Aufenthaltsbewilligung – Forscher Mobilität

Die Aufenthaltsbewilligung „Forscher Mobilität“ berechtigt zum Aufenthalt in Österreich, wenn der Betreffende bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels Forscher eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist.

Die Aufenthaltsbewilligung „Forscher Mobilität“ ist mit der Dauer der Forschungstätigkeit in Österreich, längstens jedoch mit der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels „Forscher“ des anderen Mitgliedstaates befristet. Nähere Informationen zur allgemeinen Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.

Wer kann eine Aufenthaltsbewilligung „Forscher Mobilität“ erhalten?

Die Aufenthaltsbewilligung „Forscher Mobilität“ kann erteilt werden,

Wer über einen Aufenthaltstitel „Forscher“ eines anderen Mitgliedstaates verfügt, kann die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung „Forscher Mobilität“ im Inland beantragen.

Wann wird eine Aufenthaltsbewilligung „Forscher Mobilität“ ausgestellt?

Es müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sein.

Nähere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier. Sie finden eine Liste der notwendigen Dokumente und Nachweise im Antragsformular.

Was ist für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung „Forscher Mobilität“ zu beachten?

Eine Verlängerung ist bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 2 Jahren in Österreich möglich.

Können Familienangehörige in Österreich einen Aufenthaltstitel erhalten?

Familienangehörige können, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft erhalten.