutz-Organisation“ zu sein, nahe. Viele dieser beobachteten Einsätze können als vorbildlich bzw. als Beispiele für „best practice“ angesehen werden.

In menschenrechtlicher Hinsicht erfreulich ist auch, dass die Bedingungen der kurzfristigen Anhaltung in Arrestzellen auf den Polizei-Inspektionen mittlerweile zum größten Teil als menschenrechtlich unbedenklich angesehen werden können. Die besuchten Zellen sind durchwegs sauber, die Dokumentationen bis auf weinige Ausnahmen einwandfrei, über die Behandlung der Häftlinge im Arrest selbst gab es so gut wie keine Klagen. Bedenklich in diesem Bereich scheint allerdings eine verbreitete Praxis, wegen so genannter Verdunkelungsgefahr Festgenommenen (vor allem im Bereich der Suchtgiftkriminalität) generell zunächst den Kontakt nach außen, auch zu Rechtsbeiständen, zu verwehren.

Verbesserungsbedarf besteht in einzelnen Bereichen Österreichs nach wie vor bei der Möglichkeit, Amtsärzte zur raschen Untersuchung von Häftlingen beizuziehen, hier muss sich die Polizei mit zum Teil fragwürdigen Konstruktionen behelfen.

Abschiebungen von unrechtmäßig aufhältigen Fremden aus Österreich verliefen, soweit beobachtet, weitestgehend korrekt, die eingesetzten BeamtInnen waren erkennbar bemüht, Eskalationen zu vermeiden und auch unter schwierigen Bedingungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Würde der Betroffenen zu wahren. Problematisch in diesem Bereich ist allerdings die öfter beobachtete Doppel- und Dreifachrolle von „Menschenrechtsbeobachtern“ des Vereins Menschenrechte Österreich (als Beobachter, Betreuer und Dolmetscher) wegen der dabei unvermeidbaren Interessenskonflikte. Darauf, das Menschen, die abgeschoben werden, ihre wesentlichen Habseligkeiten auch mitnehmen können, sollte mehr als bisher Bedacht genommen werden. Auch wenn sich die Modalitäten der Abschiebung verbessert haben, so ändert dies nichts an der Tatsache, dass die ihnen zugrundeliegenden Entscheidungen der Asyl- und Fremdenpolizeibehörden in vielen Fällen menschenrechtlich bedenklich sind.

Bei der Kontrolle von Einrichtungen und Wohnungen der so genannten Grundversorgung (die idR für AsylwerberInnen vorgesehen ist) gingen die eingesetzten BeamtInnen nach Anlaufschwierigkeiten zwar durchwegs korrekt vor, bedenklich scheint in diesem Bereich aber eine große Unsicherheit hinsichtlich der Rechtsgrundlage, die mit diesen Kontrollen verbundenen Eingriffe (in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Achtung des Privatlebens gem. Art 8 EMRK) sind wahrscheinlich nicht zur Gänze rechtlich gedeckt.

Menschenrechtlich gleich in mehrfacher Weise bedenklich und hochproblematisch ist nach wie vor der Vollzug der Schubhaft. Diese bringt immer noch unverhältnismäßige Einschränkungen für die Mehrzahl der Häftlinge mit sich, in einigen Polizeianhaltezentren wurde zudem beobachtet, dass Häftlinge aus bestimmten Nationen oder Regionen (vor allem GUS-Staaten und Afrika) gegenüber anderen Häftlingen diskriminiert werden, immer noch sind die Bedingungen der Schubhaft in der Regel schlechter als in Strafhaft. Ein gravierendes Rechtsschutzdefizit bestand darin, dass die verfassungsgesetzlich vorgesehene Haftbeschwerde von der überwiegenden Anzahl der Häftlinge schon deshalb nicht genutzt werden konnte, weil sie nicht einmal über die Existenz dieses – menschenrechtlich elementaren – Rechtsschutzinstruments informiert sind. Einzelne Missstände im Vollzug hat die Polizei aufgrund von Rückmeldungen von Kommissionen behoben.

Auffallend war gleich in mehreren Bereichen (Schubhaft, Kontrolle von Grundversorgung, Abschiebungen) ein Sprachdefizit: das Fehlen von Dolmetschern vor Ort (fallweise den Umständen geschuldet) wird nach wie vor nicht durch Möglichkeiten wettgemacht, die an sich allen BeamtInnen zur Verfügung stehen (Dolmetschen via Mobiltelefon und Freisprecheinrichtung).

