Ethik für ALLE

(18. Jänner bis 25. Jänner 2021)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 23. Oktober 2020 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Ethik für ALLE"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes:  18. Jänner 2021
Ende des Eintragungszeitraumes:  25. Jänner 2021
Stichtag:  14. Dezember 2020

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Zur Erfüllung des Wertevermittlungsauftrages der Schule (§1(2) SchOG, Art14(5a) B-VG) fordern wir die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichtes in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht als Pflichtfach für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 12./13. Schulstufe. Ferner fordern wir:

  • Ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium als Mindestqualifikation für EthiklehrerInnen
  • Unvereinbarkeitsregeln für Ethik-und zugleich ReligionslehrerInnen
  • Ein Ethikfachinspektorat“

Bevollmächtigter:

Mag. Eytan Reif, BA

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Mag. Johannes Maria Zellinger
Helmut Dolezal
Mag. Heidrun Anna Andre
Michael Franz

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Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Ethik für ALLE“ als Präsentationsgrafik (1,6 MB) oder als CSV-Datei (75,2 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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