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Katastrophenhilfe der Bundesländer

Katastrophenhilfe und Katastrophenschutz sind alle Maßnahmen, die

  • Katastrophen verhindern sollen und
  • Auswirkungen von Katastrophen beseitigen und lindern sollen.

Katastrophen sind Ereignisse,

  • bei denen das Leben oder die Gesundheit vieler Menschen
  • die Umwelt oder
  • sehr viele Sachen gefährdet oder beschädigt werden.

Um die Gefahr oder den Schaden abzuwehren oder zu bekämpfen, muss eine Behörde die Kräfte und Mittel koordinieren.
Koordinieren heißt leiten und organisieren.

Für die Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz vor Katastrophen sind der Bund und die Bundesländer zuständig.
Vorbeugender Schutz heißt, man tut etwas, damit keine Katastrophe passiert.

Für die Katastrophenhilfe sind vor allem die Bundesländer zuständig.
Katastrophenhilfe ist notwendig, wenn eine Katastrophe droht oder schon passiert ist.
Katastrophenhilfe ist

  • Abwehr
  • Beseitigung oder
  • Linderung der Auswirkungen

von Katastrophen.

Die Bundesländer müssen Gesetze erlassen, die die Aufgaben der Einsatzleitung zwischen

  • Gemeinde
  • Bezirken und
  • Ländern

festlegen.

Die Bundesbehörden übernehmen die übergreifenden Aufgaben.
Das ist zum Beispiel der Strahlenschutz nach einem Atomunfall.

Die Bundesländer sind vor allem verantwortlich für die

  • Katastrophenhilfsdienste und
  • die Bereitstellung der Mittel, die für die Katastrophenhilfe notwendig sind.

Hier finden Sie Informationen über den Katastrophenschutz in den 9 österreichischen Bundesländern:

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