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Rechtsschutz-Beauftragter


Der Rechtsschutz-Beauftragte beim Bundesministerium für Inneres

Der Rechtsschutz-Beauftragte oder die Rechtschutz-Beauftragte beim Bundesministerium für Inneres übernimmt den besonderen Rechts-Schutz im Ermittlungs-Dienst der Sicherheits-Behörden.

Das steht im Paragraf 91 a Absatz 1 Sicherheitspolizei-Gesetz
Die Abkürzung für das Sicherheitspolizei-Gesetz ist SPG.
Die Abkürzung für Rechtsschutz-Beauftragte ist RSB.

Derzeit gibt es einen Mann als Rechtsschutz-Beauftragten.

Der Rechtsschutz-Beauftragte überprüft verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungs-Maßnahmen. Dieser Ermittlungs-Dienst soll Straftaten verhindern.
Genaueres finden Sie unter dem Punkt Aufgaben.

Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Staatsschutz-Behörden in Anwendung des polizeilichen Staatsschutz-Gesetzes durchführen.
Die Abkürzung für polizeiliches Staatsschutz-Gesetz ist PStSG.

Die Betroffenen wissen zuerst nichts von den Ermittlungs-Maßnahmen, deshalb können sie auch kein Rechtsmittel dagegen einbringen.
Das kann der Rechtsschutz-Beauftragte für sie tun.

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Die Einrichtung des Rechtsschutz-Beauftragten

Beim Bundesministerium für Inneres gibt es einen Rechtsschutz-Beauftragten. Er muss den Rechts-Schutz der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen.
Das steht im Paragraf 91 a Absatz 1 des Sicherheitspolizei-Gesetzes.

Der Rechtsschutz-Beauftragte hat 3 Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

Der Rechtsschutz-Beauftragte und seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter müssen besonderes Wissen und Erfahrungen in Grund-Rechten und Freiheits-Rechten haben.

Sie müssen Juristinnen oder Juristen sein und mindestens 5 Jahre in einem Beruf gearbeitet haben, in dem ein Jus-Studium Voraussetzung ist.

Mindestens einer seiner Stellvertreterinnen oder Stellvertreter muss als Richterin oder Richter oder Staatsanwältin oder Staatsanwalt mindestens 10 Jahre tätig gewesen sein.
Nicht bestellt werden dürfen aktive Richter, Staats- und Rechtsanwälte sowie andere Personen, die vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen ausgeschlossen sind.
Geschworene und Schöffen sind Laienrichterinnen und Laienrichter.
Das sind Richterinnen und Richter, die bei bestimmten schweren Verbrechen mit Berufs-Richterinnen und Berufs-Richtern zusammenarbeiten.

Die Bundesregierung schlägt den Rechtsschutz-Beauftragten und die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vor.

Die 3 Präsidentinnen oder Präsidenten des Nationalrats werden dazu angehört.

Dann bestellt der Bundespräsident die Rechtschutz-Beauftragten für 5 Jahre.

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Rechtsschutz-Beauftragter und Stellvertreter

Generalprokurator in Ruhe, Professor Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist ab 1. Juli 2021 für die Dauer von 5 Jahren als Rechtsschutz-Beauftragter bestellt worden.

Stellvertreter sind:

  • Doktorin Beate Stolzlechner-Hanifle; sie wurde ab 1. Jänner 2017 für 5 Jahre bestellt.
  • Erster General-Anwalt in Ruhe, Doktor Wilfried Seidl wurde auch ab 1. Jänner 2017 für 5 Jahre bestellt und
  • außerordentliche Universitäts-Professorin in Ruhe, Doktorin Ursula Medigovic; sie wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2021 für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

