Zuständige Behörden und Kontakte
Europäische Kommission
Die Drehscheibe bei einer Europäischen Bürgerinitiative bildet die Europäische Kommission . Ihr muss ein erster Initiativvorschlag zur Anmeldung und Registrierung vorgelegt werden, denn ohne Veröffentlichung der Registrierung auf der Internetseite der Kommission ist kein Sammeln von Unterstützungen möglich. Die Kommission erhält schließlich auch die Bescheinigungen aller gesammelten Unterstützungsbekundungen zur Prüfung und Entscheidung über mögliche weitere Schritte.
Nationale Kontaktstelle
Das Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2 (Wahlangelegenheiten), als österreichische Kontaktstelle im Sinne der Verordnung informiert und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei Fragen betreffend die Europäische Bürgerinitiative in Österreich:
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/S/2 (Wahlangelegenheiten)
Herrengasse 7
1010 Wien
Österreich
E-Mail: wahl@bmi.gv.at
Telefon: +43-1-53126-905203
Bundeswahlbehörde
Den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch Österreich, kommt – neben allgemeiner Informationsarbeit – in zwei Bereichen eine durch EU-Recht bestimmte Zuständigkeit zu: Bei der Sammlung von Unterstützungsbekundungen mit einem Online-Sammelsystem und bei der Überprüfung und Bescheinigung von Unterstützungsbekundungen. In Österreich ist die zuständige Behörde in beiden Fällen die Bundeswahlbehörde am Sitz des Bundesministeriums für Inneres in Wien:
Bundeswahlbehörde
p.A. Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/S/2 (Wahlangelegenheiten)
Herrengasse 7
1010 Wien
Österreich
E-Mail: wahl@bmi.gv.at
Telefon: +43-1-53126-905203
Überprüfung und Bescheinigung eines individuellen Online-Sammelsystems
Sofern Unterstützungsbekundungen mit einem individuellen Online-Sammelsystem gesammelt und die eingehenden Daten auf österreichischem Hoheitsgebiet gespeichert werden sollen, ist vor dem Sammeln dieser Online-Unterstützungen eine Bescheinigung des Sammelsystems bei der Bundeswahlbehörde zu beantragen. Für die Überprüfung ist ein Monat Zeit. Die Bundeswahlbehörde bedient sich zur Überprüfung einer Bestätigungsstelle gemäß § 19 des Signaturgesetzes, dem Zentrum für sichere Informationstechnologie (A-SIT) .
Überprüfung und Bescheinigung von Unterstützungsbekundungen
Jene Unterstützungsbekundungen, die von Österreicherinnen oder Österreichern abgegeben wurden, sind der österreichischen Bundeswahlbehörde zur Überprüfung vorzulegen. Für die Überprüfung und Bescheinigung sind drei Monate Zeit.
Datenschutzbehörde
Die in Österreich zuständige Datenschutzbehörde kann über folgende Kontaktdaten erreicht werden:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Österreich
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Telefon: +43-1-52152-2550
BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43-1-53126-905203 | Kontakt