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Volks-Befragung

Überblick

In der österreichischen Rechts-Ordnung sind 2 Formen des Referendums verankert: die Volks-Abstimmung und die Volks-Befragung. Ein Referendum ist eine Volks-Entscheidung über eine bestimmte Frage.

Ein weiterer in der Bundes-Verfassung verankerter Bestandteil der direkten Demokratie ist das Volks-Begehren.
Ein Volks-Begehren kann mit einer parlamentarischen Petition an den Nationalrat verglichen werden.
Bei einer parlamentarischen Petition wird ein genau beschriebenes Anliegen einer Bürgerin oder eines Bürgers durch eine Nationalrats-Abgeordnete oder einen Nationalrats-Abgeordneten vor den Nationalrat gebracht.

Die Volks-Abstimmung und die Volks-Befragung werden auf Bundes-Ebene mit der gleichen Verfahrens-Ordnung durchgeführt wie eine geheime Wahl.

Es werden auch die gleichen Wahl-Behörden tätig. Das sind die seit der letzten Nationalrats-Wahl im Amt befindlichen Wahl-Behörden.

Die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen Volks-Abstimmung und Volks-Befragung werden in dieser Tabelle dargestellt:

Volks-Abstimmung Volksbefragung
Volks-Abstimmung und Volks-Befragung werden durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volks-Abstimmung oder der Volks-Befragung und den Stichtag bestimmt die Bundesregierung. Es können 2 oder mehrere Volks-Abstimmungen oder Volks-Befragungen angeordnet werden. Volks-Abstimmung und Volks-Befragung werden durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volks-Abstimmung oder Volks-Befragung und den Stichtag bestimmt die Bundesregierung. Es können 2 oder mehrere Volks-Abstimmungen oder Volks-Befragungen angeordnet werden.
Gegenstand der Volks-Abstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von der Bundes-Versammlung gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Die Bundes-Versammlung ist ein Gremium, also eine Arbeits-Gruppe. Die Bundes-Versammlung besteht aus Nationalrat und Bundesrat. Bei einer Volks-Befragung wird die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer grundsätzlichen und für ganz Österreich wichtigen Angelegenheit erforscht.
Das Ergebnis der Volks-Abstimmung ist bindend. Das Ergebnis der Volks-Befragung ist nicht bindend.
Gefragt wird, ob ein Gesetzes-Beschluss des Nationalrates Gesetz werden soll, oder ob der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage wird mit Ankreuzen eines Ja-Feldes oder eines Nein-Feldes beantwortet. Es wird eine Frage gestellt, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Oder es gibt 2 verschiedene Lösungs-Vorschläge zur Auswahl.
Auslands-Österreicherinnen und Auslands-Österreicher können an der Volks-Abstimmung teilnehmen. Auslands-Österreicherinnen und Auslands-Österreicher können an der Volks-Befragung teilnehmen.

Wenn der Bundespräsident eine Volks-Befragung anordnet, muss die Bundesregierung einen Tag der Befragung festsetzen.
An diesem Tag findet die Volks-Befragung statt. Die Volks-Befragung muss an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Die Bundesregierung muss auch den Stichtag bestimmen. Am Stichtag wird zum Beispiel überprüft, wie viele Menschen an der Volks-Befragung teilnehmen dürfen. Der Stichtag darf nicht vor dem Tag sein, an dem die Volks-Befragung angeordnet wird.

Es gibt eine Entscheidung des Bundespräsidenten mit den genauen Informationen über die Volks-Befragung.
Diese Entscheidung heißt „Entschließung“. Die Entschließung wird im Bundes-Gesetzblatt veröffentlicht.
Im Bundes-Gesetzblatt werden zum Beispiel auch Gesetze und Verordnungen veröffentlicht.

Diese Informationen muss die Veröffentlichung der Verordnung enthalten:

  • den Tag der Volks-Befragung
  • die Frage-Stellung, die Personen bei der Volks-Befragung beantworten sollen
  • den Stichtag

Bei einer Volks-Befragung darf man teilnehmen, wenn man auch bei einer Nationalrats-Wahl teilnehmen darf.

Man darf teilnehmen, wenn man diese Punkte erfüllt:

  • Man ist Österreicherin oder Österreicher.
  • Man ist am Tag der Volks-Befragung 16 Jahre alt. Wer am Tag der Volks-Befragung seinen 16. Geburtstag feiert, darf an der Volks-Befragung teilnehmen.

Bei der Durchführung einer Volks-Befragung werden auf allen Ebenen die Wahl-Behörden in den gleichen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der letzten Nationalrats-Wahl im Amt sind.

Die Wahl-Behörden der unterschiedlichen Ebenen sind die:

  • Sprengel-Wahl-Behörden,
  • Gemeinde-Wahl-Behörden,
  • Bezirks-Wahl-Behörden,
  • Landes-Wahl-Behörden und
  • die Bundes-Wahl-Behörde.

Wie bei der Wahl können wahlberechtigte Personen auch an der Volks-Befragung mit Briefwahl teilnehmen.

Sie können auch vor einer anderen Wahl-Behörde und auch vor einer fliegenden Wahl-Behörde an der Volks-Befragung teilnehmen. Die fliegende Wahl-Behörde ermöglicht vor allem auch bettlägerigen Personen die Teilnahme an der Volks-Befragung.
Die fliegende Wahl-Behörde kommt nach Stellung eines Antrags zu der Person nach Hause.

Die Wahllokale der Gemeinden können unterschiedliche Öffnungszeiten haben. Die Öffnungszeiten der Wahllokale bestimmen die Gemeinden.
Die Wahllokale müssen allerdings spätestens bis 17 Uhr schließen.

Auch die Regelungen betreffend die Verbots-Zonen entsprechen jenen bei Nationalrats-Wahlen.
Verbots-Zonen sind die Bereiche, in denen am Wahltag zum Beispiel keine Wahl-Werbung gemacht werden darf.
Diese Werbung könnte die Wahl-Entscheidung beeinflussen.

In Österreich gab es auf Bundesebene bis jetzt eine Volks-Befragung:

Diese Volks-Befragung wurde am 20. Jänner 2013 durchgeführt und hatte diese Frage: Sind Sie für die Einführung eines Berufs-Heeres und eines bezahlten freiwilligen Sozial-Jahres oder sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehr-Pflicht und des Zivil-Dienstes?

Weitere Informationen über die Volksbefragung 2013.

Hier steht das Volks-Befragungsgesetz 1989. Die Abkürzung ist VBefrG 

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