Zentrales Melderegister - ZMR

Behörden 

Überblick

Am 1. März 2002 startete der Echtbetrieb des Zentralen Melderegisters (kurz ZMR) mit allen 2.093 Meldebehörden (Städte und Gemeinden Österreichs).

Meldebehörden

Meldebehörden sind die Gemeinden (Bürgermeister), das Bundesministerium für Inneres ist Betreiber des ZMR und in fachlicher Hinsicht oberste Aufsichtsbehörde.

Zweck

Das Meldewesen dient primär dazu, Menschen, die in Österreich wohnen, auffindbar zu machen. Das ZMR erhält sowohl die aktuellen als auch historischen Meldedaten von allen in Österreich gemeldeten Personen.

Das österreichische Meldewesen diente ursprünglich nur polizeilichen Zwecken, ist inzwischen aber aus vielen staatlichen und privaten Lebensbereichen nicht mehr wegzudenken.

Das ZMR hat sich im Laufe der Zeit als führendes Verwaltungsregister Österreichs für viele Aufgaben der öffentlichen Verwaltung etabliert und wurde zum Drehpunkt der (elektronischen) Verwaltung.

Im Wege des Änderungsdienstes erhalten unter anderem zahlreiche Gebietskörperschaften die aktuellen Daten der Personen.

Überdies ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, Organen von Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden und den Sozialversicherungsträgern auf deren Verlangen eine Abfrage im Zentralen Melderegister zu eröffnen (siehe §16a Abs. 4 MeldeG).

E-Government

Das ZMR bildet die Basis für das E-Government in Österreich. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) bietet im Meldewesen zahlreiche Online-Vorgänge (wie Meldebestätigung, Meldeauskunft, An-, Ab- und Ummeldung) an.

Zentrale Plattform für Services der Republik Österreich ist das Digitale Amt. Weitere Informationen finden sie hier: Meldewesen (oesterreich.gv.at) 


Rechtsgrundlagen

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