ECHTE Demokratie - Volksbegehren

(17. April bis 24. April 2023)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 28. November 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"ECHTE Demokratie - Volksbegehren"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 17. April 2023
Ende des Eintragungszeitraumes: 24. April 2023
Stichtag: 13. März 2023

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung echter Demokratie in Österreich beschließen.

  1. Echte Demokratie = Absolutes Diktaturverbot!
    Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht.
  2. Versammlungsfreiheit
  3. Volksabstimmungen, die auch durch das Volk einleitbar sind (z.B. durch Volksbegehren)
  4. faires Wahlrecht, wo jede Stimme gleich viel zählt (z. B. keine %-Hürden)“

Bevollmächtigter:

Mag. Robert Marschall

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz
Gerlinde Wolz

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Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „ECHTE Demokratie - Volksbegehren“ als Präsentationsgrafik (2,7 MB) oder als CSV-Datei (75,7 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

 

Volksbegehren

Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode