KEINE IMPFPFLICHT

(20. Juni bis 27. Juni 2022)

Downloads


Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 1. April 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"KEINE IMPFPFLICHT"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 20. Juni 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 27. Juni 2022
Stichtag: 16. Mai 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen und/ oder Menschen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und/oder im Privatbereich zu diskriminieren. Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollen in diesem Gesetz unter Strafe gestellt werden.“

Bevollmächtigter:

Mag. Florian Höllwarth

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Mag. Alexander Scheer
Mag. Karin Sorger
Mag. Gertrud Putz
Valentina Baumgartner

zurück zur Übersicht 

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „KEINE IMPFPFLICHT“ als Präsentationsgrafik (2,3 MB) oder als CSV-Datei (80 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

Volksbegehren

Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode