Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020 (AMIF) - Unionsmaßnahmen

Auf Initiative der Europäischen Kommission kann der AMIF 2014-2020 verwendet werden, um länderübergreifende Maßnahmen oder Maßnahmen zu finanzieren, die für die Union von besonderem Interesse sind (im Folgenden "Unionsmaßnahmen") und die allgemeinen und spezifischen Ziele gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 betreffen.

Förderfähig sind Unionsmaßnahmen, die insbesondere auf Folgendes abzielen:

  • Förderung der Zusammenarbeit in der Union bei der Umsetzung des Unionsrechts und beim Austausch bewährter Vorgehensweisen im Asylbereich, insbesondere im Bereich der Neuansiedlung und der Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und/oder genießen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat, einschließlich durch Vernetzung und Informationsaustausch, der legalen Migration, der Integration von Drittstaaten, einschließlich Unterstützung bei der Ankunft und Koordinierungsmaßnahmen zur Förderung der Umsiedlung bei Gemeinschaften, die umgesiedelte Flüchtlinge aufnehmen sollen, und der Rückkehr
  • Einrichtung von länderübergreifenden Kooperationsnetzen und von Pilotprojekten, einschließlich innovativer Projekte, auf der Grundlage von länderübergreifenden Partnerschaften zwischen Einrichtungen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten, die zur Stimulierung der Innovationen sowie zur Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen gebildet werden
  • Untersuchungen und Forschungsarbeiten zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit in der Union im Bereich Asyl, Einwanderung, Integration und Rückkehr und einschlägigem Unionsrecht, sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen über bewährte Verfahren und sämtliche übrigen Aspekte der Asyl-, Einwanderungs-, Integrations- und Rückkehrpolitik einschließlich der Vermittlung der politischen Prioritäten der Europäischen Union nach außen
  • Entwicklung und Anwendungen von gemeinsamen Statistikinstrumenten, -methoden und -indikatoren zur Messung politischer Entwicklungen im Bereich Asyl, legale Migration und Integration und Rückkehr durch die Mitgliedstaaten
  • Vorbereitungs-, Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur administrativen und technischen Hilfe, die für die Durchführung der Asyl- und Zuwanderungspolitik erforderlich sind
  • Zusammenarbeit mit Drittländern auf der Grundlage des Gesamtansatzes der Union für Migration und Mobilität, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Rückkehrübernahmeabkommen, Mobilitätspartnerschaften und regionalen Schutzprogrammen
  • Informationsmaßnahmen und -kampagnen in Drittländern zur Stärkung des Bewusstseins für geeignete legale Migrationskanäle und für die Risiken der illegalen Einwanderung

Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich. Die Förderungen der Unionsmaßnahmen werden daher von der Europäischen Kommission vergeben. Grundlage dafür sind Jahresarbeitsprogramme der Europäischen Kommission. 

Kontaktstelle im BMI für die Unionsmaßnahmen 
Bundesministerium für Inneres (BMI), Referat V/A/4/b
E-Mail: BMI-V-A-4-b@bmi.gv.at
Telefon: +43 1 53 126-2785