Ausgabe 1/2008


111 Jahre internationale Friedensoperationen

Der Anfang war auf Kreta

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Erwin A. Schmidl

Die „Blauhelme“, die Friedenssoldaten der Vereinten Nationen also, sind ein bekannter Begriff, auch wenn die wenigsten über die unterschiedlichen Formen der internationalen Einsätze Bescheid wissen. Weit weniger bekannt als die militärischen sind hingegen die polizeilichen und anderen zivilen Komponenten dieser Missionen. Ebenso wenig wird oft bedacht, dass Friedenseinsätze älter sind als die Vereinten Nationen: Eine der ersten internationalen Operationen begann vor 111 Jahren, 1897, auf der Insel Kreta, die damals noch zum Osmanischen Reich gehörte. Und die eingesetzten Truppen trugen natürlich noch keine blauen (die wurden erst 1956 erfunden), sondern weiße Helme, nämlich Tropenhelme. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der internationalen Einsätze und versucht, einen Rahmen für begriffliche Definitionen zu bieten.

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Specialized Corruption Investigations

Soft Law Controls

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Michel Girodo

There is a risk that tools to combat corruption may actually create more corruption. Calls for the widespread use of undercover methods in international corruption investigations ignore the significant risk of corruption and human rights violations with these techniques. Preoccupied primarily with crafting international legal instruments the United Nations and its Convention Against Corruption (UNCAC) has gravely overlooked the singular human dimensions that shape the outcome of specialized investigations. First, investigators in specialized undercover projects often undergo dynamic changes in personality, ethical norms and behaviour in the course of plying their craft. Second, criminal intelligence will not be shared among foreign international police organizations if a reputation for an uneven application of professional standards exists, or if integrity and trust has not been established through prior personal contacts with foreign police officers. What are the hidden problems with specialized undercover investigations? How have agencies in non-European countries dealt with these problems over the years? We explore these questions and argue that the EU is in a unique position to develop instruments of self-regulation to manage the risks of corruption by investigators, and to promote trust and strengthen values with new EU partners. This could serve as a model for implementing some of the more contentious Articles of the UNCAC.

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Das Polizeiprogramm des Europarates

Polizei, Menschenrechte und Ethik

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Andre Konze

Vor mehr als zehn Jahren wurde 1997 durch das „Human Rights Directorate“ beim Europarat in Straßburg das erste europaweite nur auf Polizei bezogene Programm zum Schutz der Menschenrechte ins Leben gerufen. Ziel von „Police and Human Rights 1997–2000“1 war es, mit einem strukturierten Rahmenprogramm in den Mitgliedsstaaten auf die Menschenrechtsproblematik in der täglichen Polizeiarbeit aufmerksam zu machen. Es wurde für die Polizei durch die Polizei entwickelt und konzentriert sich auf Themen, die eine Verbindung zur Europäischen Menschenrechtskonvention haben. Der große Erfolg dieses 3-Jahres-Programms führte im Dezember 2000 zur Fortsetzung durch das Programm „Police and Human Rights – Beyond 2000“. Dieses Programm setzt bis heute die begonnene Arbeit fort und vermittelt Polizeibeamten in allen Mitgliedsstaaten des Europarates Grundkenntnisse in Menschenrechtsfragen. Diese sollen im täglichen Dienst tatsächlich umgesetzt und angewandt werden. Seit 2007 sind „Police and Human Rights“ und das ebenfalls seit Jahren erfolgreich arbeitende Programm „Police Ethics“ in einem Polizeiprogramm zusammengelegt. Die Arbeit in diesem Bereich dreht sich um den mittlerweile in zehn Sprachen verfügbaren „European Code of Police Ethics“. Er ist eine Empfehlung des Europarates und wurde durch das Ministerkomitee 2001 verabschiedet. Das Polizeiprogramm unterstützt die Polizei in den Mitgliedsländern bei der Implementierung des „European Code of Police Ethics“ sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von nationalen Ethikkodizes.

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Das Europäische Polizeiamt

Europol (Teil 1)

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Max-Peter Ratzel

1992 hat sich die EU im Vertrag von Maastricht, Artikel K.1, auf die Schaffung von Europol geeinigt. Als Vorläuferorganisation nahm am 1.1.1994 die Europäische Drogenstelle (EDU) ihre Arbeit auf. In der Folge verständigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf das Europol-Übereinkommen, das bis 1998 von den seinerzeit 15 Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde. Am 1. Juli 1999 nimmt Europol als Behörde mit eigenständiger Rechtsnatur seinen Betrieb vollständig auf, mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten und ihre Zusammenarbeit zu verbessern. Neben Polizei tragen weitere in Europol vertretene Institutionen wie Zoll, Grenzschutz, Küstenwache, Gendarmerie, Finanzpolizei dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Ein bedeutender Mehrwert wird dabei durch die Überwindung der Sprachgrenzen und der kulturellen Unterschiede innerhalb der immer größer werdenden EU erreicht. Neben der Behörde selbst arbeiten die Verbindungsbüros der Mitgliedsstaaten mit rund hundert Verbindungsbeamten unter dem gemeinsamen Dach Europol.

