Ausgabe 2/2006


Einführung in die kriminalpsychologische Tatortanalyse (Teil 2)

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Thomas Müller

Standen im ersten Teil noch die historische Entwicklung von tatortanalytischen Erkenntnissen, dh vom Beginn der angloamerikanischen Forschung bis Ende 2000 im Vordergrund, so beschäftigt sich der zweite Teil mit dem strukturierten methodischen Ablauf einer fallbezogenen Verbrechensanalyse. Insbesondere wird in diesem Teil Wert auf die objektive Informationsgewinnung gelegt, da sie nicht nur die Basis für die weitere Tatortanalyse, sondern auch methodisch gefordert, die Basis für die interdisziplinäre Abgrenzung zur forensischen Psychiatrie darstellt. Dass der Durchführung einer Tatortanalyse und der darauf aufbauenden Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse eine entsprechende Informationsausgangslage vorangehen muss, erscheint logisch. Dass diese jedoch standardisiert und von subjektiven Einflüssen freigehalten als Kernbestandteil einer fallbezogenen Verbrechensanalyse angesehen werden muss, sollte mit Nachdruck erwähnt werden.

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Die SPG-Novelle 2006

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Mathias Vogl, Verena Weiss, Peter Andre

Am 30. Dezember 2005 wurde nach eingehender parlamentarischer Beratung mit Expertenhearings unter BGBl I 2005/158 die SPG-Novelle 2006 kundgemacht. Sie enthält im Wesentlichen neue Befugnisse zur effizienteren Bewältigung von Einsatzlagen in, bei und um Sportgroßveranstaltungen, sowie neue Datenermittlungsbefugnisse, wie insbesondere die Möglichkeit des Einsatzes von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten für die Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung und zum Schutz von Teilnehmern an (inter-)nationalen Veranstaltungen, sowie eine Übermittlungsermächtigung von Daten aus Videoanwendungen Privater an Sicherheitsbehörden. Schließlich wurden die Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten völlig neu gefasst, seine Stellung deutlich gestärkt und seine Rechte und Pflichten weiter ausgebaut. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der SPG-Novelle 2006 nach Themenbereichen gegliedert dargestellt.

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International co-operation on Critical Infrastructure Protection

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Harry Hoverd

One of the aims of the United Kingdom during its Presidency of the European Union (EU) and the G8 in 2005 was to explore avenues for improving international co-operation across a range of issues, including my own field of Critical Infrastructure Protection (CIP). I consider international cooperation in the field of CIP to be vitally important, particularly when we consider that many businesses that make up our Critical National Infrastructures are multi-national companies, whose headquarters are often based outside of our own borders. Before I continue through I think it is important to establish exactly what CIP is as the term can mean different things to different nations. So as a starting point, I will briefly outline what we understand CIP to mean in the UK, and then offer some areas for consideration where I believe international co-operation in this area could be further developed.

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Die Polizei als Manager von Sicherheit und Ordnung?

Qualitätsmanagement in der Polizeidirektion Offenburg (Teil 2)

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Kurt Promberger, Raffaela Hernus, Dagmar Koschar

Polizeiarbeit ist von Qualitätsanforderungen geprägt. Qualitätsstandards werden durch rechtsverbindliche Normen vorgegeben. Die bloße Rechtmäßigkeit polizeilicher Aufgabenwahrnehmung genügt der Polizei aufgrund ihres neuen Selbstverständnisses nicht mehr: Die Polizei versteht sich zunehmend als Non-Profit-orientiertes Dienstleistungsunternehmen, das neben seiner Rechtsgebundenheit die Erwartungen von Bürgern und Gesellschaft berücksichtigt. Dieser Anspruch geht mit der Implementierung von Steuerungs- und Führungssystemen zur strategischen Steuerung einher, deren integrativer Bestandteil Qualitätsmanagementsysteme sind – so z.B. auch in der Polizeidirektion (PD) Offenburg in Baden-Württemberg.

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Die Begründung eines Dienstverhältnisses zu EUROPOL

Ein Rechtsvergleich

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Wolfgang Willi

Nicht zuletzt im Hinblick auf die derzeitige Innehabung des Vorsitzes in den diversen EU-Gremien durch Österreich rückt auch EUROPOL, das Europäische Polizeiamt, als Informationsschnittstelle der Mitgliedstaaten für Belange der inneren Sicherheit, in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die bei EUROPOL beschäftigten Mitarbeiter unterliegen einem eigenen, "internationalen" Dienstrecht. Das Dienstrecht stellt zwar einen weniger beachteten, nichtsdestotrotz aber sowohl ressourcenmäßig wie auch budgetär wichtigen Teilbereich der Struktur dieser Organisation dar. In weiterer Folge soll der Versuch unternommen werden, die wesentlichen Kriterien für die Begründung eines Dienstverhältnisses nach den Normen für das EUROPOL-Personal darzulegen und dabei einen Rechtsvergleich mit den nationalen österreichischen Rechtsvorschriften des Bundes für die Bediensteten der Bundespolizei bzw. des Verwaltungsdienstes vorzunehmen.

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