Bestimmungen des Bundespräsidenten-wahlgesetzes 1971 und der NRWO 1) |
Gegenstand |
Befristung, Termin |
Kalendertag |
§ 1/1 |
Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt) |
vor dem Stichtag |
vor Dienstag, 2.März 2004 |
§ 5a/4 |
Erster Termin für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten |
beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung |
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§ 1/2 |
Bekanntmachung der Wahlausschreibung in allen Gemeinden |
unmittelbar nach Verlautbarung der Wahlausschreibung |
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§ 1/1 |
Stichtag |
54. Tag vor dem Wahltag |
Dienstag, 2. März 2004 |
§ 5/2 § 27/2 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge der im Nationalrat vertretenen Parteien und der zustellungsbevollmächtigten Vertreter(innen), die beabsichtigten Wahlvorschläge einzubringen, auf Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse in Gemeinden, mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen2) |
spätestens 2 Wochen vor der Auflegung der Wählerverzeichnisse |
Dienstag, 9. März 2004 |
§ 5/2 § 25/2 NRWO |
Ortsübliche Kundmachung des Bürgermeisters (der Bürgermeisterin) über die Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2) |
vor Beginn des Einsichtszeitraumes |
Montag, 22. März 2004 |
§ 5/2 § 26 NRWO |
Kundmachung des Bürgermeisters (der Bürgermeisterin) betreffend die Zahl der Wahlberechtigten (Hauskundmachung), zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner |
vor Auflegung der Wählerverzeichnisse |
Montag, 22. März 2004 |
§ 5/2 § 35/1 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Zahl der wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde |
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Montag, 22. März 2004 |
§ 2 § 16/1 NRWO |
Erste Sitzung der Wahlbehörden (falls Mitglieder neu bestellt wurden) |
spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag |
Dienstag, 23. März 2004 |
§ 5/2 § 25/1 NRWO |
Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen |
21. Tag nach dem Stichtag |
Dienstag, 23. März 2004 |
§ 5/2 § 27/1 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse an die im Nationalrat vertretenen Parteien und an die zustellungsbevollmächtigten Vertreter(innen) beabsichtigter Wahlvorschläge in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen2) |
spätestens am 1. Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse |
Dienstag, 23. März 2004 |
§ 5/2 § 25/1 NRWO |
Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von einer Woche |
24. Tag nach dem Stichtag |
Freitag, 26. März 2004 |
§ 7/1 |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bundespräsidenten (der Bundespräsidentin) bei der Bundeswahlbehörde |
spätestens am 30.Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr |
Freitag, 26. März 2004 |
§ 8/5 |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Vorlage von Ergänzungen zu den Wahlvorschlägen bei der Bundeswahlbehörde |
spätestens am 27. Tag vor dem Wahltag |
Montag, 29. März 2004 |
§ 5/2 § 25/1 NRWO |
Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse |
30. Tag nach dem Stichtag |
Donnerstag, 1. April 2004 |
§ 9/1 |
Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ durch die Bundeswahlbehörde |
24. Tag vor dem Wahltag |
Donnerstag, 1. April 2004 |
§ 5/2 § 29/1 NRWO |
Verständigung der Personen, gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde |
innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Einspruchs, spätestens am 31. Tag nach dem Stichtag |
Freitag, 2. April 2004 |
§ 5/2 § 30/1 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einsprüche |
binnen 6 Tagen nach Ende des Einsichtszeitraumes |
Mittwoch, 7. April 2004 |
§ 5/2 § 30/2 NRWO |
Mitteilung der Entscheidung an die Einspruchswerber(innen) sowie an die von der Entscheidung Betroffenen |
unverzüglich nach der Entscheidung, spätestens am 36. Tag nach dem Stichtag |
Mittwoch, 7. April 2004 |
§ 5/2 § 32/1 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung einer Berufung (bei der Gemeinde) gegen eine Entscheidung über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis |
binnen 2 Tagen, spätestens am 39. Tag nach dem Stichtag |
Samstag, 10. April 2004 |
§ 5/2 § 32/1 NRWO |
Verständigung des Berufungsgegners durch die Gemeinde |
spätestens am 40. Tag nach dem Stichtag |
Sonntag, 11. April 2004 |
§ 5/2 § 32/1 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einsichtnahme in eine Berufung bei der Gemeinde sowie für die Abgabe einer Stellungnahme |
binnen 2 Tagen, spätestens am 42. Tag nach dem Stichtag |
Dienstag, 13. April 2004 |
§ 10 § 61/1 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Namhaftmachung von Wahlzeugen durch den (die) zustellungsbevollmächtigte(n) Vertreter(in) eines veröffentlichten Wahlvorschlags oder des (der) Bevollmächtigten bei der Bezirkswahlbehörde |
spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag |
Donnerstag, 15. April 2004 |
§ 5/2 § 32/2 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Berufungen durch die Bezirkswahlbehörde, in Wien durch die Landeswahlbehörde |
binnen 4 Tagen, spätestens am 46. Tag nach dem Stichtag |
Samstag, 17. April 2004 |
§ 5/2 § 32/3 NRWO |
Zustellung der Berufungsentscheidungen an die Berufungswerber(innen) und an die von der Entscheidung Betroffenen |
47. Tag nach dem Stichtag |
Sonntag, 18. April 2004 |
§ 5/2 § 31 NRWO |
Richtigstellung des Wählerverzeichnisses |
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Sonntag, 18. April 2004 |
§ 5/2 § 34 NRWO |
Abschluss des Wählerverzeichnisses |
nach Beendigung des Einspruchs- und Berufungsverfahrens, nach dem 47. Tag nach dem Stichtag |
Montag, 19. April 2004 |
§ 5/2 § 35/2 NRWO |
Bekanntgabe von Änderungen bei der Zahl der Wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen durch die Landeswahlbehörde an die Bundeswahlbehörde |
nach Abschluss des Wählerverzeichnisses |
nach Montag, 19. April 2004 |
§ 10 § 52/2 und 3 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Wahlsprengel (ausgenommen der besonderen Wahlsprengel), Wahllokale, Verbotszonen und der Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Verlautbarung hierüber |
spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag |
Dienstag, 20. April 2004 |
§ 5/2 § 36/3 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen Wahlinformationen in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern |
spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag |
Donnerstag, 22. April 2004 |
§ 5a/4 |
Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten |
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Donnerstag, 22. April 2004 |
§ 5a/10 |
Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinde an die Bezirkswahlbehörde |
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Donnerstag, 22. April 2004 |
§ 10 § 73/1 NRWO § 52/4 NRWO |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einrichtung der besonderen Wahlbehörden durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Kundmachung hierüber |
spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag |
Freitag, 23. April 2004 |
§ 5a/10 |
Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörden |
unverzüglich nach Beendigung der Ausstellung |
Freitag, 23. April 2004 |
§ 5a/10 |
Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde |
unverzüglich, spätestens am Tag vor dem Wahltag |
Samstag, 24. April 2004 |
§ 1/1 |
Wahltag |
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Sonntag, 25. April 2004 |
§ 10/9 |
Einlangen der Wahlkuverts aus dem Ausland bei den Landeswahlbehörden |
spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag, 12.00 Uhr |
Freitag, 30. April 2004 |
§ 15 |
Verlautbarung des Wahlergebnisses im Landeswahlkreis und in den Regionalwahlkreisen durch die Landeswahlbehörde |
unverzüglich nach der endgültigen Ermittlung |
Freitag, 30. April 2004 |
§ 16/1 |
Schriftliche Einsprüche von zustellungsbevollmächtigten Vertretern (Vertreterinnen) eines Wahlvorschlags gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Landeswahlbehörde bei der Bundeswahlbehörde |
innerhalb von 48 Stunden nach der gemäß § 15 erfolgten Verlautbarung des Wahlergebnisses |
Sonntag, 2. Mai 2004 |