NEUTRALITÄT Österreichs JA

(19. Juni bis 26. Juni 2023)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Jänner 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"NEUTRALITÄT Österreichs JA"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 19. Juni 2023
Ende des Eintragungszeitraumes: 26. Juni 2023
Stichtag: 15. Mai 2023

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes soll Österreich seine immerwährende Neutralität abermals erklären und bekräftigen, in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beizutreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Staatsgebiet nicht zuzulassen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Neutralität Österreichs durch ein weiteres Verfassungsgesetz beschließen."

Bevollmächtigter:

Mag. Marcus Hohenecker

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Ing. Werner Bolek
 

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „NEUTRALITÄT Österreichs JA" als Präsentationsgrafik (3 MB) oder als CSV-Datei (75,5 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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