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Landes-Polizeidirektionen

Die Landes-Polizeidirektionen sind in Österreich seit 1. September 2012 die zuständige Sicherheits-Behörde auf Landes-Ebene.
Sie unterstehen dem Bundes-Ministerium für Inneres.
In jedem der 9 Bundes-Länder gibt es eine Landespolizei-Direktion.
Die Abkürzung dafür ist LPD.

Die Grund-Gliederung, also der Aufbau, wurde für alle Landes-Polizeidirektionen überall gleich festgelegt.
Nur Wien hat eine eigene Gliederung, weil es so groß ist. Der Landespolizei-Direktor von Wien heißt Landespolizei-Präsident.

Die Landespolizei-Direktion leitet und steuert den Polizeidienst und die Sicherheits-Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes.

Die Landes-Polizeidirektionen gliedern sich in die Geschäfts-Führung und in Fach-Abteilungen.

An der Spitze einer Landes-Polizeidirektion steht der Landes-Polizeidirektor. Er hat 2 Stellvertreter.

Der Landespolizei-Direktor selbst ist zuständig für:

  • die Gesamt-Leitung der Landes-Polizeidirektion
  • die Öffentlichkeits-Arbeit und
  • das Controlling, das alle Bereiche plant, steuert und kontrolliert.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Budget-Planung und Anschaffungs-Planung,
  • Personal-Entwicklung und
  • Dienstvollzugs-Angelegenheiten.

Der Landespolizei-Direktor Stellvertreter im Geschäfts-Bereich A ist zuständig für Strategie und Einsatz.

Strategie ist vor allem:

  • die langfristige Planung von Aufgaben,
  • den Kauf von Ausrüstung und Fahrzeugen,
  • der Personaleinsatz
  • und die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Einsatz-Bereich umfasst alle Aspekte des Einsatzes von Exekutivbeamten:

  • im Streifendienst und
  • im kriminalpolizeilichen Dienst, sowie
  • die Planung von Großeinsätzen.
    Großeinsätze sind Einsätze der Polizei an dem viele Personen beteiligt sind.

Der Landespolizeidirektor-Stellvertreter im Geschäftsbereich B ist zuständig für Verfahren und Dienst-Leistungen.

Zum Geschäftsbereich B gehören:

  • Rechts-Angelegenheiten, wie zum Beispiel:
  • die Unterstützung der nachgeordneten Dienststellen bei der Durchführung von Verwaltungs-Verfahren.
    Das ist zum Beispiel die Erteilung von Führerscheinen oder waffenrechtlichen Dokumenten.
  • die Bearbeitung von Anzeigen bis zur Verhängung einer Geldstrafe:
    zum Beispiel bei Verkehrs-Straftaten.
  • Budget
    Hier wird das Geld, das zur Verfügung steht, verwaltet.
  • Qualitäts-Management und Wissens-Management.
    Qualitäts-Management ist die Planung und Durchführung von Handlungen, die in einem Unternehmen den guten Wert der Produkte sichern sollen.
    Wissens-Management ist der bestmögliche Umgang mit Wissen.

Der Geschäfts-Führung unterstehen auch die Fach-Abteilungen der Landespolizei-Direktion:

  • die Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeiliche Abteilung,
  • die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung,
  • die Personal-Abteilung und
  • die Logistik-Abteilung.

Der Landespolizei-Direktion unterstehen auch operative Abteilungen. Das sind Abteilungen mit Polizisten, die Exekutiv-Dienst im jeweiligen Bundesland machen.

Dazu gehören:

  • die Landesverkehrs-Abteilung,
  • das Landes-Kriminalamt und
  • das Landes-Amt Verfassungs-Schutz.

Die Landespolizei-Direktion führt die Behörden der 1. Instanz fachlich im Zusammenhang mit polizeilichen Aufgaben.
Behörden 1. Instanz sind zum Beispiel Bezirks-Hauptmannschaften.

Die Landespolizei-Direktion führt die Stadtpolizei-Kommanden und Bezirkspolizei-Kommanden dienstrechtlich und organisatorisch.

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