Ausgabe 4/2020


Polizeivertrauen – Organisationsziel und strategische Kennzahl? Ergebnisse unter Berücksichtigung von Krisensituationen am Beispiel der Corona-Pandemie

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Judith Hauber, Hendrik Thurnes

Das Vertrauen in staatliche Institutionen und insbesondere in die Polizei ist als Grundvoraussetzung für die Legitimität und Effektivität ihres Handelns anzusehen, da es die Basis von Einwilligung in und Kooperation mit dem staatlichen Gewaltmonopol darstellt. Der aktuelle gesellschaftspolitische Diskurs macht dies an verschiedenen Beispielen (Black Lives Matter-Proteste, Grundrechte-Demonstrationen) besonders deutlich. Es stellt sich daher die Frage, wie das Vertrauen in die Polizei als Organisationsziel und strategische Kennzahl messbar gemacht, aber auch beeinflusst werden kann. Im folgenden Beitrag wird deutlich, dass es sich beim Polizeivertrauen um ein mehrdimensionales Konstrukt handelt, das weiterer Forschung bedarf. Gleichermaßen wird deutlich, dass die polizeiliche Praxis sowie auch eine neu anzudenkende behördliche Sicherheitskommunikation wissenschaftliche Erkenntnisse zu strategisch relevanten Fragestellungen benötigen.

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Relevanz von Autorität und Respekt für polizeiliches Handeln. Wie entstehen polizeiliche Autorität und Respekt und wie können sie in polizeiliches Handeln integriert werden?

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Matthias Weber

Für Polizisten ist es nach wie vor eine Priorität, auf Respektlosigkeiten von Seiten der Bürger angemessen zu reagieren. In der Forschung wird ein Zusammenhang zwischen Wahrnehmung von polizeilicher Autorität und Gewaltanwendung als Reaktion auf so genannte Respektlosigkeiten betont. Um dem Umgang mit herausfordernden Situationen im Polizeialltag zu begegnen, lohnt es sich, diesbezüglich ein Curriculum in die polizeiliche Ausbildung zu integrieren. Ein solches Curriculum sollte zunächst theoretische Grundlagen davon vermitteln, welche Formen von Autorität es gibt, welche Autoritätsformen in polizeilichem Handeln auftauchen können und eine theoretische Grundlage davon vermitteln, wie der Einsatz von polizeilicher Autorität und der Respekt, den sich Polizisten ersehnen, zusammenhängen. Dieser Artikel erörtert diese theoretischen Grundlagen, um daraus ein umfassendes Ausbildungscurriculum zu erstellen und zeigt auch erste Schritte auf, in denen die Inhalte bereits in Ansätzen im Studium an Polizisten vermittelt wurden.

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Einsatzführung: Arbeit, Leistung und Erfolg der Stabsarbeit. Erkenntnisse aus einer Dissertation zur Beurteilung von Einsätzen unter Führung von Stäben

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Dominic Gißler

Stäbe sind im Kontext von Gefahrenabwehr und Krisenmanagement ein besonderes Führungsmittel. Sie markieren in der Regel die höchste Instanz eines Führungssystems und werden zur Führung der anspruchsvollsten Einsätze eingesetzt. Trotz klarer fachlicher Prägungen sind sie zwischen unterschiedlichen Organisationen vergleichbar. In einem Forschungsprojekt wurden der Weg der Herbeiführung und die Resultate von Einsätzen unter der Führung von Stäben untersucht. Führungsleistungen sind es demnach grundlegend als Stab zu funktionieren, Einsätze führbar zu machen, Zeitvorteile gegenüber dem natürlichen Ereignisverlauf zu erarbeiten und den Ereignisfortgang zu beeinflussen. Einsatzergebnisse sind die Stabilisierung bzw. Wiedereinlenkung des Zielsystems und die Wahrnahme der organisationalen Souveränität als Vermeidungsziele. Diese Resultate werden am allgemeinen Anspruch an Stäbe gemessen, der sich aus der Universalität dieses Führungsmittels als Generalinstrument ergibt. Als ausreichende bzw. erwartungsgemäße Führungsleistung gilt demnach, kurz gesagt, wenn durch den Stab die Voraussetzungen für operative Einheiten geschaffen wurden, um für die jeweilige Situation das bestmögliche Ergebnis (Systemzustand) herbeizuführen. Die Befunde ermöglichen einerseits eine nachvollziehbare Beurteilung der Stabsarbeit sowie andererseits die Ausrichtung der Einsatzführung auf die erwarteten Ergebnisse.

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Zentrale Daten des Rechtsschutzbeauftragten 2019

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Manfred Burgstaller, Ernst Eugen Fabrizy, Susanne Rosenmayr

Der Rechtsschutzbeauftragte (fortan kurz: RSB) beim Bundesminister für Inneres (BMI), Manfred Burgstaller, veröffentlicht – gemeinsam mit den jeweils an der Publikation mitarbeitenden Mitgliedern seines Rechtsschutzteams – seit vielen Jahren regelmäßig Informationen über seine konkrete Tätigkeit im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr. Diese dem Transparenzanliegen des RSB dienende Übung wird mit dem vorliegenden Beitrag fortgeführt, der eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten der Berichte zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz (PStSG) aus dem Jahr 2019 bietet. Die Erhebung der Daten aus den Meldungen zum SPG wurde von Susanne Rosenmayr, aus den Meldungen zum PStSG von Angelika Zotter durchgeführt. Frau Zotter hat mit Anfang März 2020 ihre Stellung als wissenschaftliche Referentin des RSB über eigenen Wunsch aufgegeben und konnte daher an dieser Publikation nicht mehr mitwirken. Die Auswahl und Aufbereitung der im Folgenden präsentierten Daten aus den beiden, auf Ersuchen des RSB und im Einvernehmen mit diesem, vom stv. RSB Ernst Eugen Fabrizy verfassten und vom RSB dem BMI übermittelten Jahresberichten 2019 erfolgte durch Manfred Burgstaller, Ernst Eugen Fabrizy und Susanne Rosenmayr gemeinsam.

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Zwischen Harmonie und Zerrüttung. Das Verhältnis zwischen Europäischer Kommission und EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres. Teil 2

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Antonio-Maria Martino

Im Jahr 1992 erhielt die Europäische Union (EU) durch den Vertrag von Maastricht Kompetenzen im Bereich Justiz und Inneres (JI-Bereich). Das heute als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ betitelte Kompetenzgebiet hat sich seitdem zu einem der fruchtbarsten, aber auch umstrittensten Politikbereiche der Union entwickelt. Seit dem Vertrag von Lissabon teilen sich die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten Kompetenzen für den gesamten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Bereits vor dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags veränderte sich das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Die Europäische Kommission – auch gestützt durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – trachtete zusehends nach der Führung bei der Politikgestaltung. Die Mitgliedstaaten und damit der EU-Rat versuchen hingegen, die nationalstaatlichen Prärogativen hervorzuheben. Im Beitrag werden mögliche Wege zur Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit in den kommenden Jahren skizziert.

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Similarity in Faces and How it is Influenced by Proximity

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Ján Janek

The aim of this work was to attempt to replicate the finding by Casasanto (Casasanto 2008) who studied the relationship between similarity and proximity in abstract words, unfamiliar faces and common objects and one of his findings (upon which this research paper is built) was that the closer faces are to each other, the more dissimilar they appear. And to test a possible explanation. Casasanto’s paper used the conceptual metaphor theory that similarity is closeness, however his results suggested that while words are judged to be more similar when presented spatially close, faces are judged to be more different. This project explored this phenomenon further and studied it in two separate experiments by testing both similarity of pairs of faces and accuracy in deciding whether they are of the same person over two experiments. Next, this experiment was to try and provide a potential explanation for this effect, which is the secondary hypothesis: faces distort their immediate surrounding which was studied by testing the point of subjective equality of two vertical and straight lines – one near and one further from an unfamiliar face. Should the line closer to the face be distorted, it would help provide an explanation as to why faces that are closer together might be judged as different. Regarding the primary hypothesis, no effect of distance was found for either the similarity rating or the matching task. Bayesian analysis provided support of the null hypothesis. However, there was evidence for the secondary hypothesis. There appears to be no effect present on similarity and accuracy when manipulating the distance between two unfamiliar faces. There is an effect however when the face distorted the line that was closer to it. A second experiment replicated the original study by Casasanto more exactly, presenting the two faces sequentially, rather than simultaneously. Again, however, no effect of distance was found; results were consistent with the first experiment.

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„Aktenmäßige Geschichten“ und „Vigilanten“. Zur Geschichte der Dunkelziffer im frühen 19. Jahrhundert

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Sophie Ledebur

Sei es eine dunkle Ahnung, erfahrungsbasierte Vermutung, approximative Schätzung oder methodisch gestützte Hypothese – die Rede von einer Dunkelziffer markiert ein bedrohliches Ausmaß unbekannter Vorgänge. Realität und Fiktion sind in diesem Begriff wie untrennbar miteinander verwoben. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Verweis auf eine zumeist „hohe Dunkelziffer“ zu einem zentralen sicherheitspolitischen Argument reüssiert. Die Dunkelfeldforschung nimmt gegenwärtig eine große Bedeutung in der evidenzbasierten und präventiv ausgerichteten Kriminalpolitik ein. Entgegen ihrer aktuellen Konjunktur liegt jedoch die Geschichte des unentdeckten Verbrechens weitgehend im Dunklen. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der an der Schwelle zur Moderne an das Licht der Öffentlichkeit gerückten „Kriminalitätswirklichkeit“ und den, aufs Engste mit ihr verbunden, forcierten Maßnahmen zu ihrer Erfassung. Die Analyse der Praxis der Strafverfolgung des frühen 19. Jahrhunderts erlaubt einen Einblick in die Frage, wie das unentdeckte Verbrechen zu einem Gegenstand der Aufmerksamkeit werden konnte. Bemerkenswerterweise manifestierte sich das Phänomen der Entkoppelung realer Vorkommnisse von ihrer faktischen Erfassbarkeit im Zuge einer ab dem späten 18. Jahrhundert veränderten Sichtweise auf nicht sesshafte und der Delinquenz und des Verbrechens verdächtigten Teile der Gesellschaft. „Vaganten“ und „Gauner“ figurierten zunehmend als ein Topos der Bedrohung. Das nur wenig bestimmbare Ausmaß einer scheinbar homogenen Gruppe und deren repressive Verfolgung befeuerten einander wechselseitig. In den Blick zu rücken gilt es ein prekäres Verhältnis zwischen einem unsicheren, limitierten oder gar absoluten Nichtwissen und den mit der Rede von einer „hohen Dunkelziffer“ in Gang gesetzten Interventionen.

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