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Bundespräsidentenwahl 2022

Alle Menschen haben das Recht, sich selbst und ohne Hilfe von Anderen informieren zu können.
Aber viele Menschen haben Probleme, die Behörden-Sprache zu verstehen,
weil die Sprache für sie zu schwer ist.

Österreich ist eine Republik. Das heißt, die Österreicherinnen und die Österreicher wählen ihr Staatsoberhaupt.
In Österreich ist das der Bundespräsident.

Bei der Bundespräsidenten-Wahl wählen die Österreicherinnen und Österreicher einen Bundespräsidenten.
Die Wahl findet am 9. Oktober 2022 statt.

Wenn eine Person wählen will, ist es gut, wenn sie sich davor über die Wahl informieren kann.
Das Bundes-Ministerium für Inneres stellt deshalb Informationen in leichter Sprache zur Verfügung.
Die Texte in leichter Sprache sind ein Zusatzangebot und sollen Sie nur informieren.
Die Texte in leichter Sprache sind keine rechtliche Beratung.

Der Bundespräsident hat viele Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Er vertritt die Republik Österreich im Ausland,
  • er ernennt die Bundes-Regierung und entlässt die Bundes-Regierung,
  • er unterschreibt Bundesgesetze
  • und er hat den obersten Befehl über das österreichische Bundesheer.

Die Funktions-Periode der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten dauert 6 Jahre.
Das heißt, die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident wird immer nach 6 Jahren neu gewählt.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann höchstens 2 Mal hintereinander zur Wahl antreten.

Wer darf bei der Bundespräsidenten-Wahl wählen?

Aktiv wahlberechtigt heißt, dass eine Person wählen darf.

Aktiv wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt sind und Österreicherin oder Österreicher sind.
Eine Ausnahme gibt es nur für Personen, die ein Gericht zu einer Gefängnis-Strafe verurteilt hat.
Es kann in bestimmten Fällen sein, dass das Gericht eine Person vom Wahl-Recht ausschließt.

Es gibt keine Wahl-Pflicht.
Das heißt, man darf wählen, man muss aber nicht.

Wer darf sich wählen lassen?

Jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft kann sich zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten wählen lassen.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss aber am Tag der Wahl mindestens 35 Jahre alt sein.
Das nennt man passives Wahl-Recht.

Amtliche Wahlinformation

Sie bekommen in größeren Gemeinden eine Wahl-Verständigung 2 – 3 Wochen vor der Wahl mit der Post.

In der Wahl-Verständigung steht

  • Ihr Wahllokal, in dem Sie wählen können und
  • ob es barrierefrei ist.

Bitte bringen Sie die Wahl-Verständigung zur Wahl mit!

Wie wählen Sie im Wahllokal?

Am 9. Oktober 2022 gehen Sie in das Wahllokal.

Im Wahllokal nennen Sie Ihren Namen und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis.

Sie bekommen von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.

Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab. Sie kreuzen den Kandidaten an, den Sie wählen wollen.

Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.

Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.

Werfen Sie das Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Personen, die Sie wählen können.
Sie kreuzen die Person an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie keine Person ankreuzen oder
mehrere Personen ankreuzen, ist ihr Stimmzettel ungültig und ihre Stimme zählt nicht.

Barrierefrei wählen

Menschen mit Behinderungen müssen barrierefrei wählen können.
In Österreich haben Sie dafür mehrere Möglichkeiten.

1. Im Wahllokal barrierefrei wählen

In jeder Gemeinde sollte es mindestens ein Wahllokal geben, wo Sie barrierefrei wählen können.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht in einer Liste auf der Homepage des Innenministeriums
und in größeren Gemeinden in der amtlichen Wahlinformation.

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dürfen Sie in jedem anderen Wahllokal in
Österreich wählen. Das können Sie zum Beispiel machen, wenn Ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist.
Dazu brauchen Sie eine Wahlkarte. Sie müssen die Wahlkarte rechtzeitig in Ihrer Gemeinde
beantragen.

In das Wahllokal müssen Sie einen Lichtbild-Ausweis mitnehmen.

Das ist zum Beispiel:

  • ein Reisepass
  • ein Behinderten-Ausweis
  • ein Führerschein oder
  • ein Personal-Ausweis

Wie können blinde und stark sehbehinderte Menschen wählen?

In jedem Wahllokal gibt es Stimmzettel-Schablonen.
Mit der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung geheim ausfüllen.

Nach der Wahl nehmen Sie die Stimmzettel-Schablone mit. Sie können in das Wahllokal einen Blindenführ-Hund mitnehmen.

