Ausgabe 1/2009


Moderne Qualitätssicherung in europäischen Polizeisystemen

New Public Management

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New Public Management

Im vorliegenden Beitrag sollen die wichtigsten Eckpunkte einer vergleichenden Darstellung zur Verbesserung der Polizeiarbeit, die als Masterarbeit des Masterstudienganges „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum/Deutschland approbiert wurde, präsentiert werden. Eine Organisation, die ihre Qualität prüfen will, muss in der Lage sein, die eigene Position objektiv und zielorientiert einzuschätzen. Der Grundgedanke der Selbstbewertung setzt damit auf die Organisationskultur als Stütze eines fortlaufenden Prozesses, in dem Qualitätsbewusstsein in abbildbare Ziele umgesetzt und auf alle Ebenen übertragen wird. Alle Mitarbeiter haben dabei ihre Funktion und Verantwortung für die Gesamtleistung der Organisation zu verstehen. Sowohl die notwendige Qualifikation als auch die entsprechende Motivation sind Grundvoraussetzungen. Für die notwendigen Veränderungsprozesse in der Organisationskultur, welche die Mitarbeiter erreichen sollen, bedarf es längerfristig zu planender Umsetzungsmaßnahmen. Von der Entwicklung des „New Public Management“ wird ein Bogen zum Qualitätsmanagement in europäischen Polizeieinheiten gespannt. Drei aktuelle Anwendungsbeispiele polizeilicher Qualitätssicherungssysteme werden in der Folge beschrieben und miteinander verglichen. Es handelt sich dabei um das „Baseline-Assessment“ der Polizei in Großbritannien, das „Benchmarking-Projekt“ der Polizei des Landes Berlin (Deutschland) und das „Police Rating“ ausgewählter Kantonspolizeien der Schweiz.

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Muslime in Europa

Radikalisierung und Rekrutierung

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Alexander Schahbasi

Radikalisierungsprozesse können sich unterschiedlich entwickeln und führen im äußersten Fall zur Rekrutierung und somit zur Durchführung bzw. Unterstützung gewaltsamer Handlungen. Die zunehmende Bedeutung dieser Prozesse ist im Kontext der strukturellen Umgestaltungen der Al-Qaida zwischen hierarchischer Organisation und dezentralem Netzwerk zu beobachten. Radikalisierung ist ein gradueller vielschichtiger Prozess, wobei religiöse und politische Motive, aber auch emotionale Kategorien zu berücksichtigen sind. Zentrale Faktoren sind hierbei ein fehlendes Zugehörigkeitsgefühl zur Aufnahmegesellschaft, mangelnde berufliche und soziale Perspektiven, Kriege, die als Angriff auf den Islam empfunden werden sowie eine wahrgenommene Demütigung bzw. Entwürdigung des Islam. Gruppendynamik und persönliche Bindungen sowie ein Bruch vom ursprünglichen Lebensmilieu spielen oftmals eine Rolle. Radikalisierungsprozesse stellen eine Integration in subkulturelle Gruppen dar, die Identität, Zugehörigkeit, ein umfassendes Weltbild, Handlungsperspektiven und vor allem das Gefühl, Teil einer politischen, religiösen und moralischen Elite zu sein, bieten. Die Bekämpfung von Radikalisierung und Rekrutierung muss in erster Linie durch polizeiliche Maßnahmen erfolgen, wobei es vor allem in Bezug auf die Multiplikatoren islamistischer Radikalisierung auch möglich sein muss präventiv zu agieren. Eine gelungene Integration kann im Sinne einer mentalen, affektiven Integration eine Immunisierung darstellen. Es sind daher Integrationsbestrebungen und polizeiliche Maßnahmen bei der Extremismus- und Terrorismusprävention als gekoppelter Prozess zu verstehen.

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Straflosigkeit der Bestechung?

