Gebühren für EWR-Bürger und Bürgerinnen, Schweizer und Schweizerinnen und deren drittstaatsangehörige Familienangehörige

Nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes  sind für die Ausstellung von Dokumentationen folgende Gebühren zu entrichten. Die Behörde darf die Dokumentation erst ausstellen, wenn alle Gebühren bezahlt wurden.

  • Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltes: € 15
  • Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte: € 76

Zusätzlich Gebühren können bei Vorlage ausländischer Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) oder von Beilagen anfallen.

Für die Dokumentation eines in Österreich geborenen Kindes müssen bis zum 2. Geburtstag des Kindes keine Gebühren bezahlt werden.