Internationales Katastrophen-Management
Im Internationalen Katastrophen-Management gibt es
- die Europäische Zusammenarbeit im Katastrophen-Schutz und
- bilaterale Katastrophenhilfe-Abkommen.
Das sind Abkommen von Österreich mit einem anderen Staat.
Seit dem letzten Jahrhundert hat es einen sehr großen Anstieg gegeben an
- Umwelt-Katastrophen,
- Natur-Katastrophen und
- Technologie-Katastrophen.
Schuld daran sind:
- das Bevölkerungs-Wachstum
- wirtschaftliche Entwicklungen
- technische Entwicklungen und
- Veränderungen der Umwelt.
Es reicht oft nicht mehr aus, Katastrophen national in einem Land zu bekämpfen. Daher arbeiten mehrere Länder grenzüberschreitend zusammen.
Seit den 1980er-Jahren versuchen internationale Organisationen Pläne zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei Katastrophen zu entwickeln.
Vor allem diese Organisationen sind daran beteiligt:
Es geht um die Zusammenarbeit bei
von Katastrophen.
Wichtig sind dabei:
- die Festlegung von nationalen Kontakt-Stellen, das heißt, in jedem einzelnen Land.
- das Bereithalten von Ausrüstung und Personal für grenzüberschreitende Einsätze
- gemeinsame Ausbildung und gemeinsame Übungen mit Menschen aus anderen Ländern
- Zusammenarbeit in der Prävention.
Prävention sind Maßnahmen, die etwas verhindern sollen.
Wie ist das internationale Katastrophen-Management entstanden?
Im Jahr 1988 hat es ein schlimmes Erdbeben in Armenien gegeben.
Die UNO hat deshalb damit begonnen, die internationale Zusammenarbeit in der Katastrophen-Hilfe zu fördern.
1991 hat es eine Resolution der UNO gegeben.
Eine Resolution ist ein Beschluss.
In dieser Resolution wurden die Grundregeln für die internationale Katastrophen-Hilfe festgelegt. Die UNO hat eine führende Rolle bekommen. Die UNO leitet und organisiert die Maßnahmen der Katastrophenhilfe.
Österreich hat die internationalen Bemühungen von Anfang an sehr unterstützt.
Es gibt Internet-Plattformen, die helfen sollen, alle besser zu informieren:
Diese Plattformen sind alle auf Englisch.
Sehr wichtig ist auch die grenzüberschreitende Katastrophen-Hilfe.
Österreich hat deshalb mit fast allen Nachbarstaaten und mit mehreren anderen Staaten innerhalb Europas und außerhalb Europas Katastrophenhilfe-Abkommen abgeschlossen.
Diese Abkommen regeln die Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen durch die:
- Festlegung von Ansprechstellen
- Erleichterung des Grenzübertritts von Katastrophenhilfe-Teams und
- vereinfachte Einfuhr und Ausfuhr von Hilfsgütern und Ausrüstungs-Gegenständen.
Die Abkommen regeln auch
- die Einsatzführung
- den Kostenersatz
- Schadenersatz-Ansprüche und
- die Durchführung gemeinsamer Übungen.
Wenn es notwendig wird, koordiniert die Abteilung II/ORK/10 des Bundesministeriums für Inneres die internationalen Hilfs-Maßnahmen.
Koordinieren heißt leiten und organisieren.
Die Bundeswarnzentrale (BWZ) im Lagezentrum BMI ist in Österreich die zentrale 24/7 Kontaktstelle für internationale Hilfs-Ersuchen bei Katastrophenfällen.Die Bundes-Warnzentrale ist immer erreichbar.
Die Abkürzung für die Bundes-Warnzentrale ist BWZ.
Österreich war seit 2003 bei 100 Hilfsmaßnahmen im Rahmen der EU, NATO oder grenzüberschreitend aktiv beteiligt.