TY - JOUR AB - Das deutsche Rechtssystem bietet den dazu verurteilten Tätern zur Kontrolle der Abstinenz von Drogen bzw. Alkohol (Bewährungsauflage) sowohl regelmäßige Harnuntersuchungen als auch die Untersuchung des in der Abstinenzphase gewachsenen Haares an. Abgesehen davon, treten bei Ermittlungen vielfach Fragen auf, die den Konsum von Drogen/Alkohol in der Vorgeschichte eines Falls betreffen – z.B. ob ein Verdächtiger zu einem zurückliegenden Zeitpunkt unter Betäubungsmitteleinfluss gestanden ist. Ebenso kann es für Ermittlungen wesentlich sein, welche Substanzen bzw. welche Kombination von Substanzen in einem bestimmten Zeitraum konsumiert wurde. Solche Informationen sind nach einer bestimmten Zeit nicht mehr aus Harn oder Blutproben zu gewinnen, da die Substanzen im Körper umgewandelt und die Stoffwechselprodukte ausgeschieden werden. Das Haar nimmt dagegen während des Wachstums Substanzen auf und speichert diese für einen längeren Zeitraum. Spezielle chemisch-analytische Methoden (massenspektrometrische Verfahren) können die sehr kleinen Mengen von Alkohol/Betäubungsmitteln bzw. deren Abbauprodukte in Haarabschnitten nachweisen und ermöglichen dadurch – entsprechend der Wachstumsgeschwindigkeit der Haare – ein zurückliegendes Konsumverhalten abzuleiten. Details der Anwendungen, Methoden und der heutigen Grenzen werden im Artikel dargestellt. AU - Sachs, Hans DO - 10.7396/2014_2_E ET - 9/2014 KW - toxikologisch Haaranalyse Deutschland Drogen L1 - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2014/ausgabe_2/files/Sachs_2_2014.pdf LA - ger IS - 2 PY - 2014 SN - 1813-3495 SP - 59-67 ST - Toxikologische Haaranalyse T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Toxikologische Haaranalyse UR - http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_SIAK/4/2/1/2014/ausgabe_2/files/Sachs_2_2014.pdf VL - 11 ID - 480 ER -