General-Prokurator in Ruhe, Professor Doktor Ernst Eugen Fabrizy

  • Studium der Rechts-Wissenschaften an der Universität Wien
  • 1972 Doktorat der Rechts-Wissenschaften
  • 1972 bis 1975 Richteramts-Anwärter
  • 1975 Richter am BG Korneuburg und Richter-Amtsprüfung;
  • 1976 bis 1987 Staats-Anwalt bei der Staats-Anwaltschaft Wien;
  • 1988 bis 1991 Staats-Anwalt und Ministerial-Rat im Bundesministerium für Justiz
  • Leiter der Legislativ-Abteilung für formelles Straf-Recht. Diese Abteilung bereitet Gesetzes-Beschlüsse vor. Im formellen Straf-Recht sind die Regeln angeführt, nach denen ein Strafverfahren abläuft.
  • ab 2006 Erster Stellvertreter des Leiters der General-Prokuratur Die General-Prokuratur ist die höchste Staats-Anwaltschaft der Republik, sie hat Sonderaufgaben. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der General-Prokuratur
  • 2012 bis 2013 Leiter der General-Prokuratur
  • 2009 Verleihung des Berufstitels Professor
  • 2011 bis 2014 Lehrbeauftragter an der Universität Wien
  • 2016 bis 2021 stellvertretender Rechtsschutz-Beauftragter beim Bundesminister für Inneres.
  • Seit 2021 Rechtsschutz-Beauftragter beim Bundesminister für Inneres.

Doktorin Beate Stolzlechner-Hanifle

  • Studium der Rechts-Wissenschaften an der Universität Salzburg
  • Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Salzburg
  • Forschungs-Auftrag Republik-Flucht am Institut für Ost-Recht München
  • Geschäfts-Führerin des Salzburger Gesundheits-Fonds
  • seit 2017 stellvertretende Rechtsschutz-Beauftragte beim Bundesminister für Inneres.

Erster Generalanwalt in Ruhe, Doktor Wilfried Seidl

  • Studium der Rechts-Wissenschaften an der Universität Wien
  • 1975 Doktorat der Rechts-Wissenschaften
  • bis 1976 rechtskundiger Beamter der Bundespolizei-Direktion Wien
  • 1976 bis 1979 Richteramts-Anwärter
  • bis 1982 Richter, zunächst am Oberlandes-Gericht Wien, dann am Landes-Gericht Eisenstadt
  • 1980 bis 1992 Staats-Anwalt, zunächst in Eisenstadt, ab 1990 beim Bundesministerium für Justiz
  • ab 1992 Oberstaats-Anwalt bei der Oberstaats-Anwaltschaft Wien
  • 1999 Stellvertreter des General-Prokurators
  • 2012 Erster Stellvertreter des General-Prokurators
  • seit 2017 stellvertretender Rechtsschutz-Beauftragter beim Bundesminister für Inneres.

Außerordentliche Universitäts-Professorin in Ruhe, Doktorin Ursula Medigovic

  • Studium der Rechts-Wissenschaften an der Universität Salzburg
  • ab 1977 Universitäts-Assistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien
  • seit 2001 außerordentliche Universitäts-Professorin an der Universität Wien für Strafrecht und Kriminologie
  • 2004 bis 2010 Universitäts-Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz
  • 2010 Rückkehr an die Universität Wien als Dozentin für Strafrecht und Kriminologie
  • seit 2021 stellvertretende Rechtsschutz-Beauftragte beim Bundesminister für Inneres

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Kontakt

Die Geschäfts-Stelle des Rechtsschutz-Beauftragten ist in der Abteilung III/A/7 der Sektion III-Recht des Bundesministeriums für Inneres.

Referentinnen:
Mag. Marie Schweinzer
Abteilung III/A/7

Mag. Claudia Fuchs
Abteilung III/A/7

Sekretariat:
Martina Eigner
Abteilung III/A/7

Helene Györgyfalvay
Abteilung III/A/7

Geschäfts-Stelle:
Büro des Rechtsschutz-Beauftragten beim Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien

Telefon: +43 1 53 126-3216
Fax: +43 1 53 126-3178
E-Mail-Adresse: RSB@bmi.gv.at

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