Ausgabe 4/2016


Wie kommt die Gewalt in die Weltreligionen?

Zur Prävention von religiös gerechtfertigtem Extremismus

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Michael Blume

In der populären Wahrnehmung gibt es eher friedliche und eher kriegerische Religionen, beispielsweise den Buddhismus und den Islam. Doch eine religionswissenschaftliche Analyse zeigt, dass keine Religion dagegen gefeit ist, auch gewaltbejahende Varianten auszuprägen; wie umgekehrt jede Religion auch friedfertig und lebensförderlich ausgelegt werden kann. Allen gewaltbereiten Gruppen – ob politisch-ideologischer oder religiöser Art – gemeinsam ist ein Verschwörungsglaube, der eine weltbestimmende Übermacht des Bösen behauptet und auch terroristische Gewalt entsprechend als Notwehr zu rechtfertigen versucht. Als vermeintliche Superverschwörer werden dabei regelmäßig Juden (Antisemitismus) bzw. Illuminaten und die von ihnen kontrollierten US-Eliten (Antiamerikanismus) identifiziert. Durch die neuen, digitalen Medien wird die Vernetzung und Rekrutierung entsprechend Gleichgesinnter beschleunigt und vorangetrieben. In großen Teilen der arabisch-islamischen Welt wie auch in Russland, Venezuela und einigen afrikanischen Staaten begünstigen zudem Öl- und Gasrenten die Verfestigung autoritärer Strukturen und Mentalitäten. Der Artikel schließt mit konkreten Vorschlägen zur Prävention von Radikalisierungsprozessen unter Religionsgemeinschaften.

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Die Täterinnen und Täter des Menschenhandels in Deutschland.

Teil 1: Forschungsstand und Forschungsfragen eines Projekts

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Bettina Zietlow, Dirk Baier

Das Delikt des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird im Zusammenhang mit der Änderung des Prostitutionsgesetzes in Deutschland derzeit wieder häufiger diskutiert. Über die Täterinnen und Täter dieses Delikts ist bislang zugleich nur wenig bekannt. In diesem Beitrag wird u.a. unter Rückgriff auf die Bundeslagebilder Menschenhandel das Wissen zu den Täterinnen und Tätern vorgestellt. Zudem werden Forschungsfragen und methodisches Vorgehen eines empirischen Forschungsprojekts präsentiert, das sich mittels Interviews von Expertinnen und Experten u.a. dem Vorgehen von Täterinnen und Tätern des Menschenhandels widmen sollte. In der nächsten Ausgabe der Zeitschrift werden die Ergebnisse der Interviews ausführlich berichtet.

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Suggestion.

Die Bedeutung des Phänomens im Rahmen polizeilicher Vernehmungen

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Sandra Reinhold, Claudia Schweizer, Guntram Scheer

Das Phänomen Suggestion ist weit verbreitet. Im Alltag begegnen wir ihm häufig und meist unbewusst. Dozenten oder Vortragende stellen bei kniffligen Problemen gerne Suggestivfragen, um den Zuhörern auf die Sprünge zu helfen, Ehepartner können sie bei einem Streit oft nicht vermeiden und in der Werbung soll ihr Gebrauch dazu führen, dass bestimmte Produkte vermehrt gekauft werden. Die beeinflussende Wirkung von Suggestivfragen konnte auch in Bezug auf die polizeiliche Vernehmungssituation mehrfach nachgewiesen werden. Ihre Verwendung durch den Vernehmenden vermag unter Umständen zu einer falschen Vorstellung bzw. Erinnerung beim Gesprächspartner führen, die wiederum in einer nicht wahrheitsgemäßen Aussage resultieren kann. Gerichtsprozesse basieren jedoch auch heute noch zu einem großen Teil auf dem gesprochenen Wort in der Verhandlung. Unbewusst falsche Aussagen in Vernehmungen bei Polizei oder vor Gericht können daher weitreichende Folgen haben.

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Flanierende Polizeiarbeit im Quartier

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Christiane Howe

Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Implikationen, die Herausforderungen und Chancen einer kommunikativen, eher Anlass unabhängigen, mitunter auch als präventiv bezeichneten polizeilichen Arbeit. Wie gewinnen Polizistinnen und Polizisten hier Informationen, Wissen und erhalten den Überblick? Was (er)schaffen sie mit dieser Arbeit? Die Arbeitsprozesse der Polizeieinheiten werden in ihrer Praxis nachvollzogen und anhand immer wiederkehrender, zyklischer Sequenzen beschrieben und analysiert.

