Finanzrahmen 2021-2027

Begleitausschuss

Der Begleitausschuss ist Ausdruck des gelebten Partnerschaftsprinzips des AMIF, ISF und BMVI in der Förderperiode 2021-2027. Der Begleitausschuss ist binnen drei Monaten nach Genehmigung der Programme einzurichten und dient in erster Linie der Überwachung der Programmumsetzungen des AMIF, ISF und BMVI.

Der Begleitausschuss unterliegt einer Geschäftsordnung, die Interessenskonflikte ausschließen und Transparenz gewährleisten soll, insofern nehmen potenziell Begünstigte der Finanzierungsinstrumente nicht am Begleitausschuss teil.

Was ist der Begleitausschuss 2021-2027?

Für die Förderperiode 2021-2027 des AMIF, ISF und BMVI wurde ein Begleitausschuss eingerichtet. Dieser ist zuständig für die Prüfung und Durchführung der Programme der EU-Finanzierungsperiode 2021-2027 im Bereich des Inneren und soll entsprechend dem Partnerschaftsprinzip gewährleisten, dass wesentliche Entscheidungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie regionaler und lokaler Gebietskörperschaften beraten und abgestimmt werden.

Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung des Begleitausschusses geht insb. auf Art 38 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zurück.

Was sind die Aufgaben des Begleitausschusses 2021-2027?

Der Begleitausschuss 2021-2027 untersucht u.a.

  • Programmdurchführung und Zielerreichung,
  • Faktoren, die den Fortschritt der Programme des AMIF, ISF und BMVI beim Erreichen der Ziele beeinflussen,
  • den Beitrag der Programme zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, innere Sicherheit, Visumspolitik und Grenzverwaltung.

Der Begleitausschuss genehmigt u.a.

  • die für die Auswahl der Vorhaben verwendete Methodik,
  • die Jahresberichte,
  • den Evaluierungsplan und
  • Vorschläge der Verwaltungsbehörde für Programmänderungen.

Die sich in den Mitgliedern des Begleitausschusses spiegelnde gesellschaftliche, politische und kulturelle Vielfalt sowie bestehende Gemeinsamkeiten schaffen die benötigte Vielfalt, um ausgewogene, kompromissfähige Entscheidungen partnerschaftlich zu erarbeiten. Über aktuelle Vorhaben, geplante Entwicklungen und bisherige Änderungen in den Programmen werden die Mitglieder kontinuierlich informiert.

Wie ist der Begleitausschuss 2021-2027 zusammengesetzt?

Bei der Zusammensetzung des Begleitausschusses ist gem. Art 39 VO (EU) 2021/1060 eine ausgewogene Vertretung einschlägiger Behörden und zwischengeschalteter Stellen sicherzustellen.

Insofern setzt sich der Begleitausschuss 2021-2027 aus hochrangingen Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Außenresorts, des Bundeskanzleramts sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften, akademischer Einrichtungen und Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen.

Als beratende Mitglieder werden Vertretende der EU-Kommission am Begleitausschuss teilnehmen.

Die Arbeitsweise des Begleitausschusses wird durch dessen Mitglieder innerhalb der Geschäftsordnung festgelegt.