Ausgabe 1/2015


Die SPG-Novelle 2014

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Lisa Pühringer

Mit 1. Juli 2014 ist nach eingehenden parlamentarischen Diskussionen und einem Hearing im Datenschutzrat eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), BGBl I Nr 43/2014, in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Voraussetzungen für eine DNA-Untersuchung von Tatverdächtigen im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die Erweiterung der Befugnisse bei Sportgroßveranstaltungen, um dem europaweit festzustellenden Phänomen zunehmender rassistischer Zwischenfälle im Zusammenhang mit internationalen und nationalen Sportgroßveranstaltungen effektiver begegnen zu können, und die Verankerung des Schutzes kritischer Infrastruktur als Aufgabe im Rahmen des vorbeugenden Schutzes von Rechtsgütern. Zudem wurde eine als Klarstellung verstandene Änderung bei den Eingangsvoraussetzungen für eine erkennungsdienstliche Behandlung von Tatverdächtigen vorgenommen. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der SPG-Novelle 2014 nach Themenbereichen gegliedert dargestellt, wobei das Schwergewicht auf der erkennungsdienstlichen Behandlung von Tatverdächtigen nach dem SPG liegt.

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Präventiver Menschenrechtsschutz

Menschenrechtsmonitoring der Sicherheitsbehörden in Österreich – Veränderungen durch die Umsetzung von OPCAT

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Monika Ritter

Um die Wahrung der Menschenrechte zu sichern, werden die Sicherheitsbehörden in Österreich seit 1999 präventiv beobachtet und begleitet. Diese Aufgabe nahm bis 2012 der beim Bundesministerium für Inneres (BMI) angesiedelte Menschenrechtsbeirat (MRBalt) mit seinen Kommissionen wahr. Im Jahr 2012 wurde in Österreich der präventive Menschenrechtsschutz wesentlich ausgebaut, indem ein nationaler Folterpräventionsmechanismus geschaffen und daraufhin das Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) ratifiziert wurde. Der Volksanwaltschaft (VA) wurde die Aufgabe übertragen als nationaler Präventionsmechanismus zu fungieren. Zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben hat die VA seitdem den Auftrag, für Schutz und Förderung der Menschenrechte Orte einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen, das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe zu beobachten und begleitend zu überprüfen sowie Programme und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu überprüfen bzw zu besuchen. Der folgende Ar tikel erläutert den völkerrechtlichen Hintergrund dieses Wandels sowie die neuen Aufgaben, die erweiterte Organisation und das Mandat der VA. Darauf aufbauend werden die daraus resultierenden Veränderungen des Menschenrechtsmonitorings der Sicherheitsbehörden analysiert. Wesentliche Ergebnisse des Artikels sind, dass sich die Besuche und Begleitungen der Kommissionen vor Ort kaum verändert haben. Der systemische Hintergrund und der Umgang mit den Ergebnissen aus den Besuchen haben sich jedoch grundlegend gewandelt. Insbesondere wie Empfehlungen zur Verbesserung entwickelt werden, welche Diskussionsprozesse diesen zu Grunde liegen und wie diese den zuständigen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern erstattet werden, ist vollkommen anders ausgestaltet. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auch auf die Effektivität der Menschenrechtsarbeit auswirken.

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„Man kann sehen, dass ich ein Rom bin“

Selbst- und Fremdethnisierungen in Romani Communities in Österreich

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Barbara Tiefenbacher, Wolfgang Göderle

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit Selbst- und Fremdethnisierungen von Romnija und Roma in Österreich sowie mit damit einhergehenden Konsequenzen. Für die Bearbeitung des Themas in historischen Kontexten (hier ausgehendes 19. Jahrhundert) stehen primär Dokumente von Behörden zur Verfügung, in denen Personen anhand unterschiedlicher – meist jedoch auf Grund von sozioökonomischen und soziokulturellen – Faktoren als "Zigeuner" klassifiziert wurden. Dabei wird deutlich, welcher Willkür und Variabilität diese Kategorisierung unterlag. In gegenwärtigen Kontexten gibt es jedoch nicht nur Zeugnisse von Fremdethnisierungen, sondern vielmehr kann auf die Eigenperspektive von Menschen, die sich selbst als Romnija und Roma sehen, aufgebaut werden. Anhand von Passagen aus lebensgeschichtlichen Interviews mit Personen in Wien und Graz, die sich selbst als Romnija und Roma verstehen, werden die Dynamiken von Selbst- und Fremdethnisierungen aufgezeigt. Während die Wiener Interviewpartnerinnen und -partner, akademisch gebildete Angehörige der zweiten Generation der ehemaligen jugoslawischen "Gastarbeiterinnen" und "Gastarbeiter", als Romnija und Roma "unsichtbar" sind, werden jene Personen, die gegenwärtig aus der Slowakei in die Steiermark zur Ausübung informeller Tätigkeiten (Betteln, Straßenmusik, Straßenzeitungsverkauf) kommen, als Romnija und Roma wahrgenommen. Die einzelnen Interviewpassagen verdeutlichen die Dynamik von Selbst- und Fremdzuschreibungen und zeigen auf, dass Romnija und Roma die ihnen von Nicht-Romnija bzw. -Roma zugeschriebenen negativen Eigenschaften sehr wohl wahrnehmen.

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„Ohne die hätten wir hier einen entspannten Dienst“

Zur Bedeutung kultureller Herkunft im polizeilichen Diskurs des Einsatz- und Streifendienstes

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Astrid Jacobsen

Die Diskussion um die Bedeutung interkultureller Kompetenz und ihrer Qualifizierung für die Polizei erweist sich als wenig empirisch fundiert: Eine empirische Perspektive auf interkulturelle Situationen in der Polizeipraxis fehlt bislang. Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurden interkulturelle Situationen im Einsatz- und Streifendienst untersucht und die Bedeutung(en) der kulturellen Herkunft für die Polizeiarbeit rekonstruiert. Unterschieden werden dabei zwei Praxisformen: die Bewältigung der Einsatzsituation selbst und die Gespräche unter Polizistinnen und Polizisten über ihre Einsätze und Erfahrungen. Während die erste Praxisform in einer gesonderten Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe (SIAK-Journal 2/2015) thematisiert wird, erhebt der folgende Artikel den polizeilichen Diskurs in das Zentrum des empirischen Interesses und fragt nach der Relevanz und Funktion von kultureller Herkunft für den Einsatz- und Streifendienst. Anhand von ethnografischem Material werden dabei verschiedene Verfahren der Herstellung des (kulturell) Anderen beschrieben (1), die als Praxis des "Doing Culture" im Rahmen des polizeilichen Arbeitsprozesses theoretisch verortet werden (2). Auf dieser Grundlage kann die Funktion der Herstellung kultureller Differenz im polizeilichen Diskurs für die Polizei bezeichnet werden (3). Abschließend wird eine Diskussion der Befunde im Kontext einer modernen demokratischen Polizei angestoßen sowie ihre Erträge für eine Weiterentwicklung der interkulturellen Qualifizierung skizziert (4).

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Die Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen

Methode und Ergebnisse einer durch die Polizei durchgeführten Dunkelfeldstudie

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Alexander Gluba

Die Strategie der Polizei in Deutschland wird bislang wesentlich durch das im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik gut dokumentierte Hellfeld der Kriminalität bestimmt. In Niedersachsen hat man sich im Jahr 2012 entschlossen, eine zweite wichtige Quelle systematisch zu erschließen: das Dunkelfeld der Kriminalität, also jene Taten, die den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt werden. Den Auftrag hierzu erhielt die Organisationseinheit "Kriminologische Forschung und Statistik" des Landeskriminalamtes Niedersachsen. In diesem Beitrag wird auf das wissenschaftlich-methodische Vorgehen abgehoben, hierbei werden die spezifischen Herausforderungen und Lösungen, die sich bei der Konzipierung ergeben haben, detailliert beschrieben. Ferner werden die Kernbefunde dargestellt. Ein umfassender Bericht wird durch das Landeskriminalamt Niedersachsen Anfang 2015 veröffentlicht werden und online verfügbar sein.

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Das österreichische Modell integrierter Sicherheitspolitik

Möglichkeiten und Probleme im gesamtstaatlichen Kontext

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Wilhelm Sandrisser

Aktuelle Herausforderungen, etwa im Bereich Cyber Sicherheit, durch Extremismus und Terrorismus oder die Ukraine-Krise, erfordern eine proaktive, integrierte Sicherheitspolitik im Inneren und nach Außen. In Österreich hat sich dabei ein eigenes konzeptionelles Modell herausgebildet. Auf Grund der Bundesverfassung, der Kompetenzverteilung zwischen relevanten Ressorts sowie Kooperationen mit nicht staatlichen Akteuren, bestehen besondere Chancen des Zusammenwirkens, insbesondere zwischen Bundeskanzleramt, Außenministerium, Verteidigungsministerium und Innenressort sowie mit der Wirtschaft. Auch angesichts beschränkter Ressourcen, sollten diese bestmöglich genützt werden, zum Vorteil der Bevölkerung und aller beteiligten Stellen. Möglichkeiten dazu gibt es bei der Umsetzung der "Österreichischen Sicherheitsstrategie", der "Österreichischen Strategie für Cyber Sicherheit" oder den Themen Daten- und Informationssicherheit sowie Grund- und Menschenrechte. Synergien gewonnen werden können auch durch eine akkordierte Implementierung des Wehrdienstberichtes, der neuen "Teilstrategie Verteidigungspolitik" und der parallel erarbeiteten "Teilstrategie innere Sicherheit", vor allem durch die Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit.

