Kinderrechte-Volksbegehren

(19. September bis 26. September 2022)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 15. Juli 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Kinderrechte-Volksbegehren"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 19. September 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 26. September 2022
Stichtag: 16. August 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge:

1. die vollständige UN Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang heben,

2. den Import von Produkten, die Kinderarbeit im Produktionsprozess oder der Lieferkette aufweisen, verbieten,

3. in Schulen die tägliche Turnstunde einführen und dafür Sorge tragen, dass diese regional bezogenes Schulessen kostenlos anbieten,

4. für eine signifikante und nachhaltige Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes sorgen und

5. die staatliche Unterhaltsgarantie umsetzen. “

Bevollmächtigter:

Lukas Papula

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Mag. Marcus Hohenecker
Madeleine Kreuzer
Viktoria Hofer
Michaela Maier

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das vorläufige Ergebnis des Volksbegehrens „Kinderrechte-Volksbegehren“ als Präsentationsgrafik (2,5 MB) oder als CSV-Datei (76,3 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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