Notstandshilfe

(20. September bis 27. September 2021)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 1. April 2021 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Notstandshilfe"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 20. September 2021
Ende des Eintragungszeitraumes: 27. September 2021
Stichtag: 16. August 2021

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

„Durch entsprechende Festlegung in der Bundesverfassung soll verhindert werden, dass die Notstandshilfe durch „Arbeitslosengeld Neu“ ersetzt wird.

Menschen, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen ein wenig „geschont“ werden.

Eine Abschaffung wäre Existenzbedrohung und es fördert die soziale Ausgrenzung."

Bevollmächtigter:

Thomas Eireiner

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Alexandra Lobenwein
Sonja Föger-Kalchschmied
Irmgard Prochazka
Benhard Höfler

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Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das Endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Notstandshilfe“ als Präsentationsgrafik (1,7 MB) oder als CSV-Datei (73,7 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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Volksbegehren

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