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Auswirkungen der StPO-Reform

Das Verhältnis der Akteure

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Thomas Schindler

Die Strafprozessreform ist das vorläufige Endergebnis einer langen Diskussion über die Notwendigkeit, das strafprozessuale Vorverfahren neu zu regeln. Einer der Hauptdiskussionspunkte war jener über die Verfahrensherrschaft im Vorverfahren. Sollte es also ein gerichtliches, ein staatsanwaltliches oder ein sicherheitsbehördliches Vorverfahren sein? Der Gesetzgeber hat sich schließlich entschlossen, die bisherigen Regelungen über das Vorverfahren (mit verschiedenen Verfahrensherrschaften) durch ein einheitliches Verfahren unter der Leitung des Staatsanwaltes, das dieser in möglichstem Einvernehmen mit der Kriminalpolizei führen soll, zu ersetzen. Am Beispiel der freiheitsentziehenden Maßnahmen soll gezeigt werden, wie sich die Vorverfahrensreform auf das Verhältnis zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei auswirkt.

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Intelligentes Management von Großereignissen

Der "Low-Profile"-Ansatz

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Otto Adang, Martina Schreiber

Wissenschaftliche Untersuchungen von Großereignissen konnten zeigen, dass sich der „Low Profile“-Ansatz des polizeilichen Handelns als besonders effektiv erwiesen hat (Adang 1998; Reicher et al. 2004, 558–572; Stott/Adang 2004). Kennzeichnend hierfür ist die Anpassung der polizeilichen Maßnahme an das konkret vorliegende Risiko (Balance-orientiert) durch möglichst breit gefächerte Interventionsstufen und eine ständige Informationssammlung während der Veranstaltung. Polizei-Bürger- bzw. Fan-Interaktion sollte durch pro-aktive Kommunikation mit Fans und die Unterstützung ihrer legitimen Rechte im Sinne des „Community policing“ gewährleistet werden sowie durch klares Setzen von Verhaltensgrenzen und gegebenenfalls differenzierte und schnelle Interventionen. Es hat sich gezeigt, dass durch ein solches polizeiliches Vorgehen die Polarisierung zwischen Fans und Polizei vermieden und die Identifikation mit der Polizei unterstützt wird. Hinsichtlich des Fanverhaltens wurden Selbstregulationsprozesse innerhalb der Fangruppe und die Ausgrenzung von Störern festgestellt (Stott et al. 2007, 75–100). Diese Zusammenhänge werden anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen während den Europameisterschaften 2000 in Belgien und den Niederlanden und 2004 in Portugal beschrieben.

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Führungsausbildung EM 2008

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Karlheinz Dudek

Die Fußballeuropameisterschaft 2008 ist das drittgrößte Sportereignis der Welt und das größte Sportereignis aller Zeiten, das in Österreich und in der Schweiz bisher stattgefunden hat. 16 Teams werden 31 Spiele bestreiten, davon werden 16 Spiele – einschließlich des Finalspieles (in Wien) – in Österreich stattfinden. Etwa 1,13 Millionen Zuseher werden die Spiele in den Stadien verfolgen, davon ca. 620.000 allein in Österreich. Bei den Public Viewing Veranstaltungen während der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland waren 14 Millionen Zuschauer vor Ort. Die daraus abzuleitenden Zahlen für Österreich lassen sich nur schätzen, doch ist mit mehreren Millionen Menschen zu rechnen. Dazu kommen Fanmeilen, (hoffentlich) schönes Wetter und jede Menge Spaß. Für die österreichische Polizei bedeutet dies eine große Herausforderung und der Anspruch ist hoch. Die 3-D-Philosophie („Dialog-Deeskalation-Durchgreifen“) gibt die Linie vor, entlang der sich das Einschreiten der Polizei bewegen wird. Wie im täglichen Dienstbetrieb werden auch bei diesem Anlass Kompetenz und Flexibilität der österreichischen Polizei – vor allem auch deren Durchhaltevermögen – gefragt sein. Eine besondere Herausforderung ist dieser Anlass vor allem auch für die Führungskräfte der Sicherheitsexekutive, die den polizeilichen Einsatz zu leiten haben. Führungs- und Einsatzstäbe, die nicht nur die Einsatzkräfte unterstützen und die behördlichen Einsatzleiter bzw. Einsatzkommandanten beraten, sondern durch Integration von verantwortlichen Vertretern anderer Behörden, der Blaulichtorganisationen und des Bundesheeres sicherstellen, dass Zuständigkeiten rasch erkannt, Führungsverfahren und Stabsarbeit gemeinsam erfolgen und Entschlüsse daher so effizient wie möglich getroffen werden können. Zur Gewährleistung dieses Anspruches wurde die Führungsausbildung EURO 2008 entwickelt, die nachfolgend dargestellt werden soll.