Des Öfteren wurde beobachtet, dass die Arbeitsbedingungen, das Arbeitsumfeld, vor allem aber ein fallweise krass unzureichender Personalstand den Dienst der PolizeibeamtInnen so weit erschweren, dass diese nicht mehr optimal in der Lage sind, ihre Pflichten unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfüllen.

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2010 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Die insgesamt 615 Beobachtungen und Besuche der sechs Kommissionen des Menschenrechtsbeirates haben ein durchaus differenziertes Bild ergeben. Der menschenrechtliche Standard der Polizeiarbeit in Österreich ist generell hoch.

Die zentralen Probleme ergeben sich nach wie vor im Bereich der Schubhaft. Der Vollzug der Schubhaft erscheint österreichweit mit Ausnahme von Vorarlberg menschenrechtlich bedenklich, weil die damit verbundenen Einschränkungen deutlich zu intensiv sind. Die meisten Häftlinge befinden sich aufgrund des in den PAZen fehlenden bzw. relativ kleinen offenen Vollzuges weiterhin bis zu 23 Stunden täglich im „geschlossenen Vollzug“ ohne adäquate Beschäftigungsmöglichkeit. Weiters sind Schubhäftlinge über ihre tatsächliche und rechtliche Situation nach wie vor sehr schlecht informiert und beraten, wodurch sie auch rechtliche Beschwerdemöglichkeiten zumeist nicht wahrnehmen können. Auch die Gesundheitsversorgung der Häftlinge, insbesondere der hungerstreikenden, wirft weiterhin Bedenken auf. Wie schon im Vorjahr wurden auch in diesem Jahr die Anhaltung von psychisch kranken Personen und der Umgang mit Selbstverletzungen/Selbstmordversuchen als Problemfelder wahrgenommen. Im Bereich der Schubhaft besteht weiterhin großer Handlungsbedarf.

Die Kommissionen beobachteten auch die Ausübung von verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihrer unterschiedlichen Gestalt. Einsätze anlässlich Demonstrationen und Großveranstaltungen erfolgten im Großen und Ganzen ruhig und professionell; lediglich die „Einkesselung“ einer Gruppe von hunderten Demonstrierenden gegen den Ball des Wiener Korporationsringes war erneut menschenrechtlich bedenklich.

Die Kontaktgespräche verliefen in vielen Fällen ruhig und professionell, waren aber öfters hinsichtlich Information des und Kommunikation mit dem Abzuschiebenden zu beanstanden.

Die Durchführung von Abschiebungen ist in vielen Punkten verbesserungswürdig. Besonders Abschiebungen von Kindern und Familien haben erhebliche menschenrechtliche Bedenken aufgeworfen. Abschiebungen führten in zwei alarmierenden Fällen zu Familientrennung. In manchen Fällen wurden besondere medizinische Problemlagen festgestellt.

Anhaltungen in Polizeiinspektionen erfolgen mit relativ wenigen Ausnahmen menschenrechtskonform und auf hohem Standard. Allerdings wurden neben räumlichen Mängeln streckenweise auch hier vereinzelt Mängel in der Dokumentation, Information und Kommunikation sowie der medizinischen Betreuung der Angehaltenen wahrgenommen. Vor allem die professionelle psychische Unterstützung der BeamtInnen wurde als Schwachstelle ausgemacht.
In den Gesprächen mit Untersuchungshäftlingen über ihre Behandlung durch die Polizei wurde den Kommissionen von Unterlassungen hinsichtlich ihrer Information, Verpflegung sowie medizinischen Betreuung berichtet.

Hinsichtlich den Kommissionen gegenüber geäußerter Misshandlungsvorwürfe ist festzuhalten, dass die Kommissionen weder die Aufgabe haben noch in der Lage dazu sind, derartige Vorwürfe lückenlos aufzuklären oder zu überprüfen.

Als weiteres Problemfeld wurde aufgrund zweier Fälle, die jedoch besonders aussagekräftig in Hinblick auf strukturelle Mängel erscheinen, Art 8 EMRK verletzende Abschiebungen wahrgenommen.

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2009 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Die insgesamt rund 600 Beobachtungen und Besuche der sechs Kommissionen des Menschenrechtsbeirates haben ein durchaus differenziertes Bild ergeben. Der menschenrechtliche Standard der Polizeiarbeit in Österreich ist generell hoch.

