Landes-Polizeidirektionen
Die Landes-Polizeidirektionen sind in Österreich seit 1. September 2012 die zuständige Sicherheits-Behörde auf Landes-Ebene.
Sie unterstehen dem Bundes-Ministerium für Inneres.
In jedem der 9 Bundes-Länder gibt es eine Landespolizei-Direktion.
Die Abkürzung dafür ist LPD.
Die Grund-Gliederung, also der Aufbau, wurde für alle Landes-Polizeidirektionen überall gleich festgelegt.
Nur Wien hat eine eigene Gliederung, weil es so groß ist. Der Landespolizei-Direktor von Wien heißt Landespolizei-Präsident.
Die Landespolizei-Direktion leitet und steuert den Polizeidienst und die Sicherheits-Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes.
Die Landes-Polizeidirektionen gliedern sich in die Geschäfts-Führung und in Fach-Abteilungen.
An der Spitze einer Landes-Polizeidirektion steht der Landes-Polizeidirektor. Er hat 2 Stellvertreter.
Der Landespolizei-Direktor selbst ist zuständig für:
- die Gesamt-Leitung der Landes-Polizeidirektion
- die Öffentlichkeits-Arbeit und
- das Controlling, das alle Bereiche plant, steuert und kontrolliert.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Budget-Planung und Anschaffungs-Planung,
- Personal-Entwicklung und
- Dienstvollzugs-Angelegenheiten.
Der Landespolizei-Direktor Stellvertreter im Geschäfts-Bereich A ist zuständig für Strategie und Einsatz.
Strategie ist vor allem:
- die langfristige Planung von Aufgaben,
- den Kauf von Ausrüstung und Fahrzeugen,
- der Personaleinsatz
- und die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Einsatz-Bereich umfasst alle Aspekte des Einsatzes von Exekutivbeamten:
- im Streifendienst und
- im kriminalpolizeilichen Dienst, sowie
- die Planung von Großeinsätzen.
Großeinsätze sind Einsätze der Polizei an dem viele Personen beteiligt sind.
Der Landespolizeidirektor-Stellvertreter im Geschäftsbereich B ist zuständig für Verfahren und Dienst-Leistungen.
Zum Geschäftsbereich B gehören:
- Rechts-Angelegenheiten, wie zum Beispiel:
- die Unterstützung der nachgeordneten Dienststellen bei der Durchführung von Verwaltungs-Verfahren.
Das ist zum Beispiel die Erteilung von Führerscheinen oder waffenrechtlichen Dokumenten.
- die Bearbeitung von Anzeigen bis zur Verhängung einer Geldstrafe:
zum Beispiel bei Verkehrs-Straftaten.
- Budget
Hier wird das Geld, das zur Verfügung steht, verwaltet.
- Qualitäts-Management und Wissens-Management.
Qualitäts-Management ist die Planung und Durchführung von Handlungen, die in einem Unternehmen den guten Wert der Produkte sichern sollen.
Wissens-Management ist der bestmögliche Umgang mit Wissen.
Der Geschäfts-Führung unterstehen auch die Fach-Abteilungen der Landespolizei-Direktion:
- die Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeiliche Abteilung,
- die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung,
- die Personal-Abteilung und
- die Logistik-Abteilung.
Der Landespolizei-Direktion unterstehen auch operative Abteilungen. Das sind Abteilungen mit Polizisten, die Exekutiv-Dienst im jeweiligen Bundesland machen.
Dazu gehören:
- die Landesverkehrs-Abteilung,
- das Landes-Kriminalamt und
- das Landes-Amt Verfassungs-Schutz.
Die Landespolizei-Direktion führt die Behörden der 1. Instanz fachlich im Zusammenhang mit polizeilichen Aufgaben.
Behörden 1. Instanz sind zum Beispiel Bezirks-Hauptmannschaften.
Die Landespolizei-Direktion führt die Stadtpolizei-Kommanden und Bezirkspolizei-Kommanden dienstrechtlich und organisatorisch.
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