Zentrales Melderegister - ZMR

Wirtschaft - Provider

Gemäß § 3 (2) MeldeV haben sonstige Abfrageberechtigte (Businesspartner) die Möglichkeit, den Zugang zum ZMR unter Inanspruchnahme eines ZMR-Providers, der die Benutzerverwaltung durchführt, zu erlangen.

Alle registrierten ZMR-Provider des Fachverbands "Unternehmensberatung und Informationstechnologie" der WKO  


Zugangsmöglichkeiten

Der Zugang zum ZMR für sonstige Abfrageberechtigte wird im § 16a (5) und (5a) Meldegesetz definiert. Ein sogenannter "Businesspartner" muss glaubhaft machen, dass er regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigt. Der Businesspartner beantragt schriftlich den Zugang zum ZMR und gibt dabei im Antragsformular bekannt, welche Zugangsform er wählt. Die Prüfung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt der Bundesminister für Inneres im Rahmen eines formellen Verfahrens vor.

Antragsformular ZMR 2/3 (58 KB) 

Folgende vom BMI technisch zur Verfügung gestellten Zugangsarten können mit diesem Formular beantragt werden:

  • Die Benutzerverwaltung wird vom Antragsteller selbst durchgeführt.
  • Der Zugang erfolgt unter Inanspruchnahme eines Providers, der die Benutzerverwaltung durchführt.

ZMR2-Zugang (Direktzugang)

Der Antragsteller beantragt eine Abfrageberechtigung mit Benutzerkennung sowie eine BMI-Kundennummer für das ZMR. Die Benutzerverwaltung soll durch den Antragsteller selbst durchgeführt werden. Diese Zugangsart wird auch Zugang via Proxy oder Applikations-Gateway-Zugang genannt.

ZMR3-Zugang (Zugang via Provider)

Der Antragsteller beantragt eine Abfrageberechtigung mit Benutzerkennung sowie eine BMI-Kundennummer für das ZMR unter Inanspruchnahme eines Providers. Eine Liste der ZMR-Provider  ist über die Homepage des Fachverbands UBIT (Unternehmensberatung und IT) der Wirtschaftskammer Österreich abrufbar (Kostentabelle ZMR-Zugang).

ZMR4-Zugang (Providerzugang)

Antragsformular ZMR4 (250,5 KB) 

Der Antragsteller bekundet sein Interesse als ZMR-Provider, den Zugang zum ZMR für Dritte herzustellen.
Weitere Pflichten und Rechte entnehmen Sie bitte dem Formular.

Änderung einer ZMR-Abfrageberechtigung

Änderungen betreffend einer bestehenden ZMR-Abfrageberechtigung sind mittels Änderungsformular an den Bundesminister für Inneres, Abteilung IV/DDS/9, Herrengasse 7, 1010 Wien zu melden.

Änderungsformular ZMR0 (64 KB) 

Gegenständliches Formular dient zur:

  • Zugangsänderung
  • Änderung des Providers

Weitere Pflichten, Rechte und Kosten entnehmen Sie bitte dem Formular.

ZMR5 - Verwendung eines zusätzlichen Providers

Der Businesspartner, welcher vom BMI bereits zur Durchführung von Online-Abfragen aus dem ZMR berechtigt wurde, gibt bekannt, dass er einen weiteren Provider für die Durchführung der ZMR-Abfragen in Anspruch nimmt.

Bekanntgabe weiterer Provider (44,5 KB) 

Zurücklegung einer Abfrageberechtigung

Kündigungen von Businesspartnern sind an den Bundesminister für Inneres, Abteilung III/A/5, Postfach 100, 1014 Wien zu richten.

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Technische Details

Folgende Dokumente / Informationen stehen auf Anfrage unter zmr-clearingstelle@bmi.gv.at zur Verfügung:

  • Zugang ZMR Testumgebung
  • Zugang ZMR-Produktion

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