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Raum für Kriminalität

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Johannes Luff

Neben dem Tatverdächtigen und dem Opfer gehört der Ort des Geschehens zu den Grundbestandteilen einer Straftat. Während die Polizei vorrangig personen- bzw. deliktsspezifisch ermittelt, zählt der Raumbezug von Kriminalität bzw. allgemeiner die Kriminalgeografie seit fast 200 Jahren zu den relevanten Analysefeldern der Kriminologie. Menschliche Interaktionen ereignen sich immer zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Raum und müssen auch vor diesem "Koordinatensystem" analysiert werden. Hinsichtlich der Bedeutung des Raums für die Begehung von Straftaten zeichnet sich in der Kriminalität der letzten Jahre ein Wandel ab: Durch das Aufkommen und die Zunahme von Cyber Crime entwickelt sich begleitend zum realen mit dem virtuellen Raum eine Alternative, in der sich der Täter mehr Anonymität und damit eine geringere Aufklärungswahrscheinlichkeit verspricht. Diese räumlichen Verlagerungstendenzen von Kriminalität sind der Anlass, im Folgenden die Beziehungen zwischen menschlichen Emotionen, verschiedenen Raum-Dimensionen und Kriminalität aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten.

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Die Kennzeichnungspflicht geschlossener Polizeieinheiten.

Eine Analyse der Situation in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der parteipolitischen Standpunkte

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Andreas Regler

Obwohl in Deutschland seit Jahren ein starkes Vertrauen in die Institution Polizei besteht, wurden trotzdem immer wieder Forderungen nach der Einführung einer so genannten Kennzeichnungspflicht für die Beamten geschlossener Polizeieinheiten, die insbesondere bei Demonstrationen zum Einsatz kommen, laut. Seitens der Polizei wie auch der Politik wurde dies lange Zeit ignoriert. In den letzten Jahren lässt sich in diesem Bereich jedoch ein signifikantes Umdenken feststellen. Mittlerweile führen immer mehr Bundesländer in Deutschland eine solche Kennzeichnungspflicht ein. Der Artikel zeichnet diesen Politikwandel nach und arbeitet dabei diejenigen Faktoren heraus, die einen solchen Wandel begünstigen. Darüber hinaus stellt er erste Erfahrungen mit den Kennungen sowie weiterhin bestehende Probleme vor.

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CEPOL – von der Council Decision zur CEPOL-Verordnung.

Neue Herausforderungen für die Europäische Polizeiakademie

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Wolfgang Willi

Die Europäische Polizeiakademie CEPOL war und ist in mehrfacher Hinsicht einem Transformationsprozess unterworfen. Im Herbst 2014 erfolgte ein Wechsel des Amtssitzes der Agentur, zudem trat mit 1. Juli 2016 die neue CEPOL-Verordnung in Kraft. Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Aspekten und Problemstellungen, die für die Zukunft der Akademie eine entscheidende Weichenstellung bedeuten.

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Die Verhaftung durch Polizei und Gendarmerie von 1775 bis 1862

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Helmut Gebhardt

Die Vornahme von Verhaftungen wurde in Österreich erst 1862 grundrechtlich abgesichert. Mit diesem Artikel soll ein Blick auf die davor geltenden Regelungen für die staatlichen Sicherheitskräfte geworfen werden. Dabei zeigt sich, dass bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als zunächst in Wien und dann in weiteren Städten der Monarchie Polizeiämter errichtet wurden, diesbezügliche Normierungen geschaffen wurden, die allerdings zunächst nur in internen Dienstvorschriften verankert waren. Dann traten aber bald Bestimmungen in den allgemeinen Strafprozessgesetzen hinzu, die beim polizeilichen Vorgehen zu beachten waren. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhielt auch die damals neu errichtete Gendarmerie Regulative, mit denen Festnahmen durch die neuen Exekutivorgane in geordnete Bahnen gelenkt wurden. All diese Vorschriften für Polizei und Gendarmerie enthielten zwar einerseits enge allgemeine Grenzen, andererseits aber noch in etlichen Fällen einen zu großen Ermessensspielraum, der willkürliche Verhaftungen ermöglichte.

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