Die zentralen Probleme ergeben sich nach wie vor im Bereich der Schubhaft. Der Vollzug der Schubhaft erscheint österreichweit mit Ausnahme von Vorarlberg menschenrechtlich bedenklich, weil die damit verbundenen Einschränkungen deutlich zu intensiv sind, Häftlinge werden häufig bis zu 23 Stunden ohne jede adäquate Beschäftigung in geschlossenen Zellen angehalten und sind zum Teil sehr schlecht über ihre Lage und ihre Rechte informiert, können deshalb über weite Strecken nicht einmal die ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Rechte (wie jenes auf Haftbeschwerden) wahrnehmen. Insbesondere die Gesundheitsversorgung der Häftlinge in den Polizeianhaltezentren wirft schwere Bedenken auf. Die Kommissionen haben in diesem Zusammenhang auch Fälle beobachtet, in denen mit dem Rechtsgut der persönlichen Freiheit geradezu sorglos umgegangen wurde. Im Bereich der Schubhaft besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Kommissionen haben im Jahr 2009 besonders darauf geachtet, ob und wie weit polizeiliches Handeln (oder Nicht-Handeln) Hinweise auf unsachliche Motive liefert (Stichworte: Rassismus und Ethnic profiling). Dies war zwar nur in wenigen, allerdings hervorstechenden Fällen anzunehmen.

Großeinsätze anlässlich von Demonstrationen oder Sportveranstaltungen wurden von der Polizei in aller Regel korrekt und maßhaltend durchgeführt. Große menschenrechtliche Probleme bereitet allerdings die derzeit häufiger anzutreffende Praxis, Gruppen von Demonstranten von geschlossenen Beamtenkordons zu umringen und so für eine bestimmte Zeit festzuhalten („Kessel“).

Anhaltungen in Polizei-Inspektoraten erfolgen mit relativ wenigen Ausnahmen  menschenrechtskonform und auf hohem Standard. Allerdings wurden streckenweise auch hier Mängel bei der ersten medizinischen Versorgung bzw. Untersuchung geboten, vereinzelt gab es deutliche hygienische Mängel.

Die Situation der Polizeibeamten, Mangel an Personal und überhohe Arbeitsbelastung gibt in manchen Fällen Anlass zur Besorgnis, dass übermüdete oder überforderte Beamte nicht mehr in der Lage sind, Menschenrechte zu beachten und in jeder Situation adäquat zu reagieren. Fallweise führen Personalmangel oder Baumängel zu fragwürdigen und menschenrechtlich bedenklichen Situationen.

Gespräche mit Untersuchungshäftlingen über ihre Behandlung durch die Polizei haben zwar in einigen Fällen Hinweise auf mögliche Misshandlungen oder inadäquates Verhalten einzelner Beamter ergeben, die Kommissionen haben aber weder die Aufgabe noch die Mittel, solche Vorwürfe lückenlos aufzuklären und können diese nur an die zuständigen staatlichen Stellen weiterleiten, sofern der Betroffene auf Anonymität verzichtet.

Sogenannte Problemabschiebungen führen manchmal zu menschenrechtlich und humanitär fragwürdigen Situationen, werden aber überwiegend korrekt abgewickelt.

Kritik üben die Kommissionen auch an sorglosem Umgang mit dem Rechtsgut der persönlichen Freiheit in einzelnen Fällen sowie an den Umständen der Untersuchung eines tödlichen Schusswaffengebrauchs.

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2008 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Jahresbericht 2008 der Kommissionen wird an Hand der Quartalsberichte (QB) der Kommissionen erstellt. Die QB wiederum sind die komprimierten Darstellungen der Einzelberichte, die zu jedem Besuch einer Kommission erstattet werden. Die Auszüge aus den jeweiligen QB sind im Jahresbericht gerahmt dargestellt. Der Jahresbericht gibt insofern die positiven und negativen Spitzen der Beobachtungen der Kommissionen wieder und ist vor diesem Hintergrund zu verstehen. Viele Schwierigkeiten, die im Jahr 2008 bei Einzelbesuchen aufgedeckt und häufig sehr rasch gelöst wurden, haben daher auch keinen Eingang gefunden. In der Gesamtbilanz sind aber die auf den unteren Ebenen herbeigeführten Veränderungen nicht hoch genug zu bewerten.

Die folgenden strukturellen Probleme waren für die Kommissionen im Jahr 2008 besonders bedeutsam. Welche Nachteile daraus resultieren, kann der Zusammenstellung aus den Berichten der Kommissionen entnommen werden.

