Hinweis:
Die gemäß Punkt 11 Buchstabe H Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG vom BMI hinsichtlich der Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial) wahrzunehmenden Belange sind in unmittelbarer Unterordnung unter die Sektionsleitung III wahrzunehmen.