Korruption als Konvention

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Wolfgang Hetzer

Die öffentliche Diskussion über die Verhinderung und die strafrechtliche Verfolgung der Korruption zeichnet sich in letzter Zeit nicht nur durch einen Infantilisierungsschub aus. Es wird offenbar, dass sich in manchen Bereichen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik Lebenslügen etabliert haben, die gelegentlich sogar in Heuchelei umschlagen. Dies zeigt sich in der Behauptung, dass andere Mitbewerber auf internationalen Märkten doch auch korruptive Praktiken einsetzen und dass man ohne die Zahlung von Bestechungsgeldern keine Aufträge erhalten könne. Gleichzeitig reklamiert man aber für die eigenen Produkte die beste denkbare Qualität und behauptet, dass man sich dem Leistungsprinzip verpflichtet fühle. Unterdessen zeigen immer mehr Fälle, dass Korruption selbst in traditionsreichen und international operierenden Konzernen ein Funktionsprinzip geworden ist. Manche Unternehmen ähneln Hochleistungszentren, in denen Praktiken der Organisierten Kriminalität Teil des alltäglichen Geschäftsgebarens geworden sind. Korruption hat einen systemischen Charakter angenommen, dem nicht mehr alleine mit strafrechtlichen Mitteln begegnet werden kann. Die schädlichen Wirkungen korruptiven Verhaltens gehen jedoch weit über die Grenzen einzelner Rechtsgüter hinaus. Korruption ist ein Hauptgrund für Unterentwicklung und gefährdet die Grundlagen jeder Demokratie. Der Beitrag beschränkt sich deshalb nicht auf das relativ grobe Raster von Strafgesetzen, sondern bemüht sich um weitere Perspektiven zu dem überaus komplexen Phänomen korruptiver Delinquenz.

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Tschetschenienkonflikt

Die Tschetschenienkrise und ihre Auswirkungen auf Europa

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Matthias Rauch

Der Tschetschenienkonflikt spielt nicht nur eine regionale Rolle. Seine Auswirkungen sind auch indirekt für Österreich und Europa bemerkbar. Die erhöhten Asylwerberzahlen aus diesem Gebiet zeigen die internationale Vernetzung auf. Der weit zurückreichende geschichtliche Hintergrund sowie die Vielzahl an verschiedenen Interessen spielen eine bedeutende Rolle. Die Vorgeschichte Tschetscheniens rund um die beiden russisch-tschetschenischen Kriege in unserer Zeit muss miteinbezogen werden, um den Konflikt besser zu begreifen. Auch die divergierenden Ambitionen der Nachbarländer und der Vereinigten Staaten von Amerika beeinflussen die Region zusätzlich und tragen nicht gerade zur Beruhigung der Situation bei. In dem Sammelband „Chechens in the European Union“, der in Zusammenarbeit des Österreichischen Integrationsfonds und des Instituts für Wissenschaft und Forschung der Sicherheitsakademie (.SIAK) entstand, werden die Folgen anschaulich dargestellt.

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Polizeiliche Zusammenarbeit

Die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

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Antonio Martino

Der Vertrag von Lissabon bringt insbesondere für den Politikbereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen – also der „dritten Säule“ – erhebliche Neuerungen, die zum Teil auch von jenen Bestimmungen abweichen, die bereits im einstigen Verfassungsvertrag vorgesehen waren. Durch die Verschmelzung von Gemeinschaft und Union und die Eingliederung der dritten Säule in den „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) unterliegt grundsätzlich der gesamte Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der „Gemeinschaftsmethode“sowie der beinahe uneingeschränkten Zuständigkeit des EuGH. Bedeutet dies aber schon die vollständige Auflösung jeglicher Elemente der dritten Säule? Der vorliegende Artikel zeigt durch eine Analyse der rechtlichen Bestimmungen des Vertrags, dass dieser genauso wenig wie der Verfassungsvertrag zu einer völligen Überwindung der Säulenstruktur gelangt. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erhält nach dem Vertrag von Lissabon Sonderregelungen, die ihren Ursprung im intergouvernementalen Charakter des geltenden Rechtsrahmens haben. Neben diesen Sonderregelungen, die für alle Mitgliedstaaten gelten, bestehen noch weitere Sonderbestimmungen für einzelne Mitgliedstaaten. Durch die Einführung neuer oder geänderter „opt-outs“ für das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark werden für diese Mitgliedstaaten Sonderregeln geschaffen, die eine Vereinheitlichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in weite Ferne rücken lassen. Der Vertrag von Lissabon zeigt jedoch selbst einen Weg auf, um trotz der weiterhin bestehenden Sonderregelungen und opt-outs die Integration im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts weiter voranzutreiben. Durch die verbesserten Möglichkeiten zur Einleitung einer „verstärkten Zusammenarbeit“ könnten sich neue Chancen für eine vielleicht temporär differenzierte, aber in Summe schnellere Integration ergeben.

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Informationsmanagement im Sicherheitsbereich

Erfahrungsbericht zur EURO 2008

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Sebastian Reinhart, Martin Frick

Der vorliegende Forschungsbericht beinhaltet die über einen Zeitraum von mehreren Monaten vor, während und nach der UEFA EURO2008 gewonnenen Erkenntnisse über das operative Sicherheitsmanagement und den Informationsaustausch bei Veranstaltungen dieser Dimension. Die mittels einer externen Beobachtungs- bzw. Evaluierungsperspektive erfassten Daten wurden mit bestehenden theoretischen Erkenntnissen der Sicherheitsforschung verglichen, um der strategischen Einsetzbarkeit von Informationsmanagement als Teil effektiver Krisenprävention nachzugehen. Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe waren sowohl das Identifizieren als auch das Kategorisieren von Akteuren und das durch teilnehmende Beobachtung erfolgte Auswerten der Organisationsstrukturen und ihrer Wirksamkeit. Dies geschah zu einem bedeutenden Teil durch die personelle Einbettung in die UEFA-Sicherheitsstrukturen und in die operativen Ausführungen hierbei. Dadurch wurde es ermöglicht, eine „Monitoring“- und Observationsfunktion einzunehmen. Die praktischen Beobachtungen wurden weiters ergänzt durch Leitfadeninterviews mit maßgeblich in die Sicherheitsplanungen einbezogenen Vertretern von privaten Sicherheitsdienstleistern, Polizei und Blaulichtorganisationen. Die für diese Forschungsarbeit maßgeblich handelnden Akteure waren: die UEFA, hauptsächlich die mit der Durchführung des Turniers eingerichtete Tochtergesellschaft EURO2008SA; das BM.I Projektteam EURO2008 und die dabei installierten Projektgruppen (PG), hierbei insbesondere die PG PICC (Police Information and Coordination Center) und das damit etablierte PICC als länderübergreifende Koordinierungsstelle; die Polizei als maßgebliches Exekutivorgan sowie die ARGE Stadionsicherheit, eine mit der Durchführung von privaten Sicherheitsdienstleistungen (Ordnerdienste etc.) beauftragte Arbeitsgemeinschaft, welche einen Zusammenschluss von verschiedensten privaten Sicherheitsdienstleistern Österreichs darstellte.

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Cybercrime

Erläuterungen für die Praxis

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Michael Krausz

Der Artikel behandelt die grundlegende Natur von Cybercrime, systematisch aufbereitet und verständlich erklärt für polizeiliche Praktiker und Personen aus dem Justiz- und Sicherheitssektor, die eventuell noch nicht mit Cybercrime in Berührung gekommen sind oder planen in das Thema einzusteigen. Der Artikel erläutert die grundlegend verschiedene Natur von Cybercrime im Vergleich zu herkömmlichen Verbrechen und Vergehen in anschaulicher Weise, die eingesetzte Technik und den hauptsächlichen Täterkreis und gibt Hinweise für die tägliche Arbeit als Ermittler in Fällen von Cybercrime. Der vorliegende Beitrag skizziert taktische Vorgangsweisen bei der Aufklärung von Verbrechen, in denen Computer von den Tätern als zentrale Mittel der Tat eingesetzt wurden.

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Interkulturelle Qualifizierung der Polizei

Erfordernisse einer multikulturellen Gesellschaft

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Hans-Peter Stückler

Die österreichische Exekutive steht sowohl auf Grund demografischer Veränderungen als auch auf Grund eines verstärkten internationalen Engagements vor der Herausforderung, sich auf die Bedingungen und Erfordernisse einer multikulturellen Gesellschaft einzustellen. Insbesondere gilt es, die Frage zu beantworten, ob die derzeit im Zuge der Vorbereitung zur Entsendung von österreichischen Exekutivorganen zu Auslandseinsätzen im Bereich Interkulturelles Training angebotenen Inhalte, insbesondere die im Zuge des sog. „mission trainings“ im Feld durchgeführten Simulationen, taugliche Maßnahmen zur interkulturellen Qualifizierung österreichischer Exekutivbeamter sind. Wenngleich die derzeitigen, im Zuge der Vorbereitung zur Entsendung von UN-Auslandseinsätzen angebotenen Maßnahmen zur interkulturellen Qualifizierung (und hier insbesondere Durchführung von Simulationen als Trainingsmethode) österreichischer Exekutivbeamter für diesen Zweck als grundsätzlich tauglich bewertet werden können, so muss doch angemerkt werden, dass die Vermittlung interkultureller Kompetenzen – insbesondere für die Exekutive – ein besonders schwieriger und komplexer Vermittlungs- bzw. Lernprozess ist, welcher letztendlich nur durch das Schnüren eines entsprechenden interkulturellen Maßnahmenbündels erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die wichtige Fähigkeit interkultureller Kompetenz kann auch im Bereich der Exekutive nur dann in ausreichendem Maße vermittelt werden, wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die praktischen Erfahrungen und die politischen Vorgaben aufgenommen und konsequent umgesetzt werden.

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