TY - JOUR AB - In einem vorangegangenen Beitrag aus dem Jahre 2016 wurden die Gesetzgebung und Fiskalpolitik am Beginn des Automobilismus bis zum Untergang der österreichischungarischen Monarchie behandelt (Blasi 2016). Zur Erinnerung, damals wurde noch vor den Folgen einer restriktiven Verkehrspolitik gewarnt, um das Aufkommen des "zarten Pflänzchens Automobilismus" und den damit verbundenen Wirtschaftszweig nicht zu gefährden. Mit dem Ende der Monarchie sah sich "Rest-Österreich" mit großen wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Davon waren auch die Automobilfabriken des klein gewordenen Österreich schwer betroffen. Aus einem Importland, dessen heimische Kraftfahrzeugindustrie nur etwa die Hälfte des Fahrzeugbestandes abdecken konnte, wurde über Nacht eine Exportindustrie, die bis zum "Anschluss" schwer unter Druck stand. Zunächst erreichten die Preise für Automobile phantastische Höhen und auch die Betriebskosten schnellten gewaltig in die Höhe, so dass der Mittelstand nicht mehr mithalten konnte. Mit der Währungssanierung konnte die wirtschaftliche Lage stabilisiert werden und es folgte eine Phase der Prosperität, die allerdings mit dem "Schwarzen Freitag" im Jahre 1929 ein jähes Ende fand. Was folgte, war eine neuerlich von wirtschaftlichen Schwierigkeiten geprägte Phase. Eine Besonderheit des Automobilismus in der Ersten Republik war, dass auch hier die Politik spürbar wurde. Als die Monarchie zerfiel, überlebten zwei Strukturelemente: die Länder und die politischen Parteien. Die österreichischen Parteien mit ihren scharfen ideologischen Profilierungen (katholisches Leben versus sozialistisches Leben) hatten sich rasch als Weltanschauungsparteien formiert. Diese beiden Lager sollten sich bis zum Ende Österreichs unversöhnlich gegenüberstehen. Straßenverkehrs- und Steuerrecht erfuhren auf Grund der Entwicklung des Automobilismus in der Ersten Republik Änderungen, wobei speziell Letzteres auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Staates oft Anlass für heftige Auseinandersetzungen war und sich die diversen Geldbeschaffungsideen als kontraproduktiv erweisen sollten. Im März 1938 erfolgte dann der "Anschluss", wodurch Österreich Teil des Deutschen Reiches wurde und deutsches Recht auf dem Kraftfahrzeugsektor zur Anwendung kam. AU - Blasi, Walter DO - 10.7396/2017_4_G ET - 4/2018 KW - Kraftfahrwesen Automobilismus Gesetzgebung Fiskalpolitik Erste Republik LA - ger M1 - 4 PY - 2017 SN - 1813-3495 SP - 80-99 ST - Die Verrechtlichung des Autofahrens in der Ersten Republik. Gesetzgebung und Fiskalpolitik von 1918–1938 T2 - SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis TI - Die Verrechtlichung des Autofahrens in der Ersten Republik. Gesetzgebung und Fiskalpolitik von 1918–1938 UR - http://www.bmi.gv.at/104/Wissenschaft_und_Forschung/SIAK-Journal/SIAK-Journal-Ausgaben/Jahrgang_2017/files/Blasi_4_2017.pdf VL - 14 ID - 616 ER -