Rechtsstaat und Menschenrechte

Der Menschenrechtsbeirat
(Juni 1999 - Juni 2012)

Empfehlungen

Der MRB erstattete seine Verbesserungsvorschläge an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Inneres in Form von Empfehlungen.

Gemäß § 93 Abs. 2 SPG alt waren die im jeweiligen Jahr erstatteten Empfehlungen in den jährlichen Sicherheitsbericht der Bundesregierung an den Nationalrat aufzunehmen.

Nachstehend finden Sie alle Empfehlungen, die der Menschenrechtsbeirat an die Bundesministerin oder an den Bundesminister für Inneres erstattet hat. Der Gesamtkatalog der Empfehlungen ist in chronologischer Reihenfolge als Download verfügbar.

Gesamter Empfehlungskatalog (1,4 MB)


Achtung:

Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres hat seine Tätigkeit mit 30. Juni 2012 beendet. Gemäß dem OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl I Nr. 1/2012) wurde bei der österreichischen Volksanwaltschaft  ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet, der zur Verhinderung von Folter und anderen grausamen, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt.