Organisierter Skiraum

Sicherer Pistenspaß - Presseaussendung der LPD Kärnten

Derzeit herrscht in Kärntens Skigebieten Hochsaison – zahlreiche Wintersportler tummeln sich auf den Pisten. Um Kollisionen bzw. schwere Unfälle zu vermeiden, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, so gilt für alle Beteiligten: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, wer einfach weiter fährt, macht sich strafbar!

In der aktuellen Wintersaison kam es bislang zu 76 Kollisionsunfälle, davon 24 mit Fahrerflucht. Hauptunfallursache ist dabei die unangepasste Geschwindigkeit. Sehr gute Pistenverhältnisse sowie das überwiegend gute Wetter verleiten oftmals dazu, schneller zu fahren, als es das eigene Können zulässt.
Wenn es zu einem Unfall kommt, gilt:
• Stehen bleiben und bei Notwendigkeit Erste Hilfe leisten!
• Identitäten austauschen, auch wenn vorerst keine Verletzungen vermutet werden!
• Als Zeuge zur Verfügung stehen!
Wer keine Hilfe leistet oder einen Verletzten im Stich lässt macht sich strafbar!

Um einen "kollisionsfreien Skiverkehr" auf den Pisten zu gewährleisten, werden die FIS-Regeln in Erinnerung gerufen.

FIS-Verhaltensregeln:

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen, sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und Signale beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Bei Unfällen im alpinen Gelände und im organisierten Skigebiet kommt auch der Polizeihubschrauber zum Einsatz
Foto: ©  Helmut Weixelbraun
Abtransport einer verletzten Person
Foto: ©  Helmut Weixelbraun
Erhebungen nach einem Unfall
Foto: ©  Helmut Weixelbraun

Artikel Nr: 17717 vom Mittwoch, 12. Februar 2020, 18:47 Uhr
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