Bundespräsidentenwahlen

Bundespräsidentenwahl 2004 - Wahlkalender

Den nachstehenden Wahlkalender zur Bundespräsidentenwahl am 25. April 2004 (1. Wahlgang) können Sie als PDF-Datei (2 MB)  herunterladen.

Um zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Kandidieren mehr als zwei Bewerber(innen) und erlangt von diesen keiner eine solche Mehrheit, so findet drei Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei denen die beiden stimmenstärksten Bewerber(innen) gegeneinander antreten (Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang ist der 16. Mai 2004).

Den Wahlkalender für einen allfälligen 2. Wahlgang können Sie ebenfalls als PDF-Datei (699,2 KB)  herunterladen.

Terminkalender
für die Wahl des Bundespräsidenten (der Bundespräsidentin)
am 25. April 2004

Bestimmungen des Bundespräsidenten-wahlgesetzes 1971 und der NRWO 1) Gegenstand Befristung, Termin Kalendertag
§ 1/1 Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt) vor dem Stichtag vor Dienstag,
2.März 2004
§ 5a/4 Erster Termin für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung  
§ 1/2 Bekanntmachung der Wahlausschreibung in allen Gemeinden unmittelbar nach Verlautbarung der Wahlausschreibung  
§ 1/1 Stichtag 54. Tag vor dem Wahltag Dienstag,
2. März 2004
§ 5/2
§ 27/2 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge der im Nationalrat vertretenen Parteien und der zustellungsbevollmächtigten Vertreter(innen), die beabsichtigten Wahlvorschläge einzubringen, auf Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse in Gemeinden, mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen2) spätestens 2 Wochen vor der Auflegung der Wählerverzeichnisse Dienstag,
9. März 2004
§ 5/2
§ 25/2 NRWO
Ortsübliche Kundmachung des Bürgermeisters (der Bürgermeisterin) über die Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2) vor Beginn des Einsichtszeitraumes Montag,
22. März 2004
§ 5/2
§ 26 NRWO
Kundmachung des Bürgermeisters (der Bürgermeisterin) betreffend die Zahl der Wahlberechtigten (Hauskundmachung), zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner vor Auflegung der Wählerverzeichnisse Montag,
22. März 2004
§ 5/2
§ 35/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Zahl der wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde   Montag,
22. März 2004
§ 2
§ 16/1 NRWO
Erste Sitzung der Wahlbehörden
(falls Mitglieder neu bestellt wurden)
spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag Dienstag,
23. März 2004
§ 5/2
§ 25/1 NRWO
Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 21. Tag nach dem Stichtag Dienstag,
23. März 2004
§ 5/2
§ 27/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse an die im Nationalrat vertretenen Parteien und an die zustellungsbevollmächtigten Vertreter(innen) beabsichtigter Wahlvorschläge in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen2) spätestens am 1. Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse Dienstag,
23. März 2004
§ 5/2
§ 25/1 NRWO
Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von einer Woche 24. Tag nach dem Stichtag Freitag,
26. März 2004
§ 7/1 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bundespräsidenten (der Bundespräsidentin) bei der Bundeswahlbehörde spätestens am 30.Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr Freitag,
26. März 2004
§ 8/5 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Vorlage von Ergänzungen zu den Wahlvorschlägen bei der Bundeswahlbehörde spätestens am 27. Tag vor dem Wahltag Montag,
29. März 2004
§ 5/2
§ 25/1 NRWO
Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse 30. Tag nach dem Stichtag Donnerstag,
1. April 2004
§ 9/1 Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ durch die Bundeswahlbehörde 24. Tag vor dem Wahltag Donnerstag,
1. April 2004
§ 5/2
§ 29/1 NRWO
Verständigung der Personen, gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Einspruchs, spätestens am 31. Tag nach dem Stichtag Freitag,
2. April 2004
§ 5/2
§ 30/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einsprüche binnen 6 Tagen nach Ende des Einsichtszeitraumes Mittwoch,
7. April 2004
§ 5/2
§ 30/2 NRWO
Mitteilung der Entscheidung an die Einspruchswerber(innen) sowie an die von der Entscheidung Betroffenen unverzüglich nach der Entscheidung, spätestens am 36. Tag nach dem Stichtag Mittwoch,
