Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren

(2. Mai bis 9. Mai 2022)

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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 10. Jänner 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 2. Mai 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 9. Mai 2022
Stichtag: 28. März 2022

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Bürger/-innen – in Sorge um grassierende Korruption, fragwürdige polit. Kultur & Angriffe auf d. Rechtsstaat – sehen sich verpflichtet die Stimme zu erheben.

Wir fordern daher Verfassungs- bzw BundesG-liche Reformen zu: Anstand & Integrität id Politik; Stärkung Rechtsstaat; Stärkung Unabhängigkeit Justiz (insb. WKStA) & Ermittlungs- u Kontrollbehörden; Umfassende Antikorruptions- & Transparenz-Gesetzgebung; Pressefreiheit, Medienförderung & Inseratenkorruption.

72 Vorschläge: Begründung/Website"

Bevollmächtigter:

Mag. Martin Kreutner

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

DDr. Heinz Mayer
Dr. Heide Schmidt
Peter Michael Norbert Ikrath
Dr. Oliver Heinz Scheiber

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“ als Präsentationsgrafik (2 MB) oder als CSV-Datei (77,2 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

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