Ausgabe 3/2011


Kriminalität und demografischer Wandel

Entwicklungen in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre

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Stefanie Kemme

Die polizeilich registrierte Kriminalität ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Auf Grund dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob eine Ursache der bereits einsetzende demografische Wandel ist. Die Altersstruktur in der Bevölkerung hat sich in einigen Bundesländern seit 1995 stark verändert und bis zum Jahr 2030 sind massive Umwälzungen der Bevölkerungsstruktur in ganz Deutschland zu erwarten; die Zahl der jüngeren Personen wird sinken und die Zahl der älteren wird weiter steigen. Da jüngere Altersgruppen eine höhere Delinquenzbelastung aufweisen als ältere, wird der demografische Wandel auch das Kriminalitätsaufkommen beeinflussen. Daher werden im folgenden Beitrag die Bevölkerungs- und Kriminalitätsentwicklungen seit Mitte der 1990er Jahre auf Basis der amtlichen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken näher beleuchtet. Dabei zeigt sich, dass Änderungen in der Bevölkerungsstruktur der letzten 14 Jahre bereits ihren Niederschlag in der registrierten Kriminalität gefunden haben. Andererseits wird aber auch deutlich, dass der demografische Wandel nur einen Teil der Veränderungen erklären kann. Daneben müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden. Um Einflussfaktoren auf die Kriminalitätsentwicklung aufzudecken und die Folgen des demografischen Wandels für die Institutionen formeller sozialer Kontrolle abzuschätzen, läuftderzeit ein Projekt des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), das im folgenden Beitrag näher dargestellt wird.

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Rechtsextremistische Demonstrationen in Ungarn am Anfang des 21. Jahrhunderts

Rechtliche und polizeiliche Aspekte

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Andrea Kozáry

Politologen, Soziologen, Psychologen, Kriminologen und andere Sozialwissenschaftler beschäftigen sich schon lange mit den Themenbereichen Extremismus, Radikalismus, Rechtsradikalismus und mit der damit im Zusammenhang stehenden Gewalt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Zum dominanten und breit gegliederten Thema wurde jedoch die Gewalt in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. Das rege Interesse dauert bis heute an. Im Zentrum der neuen Aufgabenfelder der Polizei steht die öffentliche Sicherheit, d.h. die Wiederherstellung der staatlichen Gewalthoheit und der Aufbau der Rechtsstaatlichkeit. Störfaktoren sind dabei die organisierte Kriminalität, die Präsenz privater bzw. illegitimer paramilitärischer Verbände, Terrorismus, gewaltsamer Extremismus usw.(z.B.Waffenhandel, Drogenhandel, Menschenschmuggel und Korruption).

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Das BM.I als Koordinator und Gestalter im Integrationsbereich

Mit besonderem Augenmerk auf den Bereich der Förderung von Integrationsprojekten

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Thomas Mühlhans

Integration ist ein Politikbereich, bei dem der aktive Beitrag von vielen Akteuren notwendig ist, um Erfolge zu erzielen, was – konsequent weitergedacht – vor allem bedeutet, den sozialen Frieden zu sichern. Erfolgreiche Integrationsmaßnahmen brauchen das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam mit Integrationsvereinen, NGOs, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft und vielen anderen mehr. Auf Grund der zersplitterten Lage sind die Vernetzung und der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Akteuren von besonderer Wichtigkeit. Weiters ist es an sich ein integrationspolitischer Grundsatz, dass integrationspolitische Maßnahmen primär dezentral in den dafür vorgesehenen Regelstrukturen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene erfolgen. Integrationsarbeit kann nur erfolgreich sein, wenn sie als Querschnittsmaterie begriffen wird, die alle kommunalen Handlungsfelder mit umfasst. Doch wie dieser Beitrag zu zeigen versucht, können auch von zentraler Stelle wichtige und entscheidende Beiträge zu einer gelungenen Integrationspolitik erfolgen.

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Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011

Schaffung eines kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems und Anpassung fremdenpolizeilicher Bestimmungen an EU-Vorgaben

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Stephan Wiener, Jeanette Benndorf

Am 23. Mai 2011 wurde nach eingehender parlamentarischer Beratung mit einem Expertenhearing1 unter BGBl I Nr 38/2011 das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 (FrÄG 2011)2 kundgemacht und ist dieses am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Mit diesem umfangreichen Paket zur Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), des Grundversorgungsgesetzes – Bund 2005 (GVG-B 2005) und des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 wurden in verschiedensten fremdenrechtlichen Bereichen Änderungen vorgenommen, die zum einen der unmittelbaren Umsetzung der Vorgaben des Regierungsprogrammes zur XXIV. Gesetzgebungsperiode dienen, zum anderen aber auch in Umsetzung einer Vielzahl an europarechtlichen Vorgaben im Bereich der legalen und illegalen Migration erfolgten. So wurde ein neues kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell entwickelt, das die Zuwanderung Drittstaatsangehöriger nicht mehr nach starren Quoten, sondern nach einem auf Kriterien beruhenden Punktemodell regelt. Ebenso wurde das fremdenpolizeiliche Verfahren zur Rückführung illegal in Österreich aufhältiger Drittstaatsangehöriger durch die neue Maßnahme der Rückkehrentscheidung adaptiert. Des Weiteren wurden sowohl im FPG als auch im AsylG 2005 ein umfassender und kostenloser Zugang zu Rechtsberatung normiert und eine besondere Mitwirkungspflicht im AsylG 2005 geschaffen, die die stete Verfügbarkeit eines Asylwerbers zu Beginn des Verfahrens sicherstellt, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf des Asylverfahrens zu gewährleisten. Daneben wurde gleichfalls auf höchstgerichtliche Rechtsprechung reagiert. Im vorliegenden Beitrag sollen die wesentlichsten Änderungen in den einzelnen Materiengesetzen nach Themenbereichen gegliedert dargestellt werden.

