NEHAMMER MUSS WEG

(17. April bis 24. April 2023)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 9. Jänner 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"NEHAMMER MUSS WEG"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 17. April 2023
Ende des Eintragungszeitraumes: 24. April 2023
Stichtag: 13. März 2023

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat die Bundesregierung sofort zu verlassen.

Gründe dafür sind die von ihm angestrebte Impfpflicht, das Vorgehen der Polizei gegen das friedliche Volk und der Terroranschlag vom 2.11.2020 in Wien mit 4 Todesopfern.

Weiters ist Karl Nehammer ein Bruch der Gewaltentrennung vorzuwerfen. Er zog nach der letzten Nationalratswahl 2019 – mit nur 366 Bundes-Vorzugsstimmen – in den Nationalrat (= Legislative) ein, um jetzt Bundeskanzler (= Chef der Exekutive) zu sein.

Karl Nehammer hat das Vertrauen der Wähler und das Vertrauen in die Demokratie grob mißbraucht.

Es wird eine Änderung des Art. 41 Abs. 2 Bundesverfassung derart anregt, dass alle Beschlüsse des Nationalrats auch per Volksbegehren begehrt werden können (wie z.B. ein Mißtrauensbeschluß nach Art. 74 Abs. 1 B-VG gegen Bundeskanzler Karl Nehammer).“

Bevollmächtigter:

Mag. Robert Marschall

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Gerlinde Wolz
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz
 

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „NEHAMMER MUSS WEG“ als Präsentationsgrafik (2,7 MB) oder als CSV-Datei (75 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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