Lieferkettengesetz Volksbegehren

(17. April bis 24. April 2023)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Lieferkettengesetz Volksbegehren"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 17. April 2023
Ende des Eintragungszeitraumes: 24. April 2023
Stichtag: 13. März 2023

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Der Verfassungsgesetzgeber möge dem Beispiel Deutschlands folgend ein Lieferkettengesetz beschließen, das Unternehmen und Konzerne verpflichtet,

1. den Produktionsprozess inkl. Transportwesen ihrer Waren lückenlos zu dokumentieren und transparent offenzulegen und

2. Menschenrechts-, Arbeits-, Tier- und Umweltschutz entlang der Lieferkette ebenso zu garantieren, wie bei in Österreich produzierten Produkten.

Verletzungen dieser Sorgfaltspflichten müssen wirksame Sanktionen nach sich ziehen.“

Bevollmächtigter:

Mag. Marcus Hohenecker

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Ing. Werner Bolek

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Lieferkettengesetz Volksbegehren“ als Präsentationsgrafik (2,7 MB) oder als CSV-Datei (75,1 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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