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Gegen-/Neben-/Miteinander

Geschichte und Gegenwart österreichischer Roma und Romnija

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Wolfgang Göderle, Barbara Tiefenbacher

Der folgende Beitrag soll die gegenwärtige Situation der Roma und Romnija in Österreich reflektieren und dabei eine Innenperspektive so gut als möglich im Auge behalten. Zudem soll ein Überblick über die bestehenden Communitys gegeben werden und deren Situation, auch aus einer historischen Perspektive, skizziert werden. Die Roma/Romnija in Österreich lassen sich grob in zwei Gruppen unterteilen, einerseits Autochthone, also Angehörige der drei historischen Communitys (Burgenland-Roma, Lovara, Sinti), die im Holocaust fast zur Gänze vernichtet wurden, und andererseits so genannte Allochthone, also all jene Communitys, deren Mitglieder einen (ex-jugoslawischen) Migrationshintergrund aufweisen. Die letztere Gruppe ist zahlenmäßig deutlich stärker, jedoch wird sie von der österreichischen Mehrheitsbevölkerung nicht beachtet bzw. wahrgenommen. Deutlich sichtbarer, wenngleich verschwindend klein, ist die jüngste Gruppe von Roma-MigrantInnen in Österreich. Dabei handelt es sich um Menschen aus den postkommunistischen Ländern, die temporär nach Österreich zum Betteln migrieren. Die Betroffenen sind auf diese Einkünfte angewiesen, um ihre Familien in den jeweiligen Herkunftsländern zu unterstützen.

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Piraterie – Kriminalität auf hoher See

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Nikolaus Rottenberger

Seit den frühen 1990er Jahren tritt Piraterie wieder in unterschiedlichen Formen auf. Betroffene Regionen sind vor allem das Südchinesische Meer, die Straße von Malakka, der Golf von Aden, die nigerianische Küste und die Karibik. Die Weltwirtschaft ist durch integrierte Lieferketten und zeitgenaue Produktionsabläufe auf Grund von Lieferverzögerungen oder -ausfällen direkt betroffen. Die durch Piraterie verursachten Kosten bewegen sich zwischen 0,01 und 0,2 % des gesamten maritimen Handels, der auf jährlich acht Billionen US $ geschätzt wird. Im Artikel werden die jüngsten Entwicklungen, die Ursachen, Methoden und Taktiken der Piratensyndikate untersucht. Die internationalen Reaktionen führten zu gemeinsamen Marineoperationen und regionaler Kooperation mit unterschiedlichen Ergebnissen. Die Zukunft der Piraterie wird von einer Reihe von Faktoren abhängig sein, wie die Auswirkungen von gescheiterten Staaten, Waffenhandel oder dem Einfluss von organisierter Kriminalität.

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Der Verhaltenskodex des Bundesministeriums für Inneres

Der Leitfaden zur Festigung der Grundwerte im Bereich der öffentlichen Sicherheit

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Wolfgang Willi

Die Einhaltung von Normen und Anordnungen im öffentlichen Dienst darf nicht auf die Befolgung auf Grund ihres sanktionsbewehrten Charakters reduziert werden. Einen weiteren wesentlichen Bestandteil rechtskonformen Verwaltungshandelns stellt die intrinsisch motivierte Verhaltensorientierung durch Werteverinnerlichung dar. Der im November 2010 ergangene Verhaltenskodex des Bundesministeriums für Inneres ist als wesentliches Element zur Erreichung dieser Zielsetzung zu sehen. Basierend auf den Grundwerten des Bundesministeriums für Inneres – Rechtsstaatlichkeit, Loyalität und Qualität – soll er nicht bloß als Instrument der Führungsunterstützung der MitarbeiterInnen durch ihre Vorgesetzten, sondern vorrangig als Handlungsanleitung zur Selbstführung dienen. Basierend auf der Förderung der Bewusstseinsbildung, verstärkt durch begleitende Informationsmaßnahmen, soll damit der bereits insgesamt sehr hohe Standard der inneren Sicherheit weiter ausgebaut werden.

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Manageability of Police Patrol Work in Norway

The Problem of Implementing Community Policing

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Wouter Stol, Helene I. Gundhus et al

In this paper we present findings from a comparative study exploring police patrol work in Europe. The study is about every day police patrol work, both emergency patrol and community beat policing. We have systematically observed what police officers do when they are out on patrol, and explored how contextual factors can explain ‘why’ police officers do what they do. Moreover we focus on policing in Norway. The main question discussed is in what way police management can lead the patrols towards the practicing of police strategies. After we have presented the methodological framework, we introduce some findings from Norway. These lead us to the conclusion that in Norway community beat policing is not successfully implemented. The study points to the need for professional leadership in preference to management oriented to resource allocation. The study indicates that if the police want to move from an old fashioned reactive style of policing towards community policing or problem oriented policing, they have to do more than just ask emergency patrol officers to also fulfil the role of community beat officer. However, it is not enough to appoint some officers as community beat officers. If one really wants to get off the ground this different style of policing,one should appoint community beat police officers with managerial powers.

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