Datenschutzbeauftragte(r) der Landespolizeidirektionen (DSBa-LPD)
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Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gem. § 5 Datenschutzgesetz 2018 für Landespolizeidirektionen.
Hinweis:
Der Datenschutzbeauftragte ist bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben weisungsfrei (§ 5 Abs. 3 DSG).