Asyl
Förderungen „Asyl, Migration und Rückkehr“
Allgemeine Informationen zum Thema Förderungen im BMI finden Sie unter Förderungen.
Informationen zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finden Sie hier.
Die Abteilung V/A/4 (BMI-V-A-4@bmi.gv.at bzw. +43 1 531 26-2785) ist die zuständige Förderstelle im Bundesministerium für Inneres für Projektförderungen im Themenbereich "Asyl, Migration und Rückkehr“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats stehen Ihnen gerne für Fragen im Zusammenhang mit Projektförderungen im Bereich Asyl, Migration und Rückkehr zur Verfügung.
Allgemeines
Eine Antragstellung kann grundsätzlich jederzeit an BMI-V-A-4@bmi.gv.at erfolgen – im Bereich der nationalen Förderungen wird die Projektförderung in Form einer laufenden Vergabe durchgeführt. Bitte verwenden Sie die dafür vorgesehenen Antragsformulare.
Nach Einlangen wird das Förderansuchen einer detaillierten inhaltlichen und finanziellen Bewertung unterzogen, auf deren Basis eine Zu- bzw. Absage erteilt wird.
Bewertet wird nach inhaltlichen Kriterien (passt das Projekt zu den Schwerpunkten?), nach Bedarf (ist die Durchführung der angedachten Maßnahme notwendig?), Kapazitäten des Antragstellers (kann der Antragsteller plausibel darlegen, das Projekt wie geplant durchzuführen?), Budget und Wirtschaftlichkeit (sind die veranschlagten Kosten projektrelevant, sinnvoll und angemessen). Letztlich kann eine Förderung nur erfolgen, wenn die budgetären Mittel zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit der laufenden Vergabe gilt ein „first come, first served“-Prinzip, das bedeutet, der früher eingereichte, positiv bewertete Antrag erhält den Vorzug bei knappen Budgetmitteln.
Im Bereich der Asyl-, Migrations- und Rückkehrförderungen werden ausschließlich Einzelförderungen – das heißt zeitlich begrenzte Projektförderungen vergeben! Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung und auch aus einer einmal gewährten Förderung kann kein Anspruch auf die Gewährung einer erneuten Förderung abgeleitet werden.
Im Falle einer positiven Entscheidung wird anschließend ein Vertragserstellungsprozess eingeleitet.
Die Durchführung des Projektvorhabens sollte grundsätzlich auf eine einjährige Laufzeit ausgelegt sein und ein Kalenderjahr nicht überschreiten. Das finanzielle Mindestfördervolumen sollte dabei vorzugsweise einen Betrag von € 20.000,00 nicht unterschreiten und eine Fördersumme von € 1 Mio. nicht überschreiten.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist ein ausgewogener Beitrag an Eigenmitteln, der in das Förderprojekt einfließen muss. Ist die Einbringung eines solchen Eigenmittelanteils nicht möglich, ist im Projektantrag eine hinreichende Begründung anzuführen.
So ein Fördervertrag zustande gekommen ist, werden die Fördermittel grundsätzlich wie folgt ausbezahlt: 40% nach erfolgter beidseitiger Unterfertigung des Fördervertrages. 40% nach Vorlage und Kontrolle eines inhaltlichen Zwischenberichts über den Projektverlauf und Projekterfolg sowie einer Ausgabenerklärung – sofern ein weiterer Finanzierungsbedarf nachgewiesen werden kann.
Bis zu 20% nach Vorlage eines inhaltlichen Endberichts über den Projektverlauf und Erfolg des Vorhabens sowie der Vorlage von projektrelevanten Originalbelegen. Die finanzielle Belegsprüfung erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bundes.
Es darf darauf hingewiesen werden, dass auch Rückforderungen von ausbezahlten Förderungen möglich sind – so zum Beispiel, wenn im Zuge der Endabrechnung keine ausreichend plausiblen Belege vorgelegt werden können oder natürlich auch, wenn das Projektziel deutlich verfehlt wurde.