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Entwicklung und Praxis der freiwilligen Rückkehr

Ein Blick auf Österreich und andere EU-Staaten

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Brigitte Schütz

Im Diskurs über das Thema Migration ist freiwillige Rückkehr ein wenig erörtertes Thema, vor allem in Österreich. Tatsächlich gibt es bereits seit mehreren Jahren Programme, die AsylwerberInnen sowie irregulär aufhältige MigrantInnen dabei unterstützen, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzugehen. Wie die freiwillige Rückkehr aus Österreich abläuft, welche Akteure in diesen Prozess eingebunden sind und wie viele Menschen von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen, ist noch wenig bekannt. In anderen europäischen Staaten, wie z.B. in Großbritannien oder Belgien, wird die freiwillige Rückkehr mittlerweile mit umfassenden Reintegrationsmaßnahmen verknüpft, die den Rückkehrenden bei der Wiedereingliederung in ihr Herkunftsland helfen sollen, beispielsweise durch die Gründung eines Kleinbetriebs oder die Bezahlung von Ausbildungsmaßnahmen. Die Verbindung zwischen freiwilliger Rückkehr und Reintegrationsunterstützung ist nicht nur entscheidend für die Nachhaltigkeit und den Erfolg von Rückkehrprogrammen, sondern trägt auch zur Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern bei. Auf diese Weise können Reintegrationsmaßnahmen zur Prävention irregulärer Migration beitragen.

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Freiwillige Rückkehr

Internationale, europäische und innerstaatliche Ebene

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Birgit Siwy, Michaela Löff

Dieser Beitrag widmet sich einem von der breiten Öffentlichkeit nur wenig wahrgenommenen, aber dennoch aktuellen Thema: der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten. Politisch und praktisch gewinnt die freiwillige Rückkehr zunehmend an Bedeutung. Die freiwillige Rückkehr in den Herkunftsstaat dürfte für die Mehrzahl der Betroffenen die favorisierte dauerhafte Lösung ihrer Situation sein. Dies zeigen die Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene, die im Folgenden dargestellt werden. Beleuchtet werden die Überlegungen und Maßnahmen auf internationaler Ebene – insbesondere die Vorreiterrolle des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), die europäischen Anstrengungen, die freiwillige Rückkehr zu forcieren, und die gesetzgeberischen Maßnahmen in Österreich, welche die freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland unterstützen.

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Globalisierte Antiglobalisten?

Die transnationale Infrastruktur der extremistischen Rechten (Teil 1)

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Thomas Grumke

Wenn der Rechtsextremismus mehr sein will als die Summe nationaler Sammelbecken, dann muss er auch global denken und handeln, dann muss er auch als transnationaler Akteur auftreten. So besteht ein transnationales Netzwerk von Rechtsextremisten, das von einer kollektiven Identität und einer international kompatiblen Ideologie getragen wird. Die kollektive Identität ist a) im Sinne von Rassezugehörigkeit die eines Weißen (bzw. „Ariers“) und b) im Sinne der Kulturzugehörigkeit die eines dezidiert abendländischen Kulturkreises. Die kompatiblen ideologischen Elemente sind pan-arischer Rassismus und Antisemitismus. Transnational kooperierende Rechtsextremisten sind keine Fahnen schwenkenden Patrioten, sondern ausgesprochen systemkritische bzw. -feindliche fundamentale Gegner von Pluralismus, parlamentarischer Demokratie und allen ihren Vertretern. Die Idee von der so genannten „Zionistisch Okkupierten Regierung“ (ZOG) dominiert mittlerweile den rechtsextremen Diskurs und gilt durchgehend als Beschreibung für die als reine Marionetten globaler (jüdisch dominierter) Finanzinteressen angesehenen Regierungen Europas und Nordamerikas. Oberstes Ziel ist die Erhaltung bzw. Reinhaltung der „weißen Rasse“, was eine totale Ablehnung jeglicher Ein- und Zuwanderung, interpretiert als „Überfremdung“, zur logischen Folge hat.

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