  • Die allgemeinen Haftbedingungen in den PAZ sind restriktiver gestaltet als die Straf- und Untersuchungshaft, obwohl die Schubhaft keine Strafe darstellt. Die vielfachen Einschränkungen der persönlichen Freiheit in der Schubhaft sind daher unverhältnismäßig.
  • Erhebliche Verbesserungspotentiale wurden in Personalbelangen ausgemacht. Problematisch sind vor allem:
    • die mangelnde fachliche Ausbildung des Personals im PAZ, was aber den Einsatz vieler
      Beamt/inn/e/n im PAZ nicht schmälern sollte;
    • nicht genügend weibliche Beamte im Einsatz, zumindest ist ihre Allokation mangelhaft;
    • Supervision für Beamt/inn/e/n wäre in vielen Bereichen dringend nötig;
  • Die medizinische, einschließlich der psychologischen Betreuung in den PAZ sollte weiter ausgebaut werden. Probleme bestehen in folgenden Bereichen:
    • Beurteilung der Haftfähigkeit von psychisch beeinträchtigten Menschen und die Verwendung von Sicherungszellen für solche Personen;
    • Gehaltsschema für Polizei-Amtsärzte: dieses scheint derzeit nicht geeignet, um gut qualifiziertes Personal für diese wichtige Tätigkeit gewinnen zu können;
    • das gilt sinngemäß für das medizinische Hilfspersonal;
    • ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Tätigkeit der Polizei-Amtsärzte sollte dringend geschaffen werden.
  • Die Aufarbeitung von Misshandlungsvorwürfen ist nach wie vor unbefriedigend. Eine gleichermaßen schnelle, objektive und vollständige Aufklärung scheint derzeit nicht garantiert. Für das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und den Staat erscheint aber eine transparente und konsequente Untersuchung von behaupteten Fehlleistungen unabdingbar.

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2007 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Die Bilanz der Beobachtungen, die die Kommissionen des Menschenrechtsbeirates im Jahr 2007 machen konnten, fällt zwiespältig aus: im Bereich der Begleitung von Großveranstaltungen und Demonstrationen durchaus positiv, im Bereich der Polizeiinspektionen biete sich ein gutes Bild. Der Bereich der Schubhaft bleibt hochproblematisch, die Zustände sind aus menschenrechtlicher Sicht zum Teil untragbar.

  • Im Bereich der Begleitung von Großveranstaltungen (sportliche Veranstaltungen und Demonstrationen) haben die Einsatzkräfte, soweit beobachtet, durchwegs die Menschenrechte nicht nur beachtet, sondern auch aktiv dazu beigetragen, dass sie von vielen Menschen wahrgenommen und umgesetzt werden konnten. Durchgehend hat die Polizei hier die Strategie der Deeskalation umgesetzt, polizeilicher Zwang wurde maßhaltend und in aller Regel als letztes Mittel eingesetzt.
  • Ähnliches gilt für die im Jahr 2007 erstmals intensiv beobachteten sogenannten „Problem-Abschiebungen“, also Abschiebungen, bei denen Widerstand der Betroffenen erwartet wurde. Deutlich waren die hier beobachteten Amtshandlungen von dem Bemühen getragen, Situationen nicht eskalieren zu lassen und immer dann, wenn die Gefahr von Eskalation (und damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen) bestand, „einen Schritt zurück“ zu machen, mit Amtshandlungen für einen Moment innezuhalten, sie zu unterbrechen oder in Einzelfällen für dieses Mal sogar abzubrechen, damit anderntags das angestrebte Ziel ohne unverhältnismäßige Gewalt erreicht werden konnte.
  • In den Polizeiinspektionen bietet sich allgemein ein gutes Bild, die Anhalteräume entsprechen in aller Regel den hygienischen und sonstigen menschenrechtlichen Standards. Dokumentationen, die dazu dienen, schon im Vorfeld Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, werden zu allermeist vollständig und gut nachvollziehbar geführt. Mängel wurden vor allem im Bereich der medizinischen Untersuchung und Betreuung von Häftlingen und hinsichtlich der Verfügbarkeit von Amtsärzten außerhalb der Dienstzeiten festgestellt. Lediglich in vereinzelt gebliebenen Fällen warfen Ungenauigkeiten in der Dokumentation Fragen danach auf, ob Häftlinge während ihrer Anhaltung durch die Polizei Verletzungen erlitten hatten und wenn ja, ob dies durch Beamte geschehen war. Stellenweise führt in Polizeiinspektionen allerdings Personalmangel bereits zu menschenrechtlich bedenklichen Defiziten im Umgang mit Angehaltenen.
  • Nach wie vor sehr viele, zum Teil krasse, menschenrechtliche Mängel gibt es allerdings – unverändert – im Bereich der Schubhaft. Es fehlt an adäquater Beschäftigung für Schubhäftlinge ebenso wie an deren ausreichender Information über ihre tatsächliche und rechtliche Lage, die medizinische Betreuung ist zum Teil schlicht mangelhaft, nach wie vor gibt es so gut wie kein sprachkundiges Personal, die vor Ort tätige Schubhaftbetreuung kann all diese Mängel nicht wettmachen. Mehrfach wurden zudem Häftlinge in Schubhaft angetroffen, die so offenkundig krank und akut behandlungsbedürftig waren, dass ihre Anhaltung in Haft als unverhältnismäßig einzustufen war. Teilweise vorgenommene bauliche Verbesserungen konnten oft nicht für eine Verbesserung der Haftsituation genutzt werden, weil es (stellenweise chronisch) an Personal mangelt.

