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Zentrales Melde-Register - ZMR

Die Abkürzung für das Zentrale Melde-Register ist ZMR.
Ein Register ist ein elektronisches Verzeichnis.

Überblick über Städte und Gemeinden

Die Entwicklung des Zentralen Melde-Registers hat nur 8 Monate gedauert.
Das ZMR wurde während der Volkszählung im Jahr 2001 entwickelt.

Bei einer Volkszählung bekommt der Staat Daten über die Bevölkerung.
Das sind zum Beispiel Informationen über

  • den Namen
  • den Geburts-Ort
  • den Wohn-Ort
  • den Personen-Stand,
    also ob jemand zum Beispiel verheiratet, alleinstehend oder geschieden ist,

Seit der Volkszählung 2001 sind alle Städte und Gemeinden Österreichs online mit dem ZMR verbunden. Online heißt über das Internet.
Dadurch wurden alle Daten über den Wohnsitz aller Personen, die in Österreich gemeldet sind, gespeichert und online verwaltet.
Seit 1. März 2002 gibt es den Echtbetrieb des ZMR.
Das heißt, seit diesem Tag können die Behörden mit den Daten online arbeiten.

Das ZMR ist das führende Verwaltungs-Register Österreichs.
Alle Behörden und Dienststellen bekommen für jeden Bereich der Verwaltung aktuelle, überprüfte Daten zur Verfügung:

  • die Gemeinden,
  • die Länder und
  • der Bund.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden verwalten die Melde-Daten der Städte und Gemeinden Österreichs und aktualisieren sie online.

Bei jedem Melde-Vorgang gibt es die Möglichkeit, Standard-Dokumente eintragen zu lassen. Standard-Dokumente sind zum Beispiel diese Dokumente:

  • die Geburts-Urkunde,
  • der Staatsbürgerschafts-Nachweis und
  • die Heirats-Urkunde.

Sind diese Dokumente im ZMR als Standard-Dokumente erfasst, dann müssen diese bei anderen Behörden nicht mehr vorgelegt werden. Aber nur, wenn die anderen Behörden über einen Zugang zum ZMR verfügen.

Alle Melde-Daten und deren Änderungen werden im ZMR abgelegt. Das bedeutet, dass auch Daten, die nicht mehr aktuell sind, gespeichert werden.

Die Adress-Daten des ZMR sind mit dem Adress-Register, dem Gebäude-Register und dem Wohnungs-Register verbunden.
Die Abkürzung für das Adress-Register, das Gebäude-Register und das Wohnungs-Register ist Adress-GWR.

Die Verbindung des ZMR mit dem Adress-GWR stellt sicher, dass nur aktuell bestehende Adress-GWR-Daten verwendet werden. Änderungen im Adress-GWR führen automatisch zu Änderungen der Adress-Daten im Zentralen Melde-Register.
Zum Beispiel, wenn sich ein Straßenname im Adress-GWR ändert, dann ändert sich der Straßenname im Zentralen Melde-Register automatisch.

Das ZMR ist für das E-Government, sehr wichtig. Also immer dann, wenn die Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Verwaltung zu tun haben.
Das ZMR ist die Grundlage für viele Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, sowie für:

Informationen

Weitere Informationen zu folgenden Themen:

  • Eine Übersicht der Melde-Gebühren:
    Meldungen sind kostenlos.
    Für eine Bestätigung der Meldung müssen Sie bezahlen.
    Informationen dazu finden Sie hier:
    Informationen zur Melde-Bestätigung 
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern, müssen Sie eine Meldung machen.
    Für die Meldung müssen Sie einen Meldezettel ausfüllen.
    Den Meldezettel können Sie unter oesterreich.gv.at herunterladen und ausdrucken.
    Möchten Sie den Meldezettel herunterladen?
    Dann klicken Sie auf: Meldezettel öffnen (326,8 KB).
    Dann öffnet sich das Dokument Meldezettel. Mit dem ausgefüllten Meldezettel gehen Sie bitte zu Ihrem Gemeinde-Amt.

Hier finden Sie das Gesetz und die Verordnung dazu:

Meldegesetz 

Meldegesetz-Durchführungsverordnung 

Weitere Informationen finden Sie hier:

An-/Abmeldung des Wohnsitzes (oesterreich.gv.at) 


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