Unabhängige JUSTIZ sichern

(17. April bis 24. April 2023)

Downloads


Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung

Der Bundesminister für Inneres hat am 22. Dezember 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

"Unabhängige JUSTIZ sichern"

stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:

Beginn des Eintragungszeitraumes: 17. April 2023
Ende des Eintragungszeitraumes: 24. April 2023
Stichtag: 13. März 2023

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Unabhängigkeit der Justiz sichern. Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens fordern daher

Untersuchungsrichter wieder einsetzen (wurde 2008 abgeschafft)

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in die Verfassung

Eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft“

Bevollmächtigter:

Mag. Marcus Hohenecker

Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:

Anatolij Volk
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
Ing. Werner Bolek

Endgültiges Gesamtergebnis

Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Unabhängige JUSTIZ sichern“ als Präsentationsgrafik (2,7 MB) oder als CSV-Datei (75,6 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.

zurück zur Übersicht 

Volksbegehren

Volksbegehren seit der XX. Gesetzgebungsperiode