Sicherheitsakademie

Eckdaten


Allgemeines - Der Aufbau der Sicherheitsakademie (SIAK) 

Die Sicherheitsakademie ist die Ausbildungs- und Forschungseinrichtung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres. Sie ist im §11 Sicherheitspolizeigesetz verankert.

Wir sind eine Organisationseinheit der Sektion I - Präsidium des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

Standorte der SIAK

Unter der Leitung des Akademiedirektors gliedert sich die SIAK in:

  • Zentrum für Ressourcensteuerung und Unternehmensqualität
  • Zentrum für Grundausbildung
  • Zentrum für Fortbildung
  • Zentrum für internationale Angelegenheiten
  • Institut für Wissenschaft und Forschung

Zur Erfüllung der Aufgaben der SIAK wurden in den Bundesländern Bildungszentren eingerichtet, die in fachlicher Hinsicht dem Direktor der SIAK unterstehen.

Beirat

Dem Sicherheitsakademiebeirat obliegt die Beratung des Direktors der SIAK in den verschiedensten Fragen der methodischen, inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der Lehrgänge, der Einführung neuer Lehrgänge, der Gestaltung einheitlicher Prüfungsstandards und der Förderung der Kooperation mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Er besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und acht weiteren Mitgliedern, die vom Innenminister/von der Innenministerin bestellt werden.

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Zahlen und Fakten

Anzahl der Bildungszentren 12
Mitarbeiter/innen gesamt 400
Jährlich geführte Klassen in der Polizeigrundausbildung 40
Jährlich geführte Grundausbildungen im Allgemeinen Verwaltungsdienst 6

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Rechtliche Grundlagen

  • § 11 des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. I Nr. 566/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 72/2009
  • Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung), BGBl. II Nr. 74/2001
  • Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 224/2004
  • Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. I Nr. 333/1979, in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2009
  • Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2009
  • Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst (Grundausbildungsverordnung – Exekutivdienst des BMI), BGBl. II Nr. 430/2006, in der Fassung BGBl. II Nr. 259/2009
  • Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung (Grundausbildungsverordnung - Allgemeine Verwaltung des BMI), BGBl. II Nr. 342/2004
  • Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" an den Lehrgang "Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes" der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes" und "Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes", BGBl. II Nr. 295/2003

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Sicherheitsakademiebeirat

Symbolgrafik
Symbolgrafik © BMI

Der Beirat unterstützt die Sicherheitsakademie als zentrale Ausbildungs- und Forschungsstätte des Innenressorts in ihren Koordinations- und Steuerungsfunktionen. Die rechtliche Basis seiner Tätigkeit findet sich im §11 Sicherheitspolizeigesetz  sowie in der Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung .

Die wesentliche Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Direktors der Sicherheitsakademie. Neben der Abgabe von Empfehlungen ist der Beirat sowohl vom Bundesminister / von der Bundesministerin als auch vom Direktor der Sicherheitsakademie in den in der Verordnung genannten Fällen zu hören.

Der aktuelle Beirat setzt sich aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und acht weiteren Mitgliedern zusammen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Mit der Bestellung des Vorsitzenden, GenDir Mag. Dr. Franz Ruf, MA, nahm der Beirat für eine weitere Funktionsperiode seine Tätigkeit im Oktober 2020 auf.

Der Beirat ist mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Der Vorsitzende kann eine Abstimmung im Umlaufwege veranlassen. Über jede Sitzung wird ein Resümeeprotokoll erstellt, das dem Bundesminister für Inneres, dem SIAK-Direktor sowie jedem Beiratsmitglied übermittelt wird.

Derzeit gehören dem Beirat folgende Mitglieder an:

Generaldirektor Mag. Dr. Franz Ruf, MA Vorsitzender BMI, Leiter der Sektion II
Generalmajor Karlheinz Dudek, BA, MA Stellvertretender Vorsitzender LPD Wien, Leiter des Büros für Organisation, Strategie und Dienstvollzug
Oberst Günther Humer, BA, MA Mitglied BMI
Mag. Gregor Wenda, MBA Mitglied BMI, Sektion III, Abteilung III/S/2
Mag. Ulrike Lavrencic Mitglied BMI, Leiterin Referat I/B/7/b
Dr. Norbert Schnedl Mitglied ÖGB- Vizepräsident und GÖD-Vorsitzender
Mag. Dr. Rosemarie Schön Mitglied WKÖ, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik
Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Hon.-Prof. (The University of Queensland) Mitglied Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institutsvorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie
Sektionschef Mag. Christian Kemperle Mitglied BMKÖS, Leiter der Sektion III
Generaldirektor Mag. Friedrich Koenig Mitglied BMJ, Leiter der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen

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Historisches

Die SIAK besteht seit dem Jahre 2003 und markiert damit einen Zeitpunkt der Zusammenführung verschiedener Ausbildungsbereiche im Bundesministerium für Inneres.
Die bis dahin für die Ausbildung der "Gendarmen" zuständige "Gendarmeriezentralschule" in Traiskirchen wurde als 10. Bildungszentrum  eingerichtet. Es ist seitdem als Dienstbehörde für die Bediensteten der Bildungszentren zuständig.

Mit Schaffung der SIAK wurde die bis dahin von den Landespolizeikommanden und Bezirkspolizeidirektionen in sogenannten „Schulabteilungen“ eigenständig geführte Ausbildung der Exekutivbediensteten zentralisiert.
Gleichzeitig übernahm die SIAK auch die Aus- und Weiterbildung der Verwaltungsbediensteten des Ressorts. Nahezu alle relevanten Ausbildungsthemen sind seitdem der SIAK anvertraut. Mit Bildungskonferenzen wird dabei Wert auf den Kontakt mit der "Basis" gelegt. Die daraus entstehenden Verbesserungs – oder Änderungsvorschläge werden geprüft und in die Weiterentwicklung der Ausbildung einbezogen.

Im Jahre 2005 wurden die Gendarmerie und die Bundespolizei zur POLIZEI, wie wir sie heute in ihrem neuen Erscheinungsbild kennen, zusammengeführt. Die Ausbildung der vormals beiden Wachkörper war jedoch schon Jahre davor harmonisiert worden, sodass sich die Änderungen im Ausbildungsbereich nicht wesentlich auswirkten.

Damit endete auch eine mehr als eineinhalb Jahrhunderte dauernde Zeitspanne zweier Wachkörper des Exekutivdienstes in Österreich.

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