7. April 2004
§ 5/2
§ 32/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung einer Berufung (bei der Gemeinde) gegen eine Entscheidung über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis binnen 2 Tagen, spätestens am 39. Tag nach dem Stichtag Samstag,
10. April 2004
§ 5/2
§ 32/1 NRWO
Verständigung des Berufungsgegners durch die Gemeinde spätestens am 40. Tag nach dem Stichtag Sonntag,
11. April 2004
§ 5/2
§ 32/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einsichtnahme in eine Berufung bei der Gemeinde sowie für die Abgabe einer Stellungnahme binnen 2 Tagen, spätestens am 42. Tag nach dem Stichtag Dienstag,
13. April 2004
§ 10
§ 61/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Namhaftmachung von Wahlzeugen durch den (die) zustellungsbevollmächtigte(n) Vertreter(in) eines veröffentlichten Wahlvorschlags oder des (der) Bevollmächtigten bei der Bezirkswahlbehörde spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag Donnerstag,
15. April 2004
§ 5/2
§ 32/2 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Berufungen durch die Bezirkswahlbehörde, in Wien durch die Landeswahlbehörde binnen 4 Tagen, spätestens am 46. Tag nach dem Stichtag Samstag,
17. April 2004
§ 5/2
§ 32/3 NRWO
Zustellung der Berufungsentscheidungen an die Berufungswerber(innen) und an die von der Entscheidung Betroffenen 47. Tag nach dem Stichtag Sonntag,
18. April 2004
§ 5/2
§ 31 NRWO
Richtigstellung des Wählerverzeichnisses   Sonntag,
18. April 2004
§ 5/2
§ 34 NRWO
Abschluss des Wählerverzeichnisses nach Beendigung des Einspruchs- und Berufungsverfahrens, nach dem 47. Tag nach dem Stichtag Montag,
19. April 2004
§ 5/2
§ 35/2 NRWO
Bekanntgabe von Änderungen bei der Zahl der Wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen durch die Landeswahlbehörde an die Bundeswahlbehörde nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nach Montag,
19. April 2004
§ 10
§ 52/2 und 3 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Wahlsprengel (ausgenommen der besonderen Wahlsprengel), Wahllokale, Verbotszonen und der Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Verlautbarung hierüber spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag Dienstag,
20. April 2004
§ 5/2
§ 36/3 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen Wahlinformationen in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag Donnerstag,
22. April 2004
§ 5a/4 Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten   Donnerstag,
22. April 2004
§ 5a/10 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinde an die Bezirkswahlbehörde   Donnerstag,
22. April 2004
§ 10
§ 73/1 NRWO
§ 52/4 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einrichtung der besonderen Wahlbehörden durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Kundmachung hierüber spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag Freitag,
23. April 2004
§ 5a/10 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörden unverzüglich nach Beendigung der Ausstellung Freitag,
23. April 2004
§ 5a/10 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde unverzüglich, spätestens am Tag vor dem Wahltag Samstag,
24. April 2004
§ 1/1 Wahltag   Sonntag,
25. April 2004
§ 10/9 Einlangen der Wahlkuverts aus dem Ausland bei den Landeswahlbehörden spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag, 12.00 Uhr Freitag,
30. April 2004
§ 15 Verlautbarung des Wahlergebnisses im Landeswahlkreis und in den Regionalwahlkreisen durch die Landeswahlbehörde unverzüglich nach der endgültigen Ermittlung Freitag,
30. April 2004
§ 16/1 Schriftliche Einsprüche von zustellungsbevollmächtigten Vertretern (Vertreterinnen) eines Wahlvorschlags gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Landeswahlbehörde bei der Bundeswahlbehörde innerhalb von 48 Stunden nach der gemäß § 15 erfolgten Verlautbarung des Wahlergebnisses Sonntag,
2. Mai 2004

1) Nationalratswahlordnung - NRWO, BGBl. Nr. 471; in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 90/2003

2) Der zehntägige Einsichtszeitraum ist in den Gemeinden, die keine Hauskundmachung aushängen, zwingend vorgesehen. Die übrigen Gemeinden können den einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzen. In diesem Fall fällt der Termin drei Tage später.