Diese von Menschenrechtsbeirat und seinen Kommissionen schon in den letzten Jahren kritisierten Mängel stellen die oben angesprochenen positiven Aspekte bei weitem in den Schatten. Sie betreffen eine sehr große Zahl an Menschen, die naturgemäß nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, zumeist aber auch nicht die eines EU-Staates. Diese Mängel sind umso bedenklicher, als Schubhäftlinge damit in vielen Belangen schlechtere Haftbedingungen vorfinden als Menschen in Strafhaft, obwohl die Schubhaft nur eine reine Sicherungsmaßnahme ohne jeden Strafcharakter sein soll und sein darf. Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung sind ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Betroffenen dringend geboten.

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2006 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Es ist der gesetzliche Auftrag der Kommissionen, gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte zu beobachten und begleitend zu prüfen. Die folgende Zusammenfassung der von den sechs Kommissionen gemachten Beobachtungen des Jahres 2006 (aufgeteilt in die Bereiche Bundespolizei – d.h. Polizeiinspektionen und Sicherheitsbehörden –, Anhaltung in Schubhaft, sowie die Tätigkeit der Bundespolizei an den Außengrenzen) weist eine Fülle von einzelnen Kritikpunkten, strukturellen Mängeln und Verbesserungsvorschlägen – im Interesse einer noch besseren Wahrung der Menschenrechte in Österreich – auf. Um ein verzerrtes Bild zu vermeiden, sei aber folgende Bemerkung vorangestellt:

In den vergangenen Jahren ist, nach Beobachtung der Kommissionen, die Arbeit der Sicherheitsorgane auf vielfältige Weise noch herausfordernder geworden. Weitreichende Änderungen durch die Polizeireform, ein konstanter Ressourcenmangel in vielen Bereichen – nicht nur, aber gerade auch personeller Art – stellen zum Teil große Belastungen für die SicherheitsbeamtInnen dar; die Arbeitsbelastung vieler BeamtInnen hat nach Wahrnehmung der Kommissionen zu- und nicht abgenommen.

Die meisten österreichischen ExekutivbeamtInnen üben ihre Tätigkeit in Vollziehung der Staatsgewalt korrekt aus. Viele legen ihrem Handeln menschenrechtliche Überlegungen zu Grunde und bemühen sich in Ausübung der ihnen anvertrauten Befehls- und Zwangsgewalt um Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Humanität. Dies ist gerade angesichts der Rahmenbedingungen nicht immer einfach und findet auch den Respekt und die Anerkennung der Kommissionen.

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2005 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Menschenrechtliche Brennpunkte im Jahr 2005

In den Beobachtungen der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates haben sich im Jahr 2005 zwei wesentliche Problemschwerpunkte herauskristallisiert, nämlich die Schubhaft und der Umgang staatlicher Behörden mit Misshandlungsvorwürfen durch die Polizei.

Der Vollzug der Schubhaft ist in Österreich nach wie vor menschenrechtlich fragwürdig, in Teilen nicht menschenrechtskonform.

Besonders die medizinische Betreuung von Schubhäftlingen war im abgelaufenen Jahr deutlicher als früher zu kritisieren, daneben die nach wie vor gegebenen Probleme:

  • Schubhäftlinge sind in ihrer persönlichen Freiheit unverhältnismäßig stark eingeschränkt,
  • haben unverhältnismäßig schlechte Haftbedingungen,
  • fast keine sinnvolle Beschäftigung und
  • deutlich zu wenig Information über ihre tatsächliche und rechtliche Situation und ihr Schicksal.

