Arbeitslosengeld RAUF!

(2. Mai bis 9. Mai 2022)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Arbeitslosengeld RAUF!"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 2. Mai 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 9. Mai 2022
Stichtag: 28. März 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Wir fordern vom Nationalrat eine Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes,

*mit der die Nettoersatzrate für die Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes – wenigstens auf 70 % - und entsprechend die Notstandshilfe sofort und dauerhaft erhöht wird

*und die Zumutbarkeitsbestimmungen entschärft werden sowie die Rechtsstellung der Arbeitslosen insgesamt verbessert wird."

Bevollmächtigter:

Norbert Bauer

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Irina Vána
Christine Angerer
Horst Huemer
Raimund Lechthaler

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Arbeitslosengeld RAUF!“ als Präsentationsgrafik (2 MB) oder als CSV-Datei (73,5 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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