Aufenthaltszwecke für Drittstaatsangehörige

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige werden nur für einen bestimmten Zweck erteilt.

Die wichtigsten Aufenthaltszwecke sind Aufenthaltstitel zur Arbeit/Erwerbstätigkeit, Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung und Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken. Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ist für langfristig in Österreich niedergelassene Drittstaatsangehörige vorgesehen.

Ein Aufenthaltstitel kann immer nur dann erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen dafür vorliegen. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind immer erforderlich. Informationen zu den besonderen Erteilungsvoraussetzungen, die für jeden Aufenthaltstitel anders sind, finden Sie auf der Unterseite zu jedem Aufenthaltstitel. Dort finden Sie auch Informationen über den Arbeitsmarktzugang.

Aufenthaltstitel zur Arbeit/Erwerbstätigkeit

Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung

Ob und welchen Aufenthaltstitel Familienangehörige erhalten können, hängt in erster Linie vom Aufenthaltstitel des Zusammenführenden Familienangehörigen in Österreich ab. In Frage kommen insbesonders folgende Aufenthaltstitel:

Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken

Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit dem BREXIT

Aufenthaltstitel zu weiteren Zwecken

Aufenthaltstitel zur langfristigen Niederlassung in Österreich

Auf der Migrationsplattform des Bundes (www.migration.gv.at ) finden Sie einen Quick Check, der Sie mit wenigen Fragen zum richtigen Aufenthaltstitel führt.

Findet sich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz für den geplanten Aufenthalt kein passender Aufenthaltstitel (Zweck) ist eine Zuwanderung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nicht möglich.