Falls 2. Wahlgang nicht erforderlich

Bestimmungen des Bundespräsidenten-wahlgesetzes 1971 und der NRWO 1) Gegenstand Befristung, Termin Kalendertag
§§ 16/5,
17 und
21/1
Kundmachung des Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unverzüglich nach Ablauf der obigen Einspruchsfrist  
§ 21/2 Anfechtung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof innerhalb einer Woche vom Tag der Verlautbarung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“  
§ 22 Kundmachung des Ergebnisses der Wahl des Bundespräsidenten (der Bundespräsidentin) im Bundesgesetzblatt durch den Bundeskanzler    
§ 25 Pauschalentschädigung an die Gemeinden spätestens 2 Jahre nach dem Wahltag Dienstag,
25. April 2006

1) Nationalratswahlordnung - NRWO, BGBl. Nr. 471; in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 90/2003

Terminkalender
für die engere Wahl (2. Wahlgang)
des Bundespräsidenten (der Bundespräsidentin)
am 16. Mai 2004

Bestimmungen des Bundespräsidenten-wahlgesetzes 1971 und der NRWO 1) Gegenstand Befristung, Termin Kalendertag
§§ 16/5 und 19/1 Verlautbarung über das Wahlergebnis des 1. Wahlganges, über die Vornahme einer engeren Wahl (2. Wahlgang) und über die Namen der in die engere Wahl gekommenen Wahlwerber(in) durch die Bundeswahlbehörde im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ spätestens am 11. Tag nach dem Wahltag Donnerstag,
6. Mai 2004
§ 19/2 Bekanntmachung obiger Verlautbarung in allen Gemeinden nach der Veröffentlichung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ Freitag,
7. Mai 2004
§§ 5a/4 und 20/2 Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten   Donnerstag,
13. Mai 2004
§§ 5a/10 und 20/2 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinden an die Bezirkswahlbehörde spätestens am 3. Tag vor dem 2. Wahlgang Donnerstag,
13. Mai 2004
§§ 5a/10 und 20/2 Bekanntgabe der Zahl der im Bezirk ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörde   Freitag,
14. Mai 2004
§§ 5a/10 und 20/2 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde unverzüglich, spätestens am Tag vor dem 2. Wahlgang Samstag,
15. Mai 2004
§ 18 Wahltag für die engere Wahl
(2. Wahlgang)
am dritten Sonntag nach dem 1. Wahlgang Sonntag,
16. Mai 2004
§ 10/9 Einlangen der Wahlkuverts aus dem Ausland bei den Landeswahlbehörden spätestens am 8. Tag nach dem 2. Wahlgang, 12.00 Uhr Montag,
24. Mai 2004
§§ 15 und 20/2 Verlautbarung des Wahlergebnisses des 2. Wahlganges im Landeswahlkreis und in den Regionalwahlkreisen durch die Landeswahlbehörde unverzüglich nach der endgültigen Ermittlung  
§§ 16/1 und 20/2 Schriftliche Einsprüche von zustellungsbevollmächtigten Vertretern (Vertreterinnen) eines Wahlvorschlags gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Landeswahlbehörde bei der Bundeswahlbehörde innerhalb von 48 Stunden nach der gemäß § 15 erfolgten Verlautbarung des Wahlergebnisses  
§ 21/1 Kundmachung des Wahlergebnisses des 2.Wahlganges durch die Bundeswahlbehörde im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unverzüglich nach Ablauf der obigen Einspruchsfrist  
§ 21/2 Anfechtung des 2. Wahlganges beim Verfassungsgerichtshof innerhalb einer Woche vom Tag der Verlautbarung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“  
§ 22 Kundmachung des Ergebnisses der Wahl des Bundespräsidenten (der Bundespräsidentin) im Bundesgesetzblatt, wenn keine Wahlanfechtung eingebracht oder ihr nicht stattgegeben wurde, durch den Bundeskanzler    
§ 25 Pauschalentschädigung an die Gemeinden spätestens 2 Jahre nach dem 2. Wahlgang Dienstag,
16. Mai 2006

1) Nationalratswahlordnung - NRWO, BGBl. Nr. 471; in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 90/2003


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