Mehrere Todesfälle in Schubhaft haben im Jahr 2005 auf traurige Weise ein Schlaglicht auf diese Probleme geworfen. Die Haftanstalten, in denen Schubhaft vollzogen wird, sind oft inadäquat, sie bieten schlechtere Standards bzw. schlechtere Möglichkeiten als die in Österreich übliche Strafhaft.

Lange fällige Sanierungen der gröbsten Mängel wurden 2005 teilweise in Angriff genommen, beheben jedoch großteils nur bauliche und sanitäre Probleme.

Hinzu tritt ein deutlich werdender Mangel an Aufsichtspersonal, der all diese Probleme noch verschärft – angesichts der im Jahr 2006 tendenziell steigenden Zahl von Schubhäftlingen (zu erwarten als Folge des "Fremdenrechtspakets 2005") steht zu befürchten, dass sich diese Problematik noch verschärfen wird.

Dieser Problemkreis betrifft – naturgemäß – ganz überwiegend Fremde aus nicht-EU-Staaten.

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2004 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Auch im vorliegenden Berichtszeitraum stellte die Unterbringung der Schubhäftlinge in den Polizeianhaltezentren einen der vorrangigen Problembereiche dar, der von allen sechs Kommissionen als solcher identifiziert werden konnte, der Vollzug der Schubhaft entspricht in Österreich über weite Strecken nicht internationalen menschenrechtlichen Standards.
Generell liegen bei der Anhaltung von Fremden in Polizeigewahrsam nach wie vor – z. T. seit Jahren unverändert – teils grobe, bis in die Grundrechtssphäre reichende Mängel vor, die großteils struktureller Natur sind.
Die bereits im Vorjahr geäußerten gravierenden Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit "illegalen Grenzübergängern" an den niederösterreichischen Außengrenzen mussten erneuert werden. Nach wie vor scheint die beobachtete Praxis darauf abzuzielen, Asylanträge dortiger Grenzgänger zu erschweren, wenn nicht zu verhindern.
Generell besteht für Fremde (d. i. genauer: Angehörige von Nicht-EU-Staaten) in Österreich ein wesentlich erhöhtes Risiko, nicht menschenrechtskonform in Polizeigewahrsam angehalten zu werden.
Der Umgang des Polizeiapparates mit Misshandlungsvorwürfen ist unbefriedigend. Es verdichtet sich der in menschenrechtlicher Sicht beunruhigende Eindruck von – strukturell bedingter - weitgehender Straflosigkeit solcher Handlungen.

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2003 - Gemeinsamer Jahresbericht der Kommissionen des MRB

Zusammenfassung

Waren bereits in vergangenen Jahr große Niveauunterschiede hinsichtlich der bestehenden Haftbedingungen zu verzeichnen, haben sich diese in diesem Berichtsjahr noch verstärkt. Den Standards des CPT zur Anhaltung in Schubhaft wird über weite Strecken nicht entsprochen.
Gravierende Bedenken sind im Laufe des vergangenen Jahres hinsichtlich des Umgangs mit „illegalen Grenzübergängern“ an den niederösterreichischen Außengrenzen aufgetreten. Die dort beobachtete Praxis der zuständigen Behörden scheint darauf abzuzielen, Asylanträge dieser Grenzgänger zu verhindern bzw. darauf, dass diese wieder zurückgezogen werden. Bedenken dahingehend, dass Asylanträge in größerer Zahl überhaupt nicht protokolliert wurden, haben sich verdichtet.´
Verzeichnet werden musste in einigen (in diesem Bericht auch angeführten) Einzelfällen die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Behörden, die sich dahingehend äußerte, dass die Zuständigkeit der Kommissionen, bestimmte Misshandlungsvorwürfe bzw. vor allem den Umgang der Behörden mit derartigen Vorwürfen zu untersuchen, in Frage gestellt wurde.
Der Eindruck, dass in menschenrechtlicher Hinsicht für Fremde, insbesondere Nicht-EU-BürgerInnen sowohl im Vollzug im engeren Sinn als auch in legistischer, finanzieller und politischer Hinsicht wesentlich schlechtere Bedingungen herrschen als für EU-BürgerInnen, sohin der Eindruck von einer menschenrechtlichen Zweiklassengesellschaft zu Lasten von Fremden, hat sich im abgelaufenen Berichtsjahr verstärkt, die Kommissionen betrachten diese Entwicklung als alarmierend.

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Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.