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Entwicklung von Führungs- und Teamkultur – Teil 1

Das Reifegradmodell als theoretische Ausgangsbasis für die Entwicklung von werteorientierter Führungs- und Teamkultur

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Henriette Bohn

Im April 2013 wurde im Rahmen der Personalentwicklung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns unter Schirmherrschaft der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow und dem Polizeipräsidium Rostock ein Pilotprojekt gestartet, welches direkt an der Führungs- und Teamkultur ansetzt. Dieser Artikel bietet die theoretischen Hintergründe zur Entwicklung und Durchführung des Projekts. Auf Basis von Theorien der Gruppen- und der Organisationsentwicklung wird hier ein Modell vorgestellt, welches den Reifegrad von Führungs- und Teamkultur abbildet. Kulturen sind wandlungsfähig, seien es nationale Kulturen, Organisationskulturen oder die Kultur des Umgangs, die in einer Dienstgruppe vorherrscht. Organisationen wie die Polizei geraten unter Wandlungsdruck, weil sich in der Gesellschaft ein Wertewandel vollzieht und Überlegungen aus der Team- und Organisationsentwicklung neuere Ansätze für Führung und Zusammenarbeit bieten. Diese richten sich auf die Passung von organisationalen und individuellen Werten und auf einen bewussten Umgang mit Generationenkonflikten aus und beziehen innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen Werte und berufliche Vorstellungen verschiedener Mitarbeitergenerationen ein. Modelle der Gruppen-, Organisations- oder Kulturentwicklung sollten demnach in der polizeilichen Führungslehre und Organisationsgestaltung berücksichtigt werden. Sie bieten den Ausgangspunkt für die Analyse des Entwicklungsstandes und zeigen entsprechenden Bedarf zur Begleitung von Entwicklungsprozessen auf. Deswegen werden im hier entwickelten Modell neben der Beschreibung des Entwicklungsstandes auch erste Gründe für das Verweilen oder Aufrechterhalten der einzelnen Phase und entsprechender Entwicklungs- oder Förderungsbedarf vorgeschlagen. Ein zweiter Artikel wird in der folgenden Ausgabe des SIAK-Journals eine mögliche praktische Umsetzung durch einen werteorientierten Ansatz zur Entwicklung von Führungs- und Teamkultur darbieten und das gegenwärtig laufende Pilotprojekt vorstellen (siehe Abschnitt 3. – Ausblick).

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Risikoeinschätzung von Elektroschockdistanzwaffen

Eine Übersichtsarbeit aus gerichtsärztlicher Perspektive

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Sebastian Nico Kunz, Christina Grove

Elektroschockdistanzwaffen (Conducted Electrical Weapons – CEW) führen bei einem Körpertreffer zur Abgabe hochfrequenter Stromimpulse mit hoher Stromspannung und geringer Stromstärke. Eine hierdurch hervorgerufene, willentlich nicht beeinflussbare, allgemeine Muskelkontraktion bedingt eine kurzzeitige Handlungsunfähigkeit der getroffenen Person. Mit Hilfe von human- und tierexperimenteller Forschung sowie der Erstellung komplexer Computersimulationsmodelle konnte die physische Wirkung auf den menschlichen Körper von unterschiedlichen Blickwinkeln analysiert werden. Der genaue elektrophysiologische Wirkungsmechanismus von CEW konnte hierdurch jedoch noch nicht vollständig geklärt werden. Auch war es bisher nicht möglich, eine konkrete Gefährdungsschwelle für die Auswirkungen von CEW-Impulsen zu ermitteln. Dies ist sicherlich einer der Gründe, warum die pathophysiologischen Wirkungen dieser Geräte in der wissenschaftlichen Literatur zum Teil unterschiedlich bewertet werden. In der Mehrzahl der Publikationen konnte bisher kein direkter Kausalzusammenhang zwischen klinisch relevanten pathophysiologischen Veränderungen und dem Beschuss einer gesunden Person mit CEW belegt werden. Für den Exekutivbeamten kann hieraus gefolgert werden, dass unter Vorbehalt psychisch und/oder physisch beeinträchtigter Personen der fachgerechte Einsatz von CEW als unbedenklich eingestuft werden kann.

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