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Thematische Schwerpunkte
Konkret stehen im Bereich der rein nationalen Förderungen folgende Maßnahmen zur Verfügung:
Asyl
Die Zielsetzung dieses Schwerpunktes ist es, Maßnahmen zu fördern, welche auf die rasche und einheitliche Abwicklung von Asylverfahren abzielen und zur Qualitätssicherung bzw. -entwicklung sowie zu strukturellen Verbesserungen im Asylbereich beitragen. Dazu sollen allgemeine Beratungs- und Betreuungsangebote für Asylwerberinnen und Asylwerber, beispielsweise im Bereich der psychologischen Betreuung oder der allgemeinen Betreuung von Asylwerberinnen und Asylwerbern (Tagesstrukturierungen, Wertschulungen, Traumabehandlung, etc.), aber auch Schulungen der Asylverwaltung, der Asylbehörde und der im Asylbereich relevanten Dolmetscher, anderen Behörden oder am Asylverfahren Beteiligter Umsetzung finden. Diesem Bereich sind ebenso Maßnahmen zur Unterstützung freiwilliger österreichischer Maßnahmen im Zusammenhang mit Neuansiedlung und humanitärer Hilfsaktionen, zuzuordnen. Zudem können Projekte, die zur Sensibilisierung/Information der Aufnahmegesellschaft oder zur Prävention von Konfliktpotentialen im gegenständlichen Zusammenhang beitragen, unterstützt werden. Gewaltschutz und –prävention sowie Deradikalisierung im Zusammenhang mit Risikogruppen stehen ebenso im Fokus.
Zur Zielgruppe der Maßnahme Asyl zählen primär Personen, die in Österreich um internationalen Schutz angesucht haben oder zu deren Aufnahme sich Österreich bereit erklärt hat. Die Maßnahmen können sich aber auch an (Asyl)Behörden bzw. an Gemeinden oder die ortsansässige Bevölkerung richten.
Migration
Dieser Schwerpunkt dient der Umsetzung von Maßnahmen, und Vorhaben, die den Zielen bzw. der Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie dienen, insbesondere Maßnahmen zum Erhalt der gesamtstaatlichen Stabilität und des sozialen Friedens. Projekte, die sich unter diesem Schwerpunkt um Fördermittel bemühen, tragen zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse bei, etwa durch sachliche und seriöse Informationsmaßnahmen (Veranstaltungen, Workshops, Schulungen, usw... ), wobei auch der Einsatz verschiedener Medien denkbar ist, oder auch durch die Beleuchtung verschiedenster Aspekte von Migration aus wissenschaftlicher Sicht. Zudem liegt ein Schwerpunkt auf Maßnahmen und Vorhaben auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die zur Umsetzung und Etablierung eines besseren Schutzsystems dienen.
Zur Zielgruppe dieser Maßnahmen gehört die österreichische Bevölkerung, sowie grundsätzlich alle an Migrationsprozessen Beteiligte, nicht zuletzt vor allem die inhaltlich befassten Behörden.
Rückkehr
Die Zielsetzung dieses Schwerpunktes ist es, die freiwillige Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in deren Herkunftsland zu forcieren bzw. deren Nachhaltigkeit zu unterstützen um Re-Migration zu vermeiden. Unterstützt werden sollen hier insbesondere innovative Modelle und gesamtstaatliche Ansätze, die zur Erreichung des definierten Ziels beitragen. Geförderte Projekte im Rahmen dieser Maßnahme können nicht nur in Österreich sondern auch in einem Drittstaat umgesetzt werden. Zudem sollen freiwillige Rückkehrer und Rückkehrerinnen im Rahmen von Reintegrations-Projekten bei der Wiedereingliederung in ihrem Heimatland unterstützt werden. Durch die individuell abgestimmten Reintegrationsmaßnahmen wird die Schaffung einer erneuten Existenzgrundlage im Herkunftsland ermöglicht und fördert somit auch eine Nachhaltigkeit der Rückkehr.
Als Zielgruppe dieses Schwerpunkts sind in Österreich aufhältige Drittstaatsangehörige, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, über einen Aufenthaltstitel (insbesondere als Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte) verfügen oder nicht bzw. nicht mehr aufenthaltsberechtigt sind.
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