Wer darf eine Begleitperson in die Wahlzelle mitnehmen?

Sie haben eine Behinderung und können nicht alleine wählen?
Sie haben das Recht, dass Sie von einer selbst ausgewählten Begleitperson dabei unterstützt werden.
Sie müssen der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter aber sagen,
dass Sie mit dieser Begleitperson in die Wahlzelle gehen wollen.

2. Die Briefwahl

Sie können auch mit Briefwahl wählen. Dazu brauchen Sie eine Wahlkarte.

Das können Sie zum Beispiel machen, wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind.
Sie können auch im Ausland mit Briefwahl wählen.
Sie können die Wahlkarte in der Gemeinde beantragen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.
Sie füllen den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
Das heißt, Sie wählen ganz alleine. Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen.
Niemand darf Ihnen dabei zusehen.

Wann bekommen Sie Ihre Wahlkarte?

Die Behörde verschickt die Wahlkarten ungefähr 3 Wochen vor dem Wahltag. Sie können die Stimme sofort abgeben, wenn Sie die Wahlkarte bekommen haben. Sie müssen nicht bis zum Wahltag damit warten.

Die Wahlkarte ist ein Kuvert, das Sie verschließen können.

In der Wahlkarte sind:

  • der amtliche Stimmzettel,
  • ein weißes Wahlkuvert und
  • ein weißes Informations-Blatt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Nehmen Sie den amtlichen Stimmzettel und das Wahlkuvert heraus.

Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
Das heißt, Sie wählen ganz alleine. Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen.
Niemand darf Ihnen dabei zusehen.

Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert.

Kleben Sie das Wahlkuvert zu und geben Sie es in die Wahlkarte zurück.

Auf der Wahlkarte gibt es ein Feld mit der Überschrift:
Eidesstattliche Erklärung bei einer Stimmabgabe mittels Briefwahl.
Sie müssen mit Ihrer Unterschrift erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich,
unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Das heißt, dass Sie den Stimmzettel alleine und wirklich genau so, wie Sie wollen, ausgefüllt haben.

Kleben Sie die Wahlkarte zu.

Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahl-Behörde ankommt.

Sie können die Wahlkarte zum Beispiel:

  • in einen Briefkasten der Post einwerfen,
  • auf einer Post-Geschäftsstelle aufgeben,
  • bei der jeder Bezirkswahl-Behörde oder
  • in jedem Wahllokal direkt abgeben.

Wenn Sie die Wahlkarte mit der Post schicken, müssen Sie kein Porto bezahlen. Die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl bei der zuständigen Wahl-Behörde angekommen sein.

Werfen Sie das Briefwahl-Kuvert daher schon ein paar Tage vorher in den Briefkasten.

3. Fliegende Wahlbehörde

Möchten Sie wählen, obwohl Sie zum Beispiel krank sind oder nicht gut gehen können?
Dann können Sie den Besuch einer fliegenden Wahlbehörde beantragen.
Die fliegende Wahlbehörde ist eine besondere Wahlbehörde. Sie besucht Sie an dem Ort, an dem Sie
am Wahltag sind. Sie können dann dort Ihre Stimme abgeben.
Sie brauchen auch dafür eine Wahlkarte.
Die Wahlkarte und den Besuch der fliegenden Wahlbehörde müssen Sie bei Ihrer Gemeinde
beantragen.
In Wien beantragen Sie die Wahl-Karte und den Besuch der fliegenden Wahlbehörde beim
Wahl-Referat in Ihrem Bezirk.
Es kostet nichts, wenn eine fliegende Wahl-Behörde zu Ihnen kommt.

Wie beantragen Sie eine Wahlkarte?
Sie können die Wahlkarte entweder persönlich oder schriftlich beantragen.

Schriftlich können Sie die Wahlkarte beantragen:

  • mit der Post
  • mit E-Mail
  • über das Internet oder
  • mit Fax.

Sie können die Wahlkarte nicht per Telefon beantragen!
Sie können die Wahlkarte schriftlich bis zum 5. Oktober 2022 bei der Gemeinde beantragen.
Sie können die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bis spätestens 7. Oktober 2022 um 12 Uhr beantragen und bekommen sie gleich mit.
Achtung: Die Wahlkarte ist nicht das gleiche wie die amtliche Wahlinformation!

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres finden Sie noch mehr und genauere Informationen zum Thema Wahlen. www.bpw22.at

Sie können ab 8. September 2022 auch diese Nummer anrufen, wenn Sie noch Fragen haben: 08 00 20 22 20

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