Ermittlungsarbeit

Die Ermittlungsarbeit stellt einen Kernbereich des BAK dar. Das BAK ist unter anderem für Ermittlungen im Bereich des Amtsmissbrauchs und der Bestechung zuständig.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden in drei auf die Bereiche „Allgemeine Korruptions- und Begleitdelikte“, „Amts- und Begleitdelikte“ sowie „Interne Angelegenheiten“ spezialisierten Referaten in der operativen Abteilung des BAK geführt.

Dem BAK stehen für diese Ermittlungen alle Maßnahmen nach der Strafprozessordnung bzw. des Sicherheitspolizeigesetzes zur Verfügung. Über besondere, zusätzliche Kompetenzen verfügt das BAK nicht.

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) , welches am 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist und zuletzt mit BGBl. I Nr. 107/2023 novelliert wurde, bildet die Rechtsgrundlage für das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).

Mit diesem Bundesgesetz kommt Österreich internationalen Vorgaben bzw. Verpflichtungen hinsichtlich der Etablierung von unabhängigen nationalen Einrichtungen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung nach. Insbesondere das von Österreich am 11. Jänner 2006 ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) fordert die Vertragsstaaten in Art. 6 und 36 zur Schaffung solcher Behörden auf. Das BAK ist in diesem Sinne sowohl eine Präventionsdienststelle nach Art. 6 als auch eine „Law Enforcement“-Einrichtung nach Art. 36 der UNCAC.